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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Schweinfurt

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Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, berichtet, dass seitens der Verwaltung keine Tagesordnungspunkte<br />

vorliegen, die unter Verschiedenes behandelt werden müssten. Er erkundigt<br />

sich, ob seitens des Gremiums Wortmeldungen bestehen.<br />

c) Messergebnis der Realschule in Schonungen (279)<br />

Kreisrätin Birgid Röder erkundigt sich zu den Messergebnissen der Realschule in<br />

Schonungen.<br />

Daraufhin entgegnet der Leiter des Hauptamtes Dieter Popp, dass jüngst Messungen<br />

der Firma B&O Conzept aus Haßfurt stattgefunden haben, da die Schüler und Lehrer<br />

über die Gerüche und Kopfschmerzen geklagt haben. Dr. Werner Arnholdt und Ronald<br />

Baria sind ebenfalls vor Ort gewesen und haben die Räume auf Schadstoffe<br />

überprüft. Die Ergebnisse sollten Ende Juli 2013 vorliegen, jedoch wurde die Firma<br />

B&O Conzept nochmals beauftragt, Messungen durchzuführen, da in einem Raum<br />

des naturwissenschaftlichen Bereiches offensichtlich nicht gemessen wurde und in<br />

weiteren vier Räumen nur eine Messung im Schrank stattfand, so Dieter Popp weiter.<br />

Auf die Frage von Kreisrätin Birgid Röder, ob bereits Erkenntnisse vorliegen, führt<br />

Dieter Popp weiter aus, dass Formaldehyd nachgewiesen wurde und die anderen<br />

Messungen noch andauern.<br />

Kreisrat Kilian Hartmann informiert, dass vor dem Kaufvertrag auch Messungen stattgefunden<br />

haben, aus denen aber keine notwendigen Maßnahmen hervorgegangen<br />

sind. Die Sanierung und Untersuchung muss ernst genommen werden. Weiter informiert<br />

Kreisrat Kilian Hartmann den Kreistag darüber, dass die Ergebnisse werden im<br />

Kreisausschuss im September vorliegen.<br />

OHNE BESCHLUSS<br />

Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, erkundigt sich, ob seitens des Gremiums weitere<br />

Wortmeldungen bestehen.<br />

d) Richtlinien zum Umgang mit Werbeanlagen (280)<br />

Kreisrat Friedel Heckenlauer informiert sich zu der Richtlinie mit dem Umgang von<br />

Werbeanlagen. In § 33 der Straßenverkehrsordnung werden diese verboten, wenn<br />

sie eine Gefährdung darstellen. Er stellt in Frage, ob eine abstrakte Gefahr ausreicht,<br />

dass eine Werbeanlage als verboten gilt und ob jede Werbeanlage gleich gestellt<br />

wird. Seinen Ansichten nach gibt es im <strong>Landkreis</strong> keinen Überhang dieser Anlagen.<br />

Weiter äußert Kreisrat Friedel Heckenlauer die Befürchtung, dass dadurch die Landwirtschaft<br />

und ländliche Gastronomie weniger werben kann und dadurch auch an Bedeutung<br />

verliert. Er erkundigt sich außerdem wie es in den anderen Regionen Bayerns<br />

gehandhabt wird. Von den <strong>Landkreis</strong>en Hassberge, Kissingen und Rhön-

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