NIEDERSCHRIFT - Landkreis Schweinfurt
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Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, berichtet, dass seitens der Verwaltung keine Tagesordnungspunkte<br />
vorliegen, die unter Verschiedenes behandelt werden müssten. Er erkundigt<br />
sich, ob seitens des Gremiums Wortmeldungen bestehen.<br />
c) Messergebnis der Realschule in Schonungen (279)<br />
Kreisrätin Birgid Röder erkundigt sich zu den Messergebnissen der Realschule in<br />
Schonungen.<br />
Daraufhin entgegnet der Leiter des Hauptamtes Dieter Popp, dass jüngst Messungen<br />
der Firma B&O Conzept aus Haßfurt stattgefunden haben, da die Schüler und Lehrer<br />
über die Gerüche und Kopfschmerzen geklagt haben. Dr. Werner Arnholdt und Ronald<br />
Baria sind ebenfalls vor Ort gewesen und haben die Räume auf Schadstoffe<br />
überprüft. Die Ergebnisse sollten Ende Juli 2013 vorliegen, jedoch wurde die Firma<br />
B&O Conzept nochmals beauftragt, Messungen durchzuführen, da in einem Raum<br />
des naturwissenschaftlichen Bereiches offensichtlich nicht gemessen wurde und in<br />
weiteren vier Räumen nur eine Messung im Schrank stattfand, so Dieter Popp weiter.<br />
Auf die Frage von Kreisrätin Birgid Röder, ob bereits Erkenntnisse vorliegen, führt<br />
Dieter Popp weiter aus, dass Formaldehyd nachgewiesen wurde und die anderen<br />
Messungen noch andauern.<br />
Kreisrat Kilian Hartmann informiert, dass vor dem Kaufvertrag auch Messungen stattgefunden<br />
haben, aus denen aber keine notwendigen Maßnahmen hervorgegangen<br />
sind. Die Sanierung und Untersuchung muss ernst genommen werden. Weiter informiert<br />
Kreisrat Kilian Hartmann den Kreistag darüber, dass die Ergebnisse werden im<br />
Kreisausschuss im September vorliegen.<br />
OHNE BESCHLUSS<br />
Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, erkundigt sich, ob seitens des Gremiums weitere<br />
Wortmeldungen bestehen.<br />
d) Richtlinien zum Umgang mit Werbeanlagen (280)<br />
Kreisrat Friedel Heckenlauer informiert sich zu der Richtlinie mit dem Umgang von<br />
Werbeanlagen. In § 33 der Straßenverkehrsordnung werden diese verboten, wenn<br />
sie eine Gefährdung darstellen. Er stellt in Frage, ob eine abstrakte Gefahr ausreicht,<br />
dass eine Werbeanlage als verboten gilt und ob jede Werbeanlage gleich gestellt<br />
wird. Seinen Ansichten nach gibt es im <strong>Landkreis</strong> keinen Überhang dieser Anlagen.<br />
Weiter äußert Kreisrat Friedel Heckenlauer die Befürchtung, dass dadurch die Landwirtschaft<br />
und ländliche Gastronomie weniger werben kann und dadurch auch an Bedeutung<br />
verliert. Er erkundigt sich außerdem wie es in den anderen Regionen Bayerns<br />
gehandhabt wird. Von den <strong>Landkreis</strong>en Hassberge, Kissingen und Rhön-