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Niedersachsens Landwirtschaft! - Landvolk Niedersachsen

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<strong>Landwirtschaft</strong>srecht<br />

28<br />

Jens Haarstrich,<br />

Rechtsreferent<br />

Eigentümerrechte brauchen<br />

besonderen Schutz<br />

„Preise im Aufwind“ titelt die Land & Forst in ihrer Ausgabe 43/2013 und berichtet<br />

von einer Steigerung der Kaufpreise für Acker- und Grünland in <strong>Niedersachsen</strong> von<br />

zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Trend ist also ungebrochen, nicht nur bei<br />

den Kauf-, sondern auch bei den Pachtpreisen. Die Verpachtung erfolgt zunehmend<br />

nicht mehr traditionell an die ortsansässigen Landwirte, sondern anonym an die<br />

Höchstbietenden über Makler.<br />

Es tauchen inzwischen auch in <strong>Niedersachsen</strong> Personen-<br />

oder Kapitalgesellschaften auf, die <strong>Landwirtschaft</strong><br />

betreiben und oft mit dem <strong>Niedersachsen</strong><br />

prägenden Bild der landwirtschaftlichen Familienbetriebe<br />

wenig gemein haben. Der Gesetzgeber ist mit<br />

dem umfangreichen landwirtschaftlichen Spezialrecht<br />

der Sonderrolle der <strong>Landwirtschaft</strong> gerecht geworden.<br />

Er hat anerkannt, dass land- und forstwirtschaftliche<br />

Betriebe auf die Bodenbewirtschaftung angewiesen<br />

sind und hieraus eine im Vergleich zu Unternehmen<br />

vieler anderer Wirtschaftsbereiche überaus geringe<br />

Eigenkapitalrendite erwirtschaften. So sollen das<br />

Grundstücks- und das Landpachtverkehrsgesetz leistungsfähige<br />

Landwirte vor Nichtlandwirten auf dem<br />

Grundstücksmarkt und vor überhöhten Pachtpreisen<br />

auf dem Landpachtmarkt schützen. Dieser Schutz ist<br />

inzwischen aufgeweicht durch Gesellschaften, die auf<br />

dem Grundstücksmarkt agieren und neue Möglichkeiten<br />

für Nichtlandwirte eröffnen, oder aber durch eine<br />

Rechtsprechung, die den Erwerb durch Nichtlandwirte<br />

oder Naturschutzorganisationen ein ums andere<br />

Mal genehmigen, obwohl ein Landwirt dringend auf<br />

die Fläche angewiesen ist.<br />

Nach der Rechtsprechung sind inzwischen Naturschutzverbände<br />

Landwirten gleichgestellt, wenn<br />

sie – auch außerhalb von Schutzgebieten – einzelne<br />

Naturschutzprojekte umsetzen wollen. Es treten Industrielle<br />

als Käufer auf, die kurzerhand eine GmbH &<br />

Co KG gründen, welche dann die <strong>Landwirtschaft</strong> betreiben<br />

soll. Unter gewissen Voraussetzungen werden<br />

diese Gesellschaften als Landwirte angesehen, obgleich<br />

das landwirtschaftliche Einkommen des hinter<br />

der GmbH & Co KG stehenden Investors gegenüber<br />

dem Gesamteinkommen oft im Promillebereich liegt.<br />

Die überwiegende Zahl von Landpachtverträgen wird<br />

nicht wie vorgeschrieben angezeigt, eine wirkungsvolle<br />

Konsequenz kennt das Landpachtverkehrsgesetz<br />

nicht. Während noch vor Jahren über eine Streichung<br />

des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes<br />

diskutiert wurde, hat auch die Politik<br />

inzwischen erkannt, dass hier Anpassungsbedarf besteht,<br />

wenn man in <strong>Niedersachsen</strong> landwirtschaftliche<br />

Familienbetriebe erhalten möchte. Das <strong>Landvolk</strong> hat<br />

eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge zur Gesetzesanpassung<br />

vorbereitet.<br />

Im Transitland für Strom<br />

<strong>Niedersachsen</strong> wird bis zum Jahr 2020 als Transitland<br />

für Strom aus erneuerbaren Energien in die Verbrauchsregionen<br />

Süddeutschlands durch eine Vielzahl von<br />

Höchstspannungsstromleitungen betroffen sein. In einzelnen<br />

Abschnitten kommt auch eine Erdverkabelung<br />

in Betracht. Bei der Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen<br />

wird weitgehend Neuland betreten. Es ist zu befürchten,<br />

dass die Folgeschäden für eine anschließende<br />

landwirtschaftliche Nutzung beträchtlich sind. Die Akzeptanz<br />

für die Höchstspannungsstromtrassen ist vielerorts<br />

gering. Es formiert sich massiver Widerstand, der<br />

durch Bürgerinitiativen getragen wird. Die Akzeptanz<br />

der Grundeigentümer für die Energieleitungstrassen ist<br />

gleichermaßen gering. Insbesondere die bislang diskutierte<br />

Entschädigung für die Grundeigentümer erhöhen<br />

Das Rechtsreferat bildet fort<br />

Im Rahmen des Rechtstages werden Geschäftsführer und Mitarbeiter<br />

der Kreisverbände umfassend in allen Fragen des<br />

Agrarrechts geschult, um den eigenen hohen Qualitätsanforderungen<br />

gerecht zu werden. Es finden hierzu jährlich insgesamt<br />

vier Rechtstage statt mit einer reinen Vortragszeit von über<br />

sechs Stunden. Die Schulungen werden überwiegend durch<br />

die Mitarbeiter des Landesverbandes und mit Unterstützung<br />

einzelner Gastreferenten geschultert. In diesem Jahr bereicherten<br />

u. a. Prof. Jose Martinez (Institut für <strong>Landwirtschaft</strong>srecht,<br />

Göttingen) zu „Änderungen des neuen Agrarmarktstrukturgesetzes“,<br />

RA Horst Schevel (KV Gifhorn) zur „Agrarmediation, RA<br />

Jürgen Holtvogt (KV Vechta) zu „Brandschutzanforderungen<br />

bei Tierhaltungsanlagen“, Martin Vaupel (LWK <strong>Niedersachsen</strong>)<br />

mit „Aktuelles zum landwirtschaftlichen Straßenverkehrsrecht“,<br />

sowie Peter Zanini und Björn Rohloff (ZJEN) zu „Jagdliche Befriedung<br />

aus ethischen Gründen – Austritt aus einer Jagdgenossenschaft<br />

– § 6 a BJagdG“ und Mitarbeiter aus dem Sozial- und<br />

Umweltministerium die Rechtstage.<br />

Die Mitarbeiter des Rechtsreferates waren ihrerseits auf<br />

zahlreichen Tagungen wie beispielsweise des Instituts für <strong>Landwirtschaft</strong>srechts,<br />

der VHW, LEB oder der Deutschen Anwaltsakademie<br />

als Referenten tätig.

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