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Niedersachsens Landwirtschaft! - Landvolk Niedersachsen

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<strong>Landwirtschaft</strong>srecht<br />

34<br />

Hartmut Schlepps,<br />

Umweltreferent<br />

Die Politik operiert<br />

zunehmend an den<br />

Grenzen der Grundrechte,<br />

z.B. mit den<br />

Vorschriften zum Erhalt<br />

des Dauergrünlandes.<br />

Verschärfungen im Umweltrecht<br />

haben zumeist Bestand<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gerät aktuell wieder einmal<br />

in den Hintergrund des gesellschaftlichen Anforderungsprofils. Das wird nicht nur bei<br />

den Vorstellungen zum Tierschutz, sondern auch beim Umweltschutz deutlich. „Große<br />

Auflagen für große Betriebe, kleine Auflagen für kleine Betriebe“ – auf den ersten<br />

Eindruck trifft dieser plakative Spruch in breiten Bevölkerungskreisen unreflektiert auf<br />

viel Wohlwollen.<br />

Für jeden Betriebsleiter, unabhängig von der individuellen<br />

„Größe“ des eigenen Betriebes oder den<br />

persönlichen strukturpolitischen Vorstellungen, muss<br />

diese Aussage ein Alarmsignal sein. Hinter derart vereinfachten<br />

Botschaften kann sich keine fachlich begründete<br />

und in sich schlüssige Differenzierung für die<br />

von einem Betrieb zu leistenden Umweltanforderungen<br />

verbergen. „Small is beautiful“, das ist ein nicht zu Unrecht<br />

seit vierzig Jahren diskutierter wirtschaftspolitischer<br />

Ansatz in der Entwicklungspolitik. Diesen Ansatz<br />

auch in weit entwickelten Volkswirtschaften als Heilslehre<br />

für eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> zu predigen, stellt dagegen eine grobe<br />

Missachtung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen<br />

dar. Langfristig lassen sich in entwickelten, im weltweiten<br />

Wettbewerb stehenden Volkswirtschaften nicht<br />

die von den „Small“-Verfechtern gewünschten Strukturen<br />

erreichen. Im Gegenteil: Der sogenannte Strukturwandel<br />

wird eher beschleunigt.<br />

Auch für Umweltziele bergen sie zumindest eine<br />

sehr schlechte Kosteneffizienz. Das zeigen z. B. die in<br />

<strong>Niedersachsen</strong> und Nordrhein-Westfalen im Frühjahr<br />

herausgegebenen „Filtererlasse“, die für größere<br />

Schweinehaltungen eine Abluftreinigungsanlage<br />

vorschreiben. Wer glaubt, dass die darin enthaltenen<br />

Vorschriften zur Erstellung von „Keimgutachten“ sich<br />

auch zukünftig nur auf die ganz „Großen“ beschränken<br />

können, wird möglicherweise schwer enttäuscht.<br />

Sobald sich die ersten Gerichte der Auffassung anschließen,<br />

dass die Stallabluft trotz Einhaltung bestehender<br />

Vorgaben zur Geruchsproblematik für die<br />

Nachbarn mit negativen Auswirkungen verbunden<br />

sein kann, wird die Größe eines Einzelvorhabens zunehmend<br />

bedeutungsloser – die Gesamtbelastung an<br />

einem Standort rückt in den Vordergrund. Selbst kleine<br />

Bauvorhaben für Rinder- oder Freilandgeflügelhaltung<br />

werden wegen angeblich zu hoher Stickstoffdepositionen<br />

untersagt. Vor diesem Hintergrund wehren<br />

sich der Deutsche Bauernverband und das <strong>Landvolk</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> strikt gegen die von einigen Umweltmedizinern<br />

und Stallbaugegnern hochgespielten, bisher<br />

aber wissenschaftlich unbewiesenen Argumente,<br />

Nachbarn von Ställen würden durch sogenannte Bioaerosole<br />

ernsthaft in ihrer Gesundheit gefährdet.<br />

Eingriffe ins Eigentumsrecht<br />

Darüber hinaus operiert die aktuelle Politik wieder<br />

zunehmend an den Grenzen der Grundrechte, dafür<br />

stehen in bereits drei Bundesländern die massiven<br />

Eingriffe in Eigentumsrechte durch Dauergrünlanderhaltungsgesetze.<br />

Daran ändern Bagatellgrößen nichts,<br />

dieser in Schleswig-Holstein angebotene Ausweg<br />

wirkt eher hilflos. <strong>Niedersachsen</strong> plant für 2014 eine<br />

Regelung. Die Landtagsabgeordneten entscheiden,<br />

ob dieses „nur“ eins zu eins umgesetzt wird und die

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