Protokoll über die 16. Geschäftssitzung des - in Laxenburg
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„… daher ist e<strong>in</strong>e Subvention lediglich an <strong>Laxenburg</strong>erInnen mit der Begründung beispielsweise<br />
<strong>des</strong> Ziels <strong>des</strong> Erhalts der örtlichen Sozialstruktur möglich.“.<br />
(vgl. Schreiben der Kanzlei Beck, Krist, Bubits & Partner Rechtsanwälte vom 05.03.2013).<br />
Fr. GR Zimmermann nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />
Die Subvention <strong>des</strong> Besuchs <strong>des</strong> Badeteichs bzw. <strong>des</strong> Waldba<strong>des</strong> erfolgt mit dem<br />
Ziel, den Erhalt der örtlichen Sozialstruktur zu fördern. Die Subvention soll e<strong>in</strong>heitlich<br />
€ 30,00 betragen und kann für K<strong>in</strong>der und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr<br />
sowohl beim Kauf e<strong>in</strong>er Jahres-/bzw. Saisonkarte für den Badeteich als<br />
auch für das Waldbad <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Für Personen nach Vollendung<br />
<strong>des</strong> 15. Lebensjahres besteht <strong>die</strong> Wahlmöglichkeit zwischen Badeteich oder<br />
Waldbad.<br />
Antrag:<br />
Herr Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Punkte zu beschließen:<br />
Gewährung e<strong>in</strong>er Subvention <strong>in</strong> Höhe von € 30,00 für den Erwerb von Jahres- bzw.<br />
Saisonkarten mit dem Ziel, den Erhalt der örtlichen Sozialstruktur zu fördern, und<br />
zwar:<br />
Jahres-/Saisonkarte für den Badeteich für <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er<br />
nach dem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung <strong>des</strong> 15. Lebensjahres<br />
UND<br />
Jahres-/Saisonkarte für <strong>Laxenburg</strong>er K<strong>in</strong>der und Jugendliche von 6 bis 15<br />
Jahren für das Waldbad <strong>Laxenburg</strong>, wobei <strong>die</strong> Abrechnung der Subvention direkt<br />
zwischen Geme<strong>in</strong>de und Waldbadbetreiber erfolgt. E<strong>in</strong>e Ausstellung von<br />
Duplikaten ist nicht vorgesehen.<br />
<br />
<br />
<br />
Jahres-/Saisonkarte für <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er nach Vollendung<br />
<strong>des</strong> 15. Lebensjahres für den Badeteich ODER das Waldbad<br />
Der Subventionsbetrag für <strong>die</strong> Jahreskarte für den Badeteich <strong>Laxenburg</strong> wird<br />
direkt beim Kauf im Geme<strong>in</strong>deamt <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />
Beim Kauf der Saisonkarte für das Waldbad ist <strong>die</strong> Subvention bei der Geme<strong>in</strong>de<br />
schriftlich zu beantragen und durch Vorlage der Rechnung nachzuweisen.<br />
Voraussetzung ist <strong>in</strong> jedem Fall der Hauptwohnsitz <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong><br />
zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Erwerbs der Jahreskarte.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Geme<strong>in</strong>derat vom 19.03.2013 40