Gaschwitzer StraÃe 6 - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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rechtliche grundlagen<br />
rechtliche grundlagen<br />
I. Kaufvertrag<br />
1. Angebot<br />
Der Erwerber unterbreitet der L-Konzept<br />
Baumanagement <strong>GmbH</strong> (im folgenden Verkäufer<br />
genannt) ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages<br />
über eine noch zu sanierende Eigentumswohnung. An<br />
dieses Angebot ist der Erwerber vier Wochen ab<br />
Beurkundung gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kann<br />
das Angebot widerrufen werden, es sei denn, der<br />
Verkäufer hat es bereits angenommen. Mit der Annahme<br />
kommt ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande.<br />
Kaufgegenständlich ist jeweils das Sondereigentum an<br />
einer im Objekt gelegenen Wohnung nebst ideellem Miteigentumsanteil<br />
am Grundstück. Das Objekt ist unsaniert,<br />
weshalb der Verkäufer im Vertrag eine Sanierungsverpflichtung<br />
übernimmt. Er schuldet damit die fertig<br />
hergestellte Immobilie.<br />
Die Wohnfläche des Kaufobjektes ist im Kaufvertrag bezeichnet<br />
und wurde nach der 2. Berechnungsverordnung<br />
ermittelt. Als Beschaffenheit wird eine um 3 % geringere<br />
Fläche vereinbart. Erst wenn diese unterschritten wird,<br />
erfolgt ein Ausgleich.<br />
Die hier angebotene Investition erfolgt durch den<br />
Abschluss mehrerer Verträge. Zunächst wird ein<br />
Kaufvertrag geschlossen, als Folge des Kaufes tritt der<br />
Erwerber in die Teilungserklärung und den WEG -<br />
Verwaltervertrag ein, optional besteht die Möglichkeit<br />
des Abschlusses eines Erstvermietungsgarantievertrages<br />
und eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages.<br />
Diese Verträge werden im Folgenden erläutert.<br />
2. Grundbuch und Kaufobjekt<br />
Der Verkäufer wird Eigentümer des Grundstückes<br />
<strong>Gaschwitzer</strong> Straße 6 in <strong>Leipzig</strong> - Connewitz, verzeichnet<br />
im Grundbuch des AG <strong>Leipzig</strong> von Connewitz, Blatt 1020,<br />
Flurstück 136 mit einer Größe von ca. 310 qm. Am<br />
16.09.2008 sind folgende Belastungen im Grundbuch<br />
verzeichnet:<br />
Abt. II: Auflassungsvormerkung für die Verkäuferin<br />
Abt. III: lastenfrei<br />
Der Verkäufer kann zur Vorfinanzierung der Baukosten<br />
weitere Grundpfandrechte bestellen, der Anspruch des<br />
Käufers auf lastenfreies Eigentum bleibt unberührt.<br />
Der Verkäufer hat eine Teilungserklärung errichtet und<br />
das Objekt nach WEG aufgeteilt. Die Teilungserklärung<br />
wurde im Grundbuch noch nicht vollzogen, die<br />
Wohnungsgrundbücher sind noch nicht angelegt.