Niedersachsens Landwirtschaft! - Landvolk Niedersachsen
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<strong>Landwirtschaft</strong>srecht<br />
28<br />
Jens Haarstrich,<br />
Rechtsreferent<br />
Eigentümerrechte brauchen<br />
besonderen Schutz<br />
„Preise im Aufwind“ titelt die Land & Forst in ihrer Ausgabe 43/2013 und berichtet<br />
von einer Steigerung der Kaufpreise für Acker- und Grünland in <strong>Niedersachsen</strong> von<br />
zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Trend ist also ungebrochen, nicht nur bei<br />
den Kauf-, sondern auch bei den Pachtpreisen. Die Verpachtung erfolgt zunehmend<br />
nicht mehr traditionell an die ortsansässigen Landwirte, sondern anonym an die<br />
Höchstbietenden über Makler.<br />
Es tauchen inzwischen auch in <strong>Niedersachsen</strong> Personen-<br />
oder Kapitalgesellschaften auf, die <strong>Landwirtschaft</strong><br />
betreiben und oft mit dem <strong>Niedersachsen</strong><br />
prägenden Bild der landwirtschaftlichen Familienbetriebe<br />
wenig gemein haben. Der Gesetzgeber ist mit<br />
dem umfangreichen landwirtschaftlichen Spezialrecht<br />
der Sonderrolle der <strong>Landwirtschaft</strong> gerecht geworden.<br />
Er hat anerkannt, dass land- und forstwirtschaftliche<br />
Betriebe auf die Bodenbewirtschaftung angewiesen<br />
sind und hieraus eine im Vergleich zu Unternehmen<br />
vieler anderer Wirtschaftsbereiche überaus geringe<br />
Eigenkapitalrendite erwirtschaften. So sollen das<br />
Grundstücks- und das Landpachtverkehrsgesetz leistungsfähige<br />
Landwirte vor Nichtlandwirten auf dem<br />
Grundstücksmarkt und vor überhöhten Pachtpreisen<br />
auf dem Landpachtmarkt schützen. Dieser Schutz ist<br />
inzwischen aufgeweicht durch Gesellschaften, die auf<br />
dem Grundstücksmarkt agieren und neue Möglichkeiten<br />
für Nichtlandwirte eröffnen, oder aber durch eine<br />
Rechtsprechung, die den Erwerb durch Nichtlandwirte<br />
oder Naturschutzorganisationen ein ums andere<br />
Mal genehmigen, obwohl ein Landwirt dringend auf<br />
die Fläche angewiesen ist.<br />
Nach der Rechtsprechung sind inzwischen Naturschutzverbände<br />
Landwirten gleichgestellt, wenn<br />
sie – auch außerhalb von Schutzgebieten – einzelne<br />
Naturschutzprojekte umsetzen wollen. Es treten Industrielle<br />
als Käufer auf, die kurzerhand eine GmbH &<br />
Co KG gründen, welche dann die <strong>Landwirtschaft</strong> betreiben<br />
soll. Unter gewissen Voraussetzungen werden<br />
diese Gesellschaften als Landwirte angesehen, obgleich<br />
das landwirtschaftliche Einkommen des hinter<br />
der GmbH & Co KG stehenden Investors gegenüber<br />
dem Gesamteinkommen oft im Promillebereich liegt.<br />
Die überwiegende Zahl von Landpachtverträgen wird<br />
nicht wie vorgeschrieben angezeigt, eine wirkungsvolle<br />
Konsequenz kennt das Landpachtverkehrsgesetz<br />
nicht. Während noch vor Jahren über eine Streichung<br />
des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes<br />
diskutiert wurde, hat auch die Politik<br />
inzwischen erkannt, dass hier Anpassungsbedarf besteht,<br />
wenn man in <strong>Niedersachsen</strong> landwirtschaftliche<br />
Familienbetriebe erhalten möchte. Das <strong>Landvolk</strong> hat<br />
eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge zur Gesetzesanpassung<br />
vorbereitet.<br />
Im Transitland für Strom<br />
<strong>Niedersachsen</strong> wird bis zum Jahr 2020 als Transitland<br />
für Strom aus erneuerbaren Energien in die Verbrauchsregionen<br />
Süddeutschlands durch eine Vielzahl von<br />
Höchstspannungsstromleitungen betroffen sein. In einzelnen<br />
Abschnitten kommt auch eine Erdverkabelung<br />
in Betracht. Bei der Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen<br />
wird weitgehend Neuland betreten. Es ist zu befürchten,<br />
dass die Folgeschäden für eine anschließende<br />
landwirtschaftliche Nutzung beträchtlich sind. Die Akzeptanz<br />
für die Höchstspannungsstromtrassen ist vielerorts<br />
gering. Es formiert sich massiver Widerstand, der<br />
durch Bürgerinitiativen getragen wird. Die Akzeptanz<br />
der Grundeigentümer für die Energieleitungstrassen ist<br />
gleichermaßen gering. Insbesondere die bislang diskutierte<br />
Entschädigung für die Grundeigentümer erhöhen<br />
Das Rechtsreferat bildet fort<br />
Im Rahmen des Rechtstages werden Geschäftsführer und Mitarbeiter<br />
der Kreisverbände umfassend in allen Fragen des<br />
Agrarrechts geschult, um den eigenen hohen Qualitätsanforderungen<br />
gerecht zu werden. Es finden hierzu jährlich insgesamt<br />
vier Rechtstage statt mit einer reinen Vortragszeit von über<br />
sechs Stunden. Die Schulungen werden überwiegend durch<br />
die Mitarbeiter des Landesverbandes und mit Unterstützung<br />
einzelner Gastreferenten geschultert. In diesem Jahr bereicherten<br />
u. a. Prof. Jose Martinez (Institut für <strong>Landwirtschaft</strong>srecht,<br />
Göttingen) zu „Änderungen des neuen Agrarmarktstrukturgesetzes“,<br />
RA Horst Schevel (KV Gifhorn) zur „Agrarmediation, RA<br />
Jürgen Holtvogt (KV Vechta) zu „Brandschutzanforderungen<br />
bei Tierhaltungsanlagen“, Martin Vaupel (LWK <strong>Niedersachsen</strong>)<br />
mit „Aktuelles zum landwirtschaftlichen Straßenverkehrsrecht“,<br />
sowie Peter Zanini und Björn Rohloff (ZJEN) zu „Jagdliche Befriedung<br />
aus ethischen Gründen – Austritt aus einer Jagdgenossenschaft<br />
– § 6 a BJagdG“ und Mitarbeiter aus dem Sozial- und<br />
Umweltministerium die Rechtstage.<br />
Die Mitarbeiter des Rechtsreferates waren ihrerseits auf<br />
zahlreichen Tagungen wie beispielsweise des Instituts für <strong>Landwirtschaft</strong>srechts,<br />
der VHW, LEB oder der Deutschen Anwaltsakademie<br />
als Referenten tätig.