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Protokoll über die 16. Geschäftssitzung des - in Laxenburg

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„… daher ist e<strong>in</strong>e Subvention lediglich an <strong>Laxenburg</strong>erInnen mit der Begründung beispielsweise<br />

<strong>des</strong> Ziels <strong>des</strong> Erhalts der örtlichen Sozialstruktur möglich.“.<br />

(vgl. Schreiben der Kanzlei Beck, Krist, Bubits & Partner Rechtsanwälte vom 05.03.2013).<br />

Fr. GR Zimmermann nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

Die Subvention <strong>des</strong> Besuchs <strong>des</strong> Badeteichs bzw. <strong>des</strong> Waldba<strong>des</strong> erfolgt mit dem<br />

Ziel, den Erhalt der örtlichen Sozialstruktur zu fördern. Die Subvention soll e<strong>in</strong>heitlich<br />

€ 30,00 betragen und kann für K<strong>in</strong>der und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />

sowohl beim Kauf e<strong>in</strong>er Jahres-/bzw. Saisonkarte für den Badeteich als<br />

auch für das Waldbad <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Für Personen nach Vollendung<br />

<strong>des</strong> 15. Lebensjahres besteht <strong>die</strong> Wahlmöglichkeit zwischen Badeteich oder<br />

Waldbad.<br />

Antrag:<br />

Herr Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Punkte zu beschließen:<br />

Gewährung e<strong>in</strong>er Subvention <strong>in</strong> Höhe von € 30,00 für den Erwerb von Jahres- bzw.<br />

Saisonkarten mit dem Ziel, den Erhalt der örtlichen Sozialstruktur zu fördern, und<br />

zwar:<br />

Jahres-/Saisonkarte für den Badeteich für <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er<br />

nach dem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung <strong>des</strong> 15. Lebensjahres<br />

UND<br />

Jahres-/Saisonkarte für <strong>Laxenburg</strong>er K<strong>in</strong>der und Jugendliche von 6 bis 15<br />

Jahren für das Waldbad <strong>Laxenburg</strong>, wobei <strong>die</strong> Abrechnung der Subvention direkt<br />

zwischen Geme<strong>in</strong>de und Waldbadbetreiber erfolgt. E<strong>in</strong>e Ausstellung von<br />

Duplikaten ist nicht vorgesehen.<br />

<br />

<br />

<br />

Jahres-/Saisonkarte für <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er nach Vollendung<br />

<strong>des</strong> 15. Lebensjahres für den Badeteich ODER das Waldbad<br />

Der Subventionsbetrag für <strong>die</strong> Jahreskarte für den Badeteich <strong>Laxenburg</strong> wird<br />

direkt beim Kauf im Geme<strong>in</strong>deamt <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

Beim Kauf der Saisonkarte für das Waldbad ist <strong>die</strong> Subvention bei der Geme<strong>in</strong>de<br />

schriftlich zu beantragen und durch Vorlage der Rechnung nachzuweisen.<br />

Voraussetzung ist <strong>in</strong> jedem Fall der Hauptwohnsitz <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong><br />

zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Erwerbs der Jahreskarte.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Geme<strong>in</strong>derat vom 19.03.2013 40

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