Niedersachsens Landwirtschaft! - Landvolk Niedersachsen
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zung der Träger von Innovationsprozessen. Die neue<br />
Maßnahme Landschaftspflege und Gebietsmanagement<br />
fußt auf dem neuen ELER-Fördergrundsatz<br />
„Zusammenarbeit“ und soll dem Erhalt schutzwürdiger<br />
Kulturlandschaften sowie der besseren Akzeptanz<br />
von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen<br />
dienen.<br />
Zur Priorität zwei (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
aller Arten von <strong>Landwirtschaft</strong> und<br />
der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe)<br />
gehören Flurbereinigung, ländlicher Wegebau, Verarbeitung<br />
und Vermarktung, AFP, Diversifizierung<br />
und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten.<br />
Das Mittelvolumen für die Flurbereinigung soll eingeschränkt<br />
werden, die umweltpolitische Bedeutung<br />
sowie der ökologische Nutzen der Maßnahme sind<br />
künftig in der Vorbereitungsphase zu bewerten. Die<br />
Förderung der Verarbeitung und Vermarktung wird<br />
auf KMU erweitert und ist künftig auch für landwirtschaftliche<br />
Erzeugnisse und die der ersten Verarbeitungsstufe<br />
möglich.<br />
Die Priorität drei (Förderung der Organisation<br />
der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong>) soll in <strong>Niedersachsen</strong><br />
künftig durch Hochwasser- und Küstenschutz, Sommerweidehaltung<br />
für Milchkühe und Haltung von<br />
Schweinen auf Stroh abgedeckt werden. Wie die Ausgleichszulage<br />
steht auch die Sommerweidehaltung<br />
der Milchkühe unter Finanzierungsvorbehalt.<br />
Viele Einzelmaßnahmen<br />
Die Priorität vier (Wiederherstellung, Erhaltung der<br />
Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft<br />
verbundenen Ökosysteme) und fünf (Förderung der<br />
Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-,<br />
Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang<br />
zu einer kohlenstoffärmeren und klimaresistenten<br />
Wirtschaft) beinhalten in einem Bauchladen eine fast<br />
unüberschaubare Anzahl von Einzelmaßnahmen:<br />
Agrarumweltmaßnahmen (NAU/BAU) mit allein 31<br />
Angeboten, Förderung des ökologischen Landbaus,<br />
Kooperationsprogramm Naturschutz, Gewässerschonende<br />
Landbewirtschaftung, spezieller Artenund<br />
Biotopschutz, Erhalt und Entwicklung von Arten<br />
und Lebensräumen ländlicher Landschaften, Fließgewässer-<br />
und Seenentwicklung sowie der Übergangsund<br />
Küstengewässer und die Flurbereinigung für Umwelt<br />
und Klima. Die Umsetzung der Flurbereinigung<br />
für Umwelt und Klima wird in Kooperation mit dem<br />
Europäischen Regionalfonds (EFRE) erfolgen. Damit<br />
soll ein Weg gefunden werden, wie trotz intensiver<br />
Nutzung organischer Böden die Treibhausgasemission<br />
unter Berücksichtigung der Ansprüche der Landwirte<br />
sozial verträglich zu mindern oder zu stoppen ist.<br />
Bewährt und modifiziert<br />
Schließlich werden unter Priorität sechs (Förderung<br />
der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten)<br />
eine Reihe überwiegend bekannter, aber<br />
teilweise modifizierter Maßnahmen angeboten wie<br />
Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Tourismus,<br />
Kulturerbe, Breitbandversorgung, Regionalmanagement,<br />
integrierte ländliche Entwicklungskonzepte,<br />
Kompetenzzentren und Leader. Grundsätzlich gefördert<br />
wird nur in Orten bis 10.000 Einwohnern in den<br />
Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen,<br />
Tourismus und Kulturerbe. Private Mittel können nicht<br />
als Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden. Weiterhin<br />
wird bei der Förderung ein „Steuerkraftmodell“ zur<br />
Anwendung kommen. Das bisher im Konvergenzgebiet<br />
Lüneburg geförderte „Kompetenzzentrum für die<br />
ländlichen Räume“ soll auf ganz <strong>Niedersachsen</strong> ausgedehnt<br />
werden. In die Breitbandförderung sollen 50<br />
Mio. Euro, ergänzt um zehn Mio. Euro aus dem EFRE,<br />
fließen. Leader wird im gesamten ländlichen Raum<br />
<strong><strong>Niedersachsen</strong>s</strong> angeboten.<br />
Damit wird das Nachfolgeprogramm Profil den<br />
veränderten Bedingungen der ELER-Verordnung<br />
ebenso angepasst wie den veränderten politischen<br />
Konstellationen in <strong>Niedersachsen</strong>. Schwerpunkt soll<br />
nicht mehr die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
sein, damit erscheinen die im Koalitionsvertrag festgelegten<br />
Ziele für die <strong>Landwirtschaft</strong> und den ländlichen<br />
Raum fragwürdig. Hier werden die rund 40.000 bäuerlichen<br />
Familienbetriebe in den Mittelpunkt der Politik<br />
gerückt, zugleich soll <strong>Niedersachsen</strong> Agrarland Nr.<br />
1 bleiben. Nach den Worten des Koalitionsvertrages<br />
muss deshalb die Wettbewerbsfähigkeit der konventionellen<br />
und ökologischen <strong>Landwirtschaft</strong> gezielt gefördert<br />
werden. Zusätzlich soll Geld in erster Linie in<br />
Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung<br />
sowie die Förderung junger Landwirte fließen.<br />
Ein Abgleich dieser politischen Absichtserklärungen<br />
mit dem Entwurf des Profil-Nachfolgeprogramms<br />
präsentiert das Gegenteil. Maßnahmen zur<br />
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
sollen im Volumen reduziert und oftmals mit<br />
anderen Zielsetzungen (z.B. Tierschutz) überfrachtet<br />
werden. Für die integrierte ländliche Entwicklung dagegen<br />
lässt man sich etwas einfallen. Die Agrarumweltmaßnahmen<br />
werden so „dunkelgrün“ ausfallen,<br />
dass es schwer sein wird, Interessenten zu mobilisieren.<br />
Und die Junglandwirte schließlich sollen mit drei<br />
Zusatzpunkten im Ranking der neuen Tierschutzmaßnahme<br />
AFP „abgespeist“ werden. Das hatten sich die<br />
jungen Leute auf den Höfen anders vorgestellt!<br />
Weniger Geld für das AFP<br />
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird im Mittelvolumen<br />
ebenfalls reduziert und sehr stark auf den Tierschutz ausgerichtet. <strong>Niedersachsen</strong><br />
geht damit inhaltlich deutlich über die Vorgaben der Gemeinschaftsaufgabe<br />
hinaus und macht zudem deutliche Abstriche an den<br />
Fördersätzen. Zahlreiche Tierhalter werden an dieser neuen Tierschutzmaßnahme<br />
nicht partizipieren können, da sie an der Hürde von zwei GV/<br />
ha scheitern. Dafür gibt es in der <strong>Landwirtschaft</strong> kein Verständnis. Gefördert<br />
werden sollen jedoch Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten<br />
im Rahmen der Diversifizierung, um sich weitere Standbeine zu<br />
erschließen. Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten steht unter<br />
dem Vorbehalt, dass <strong>Niedersachsen</strong> in der nächsten Förderperiode genügend<br />
Mittel zur Verfügung hat. <strong>Niedersachsen</strong> hat dafür eine Umschichtung<br />
von 15 Prozent der Betriebsprämien in den ELER-Topf gefordert, es<br />
fließen jetzt 4,5 Prozent der Prämien von der 1. in die 2. Säule.<br />
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