Schafe-aktuell, Heft 3/2013 (September)/ 1602 kB
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Aus dem Landesschaf- und Ziegenzuchtverband<br />
Urteilsfindung beim EuGH zur Kennzeichnungsregelung<br />
– Antrag auf Wiedereröffnung der<br />
mündlichen Verhandlung<br />
Nach Ansicht des Rechtsanwaltes der VDL, der die vier Schäfer im Rechtsstreit<br />
vertritt, decken sich die Inhalte des Entwurfs für das neue Tierkennzeichnungsrecht<br />
nicht mit den vorgenommenen Aussagen von Kommission<br />
und Rat bei der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH in diesem Frühjahr.<br />
Aus diesem Grund schlägt der Rechtsanwalt vor, einen Antrag auf Wiedereröff<br />
nung der mündlichen Verhandlung beim EuGH einzureichen. Der<br />
VDL-Vorstand hat nach Beratungen der Versendung des Antrags zugestimmt,<br />
auch vor dem Hintergrund, dass nach Angaben von RA Dr. Winkelmüller<br />
durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />
Nach Mitteilung von RA Dr. Winkelmüller ist die Wahrscheinlichkeit<br />
für eine Wiedereröff nung der mündlichen Verhandlung relativ gering. Wir<br />
möchten jedoch diese Möglichkeit nutzen, um die Entscheidung des EuGH<br />
unter Umständen doch noch zugunsten der Schafzüchter und -halter zu<br />
beeinfl ussen.<br />
Anmerken dürfen wir ferner, dass die bisherigen Rechtsanwaltskosten für<br />
den Rechtsstreit noch nicht über Spendengelder getragen werden. Es fehlen<br />
noch einige tausend Euro. Daher begrüßen wir es, wenn Sie diese Aktion<br />
zum Anlass nehmen, selber einen Betrag – evtl. erneut – zu spenden oder<br />
zur Spende aufzurufen.<br />
Spendenzahlungen bitte auf das Konto der VDL unter dem<br />
Stichwort: „Rechtsstreit Kennzeichnung“<br />
Empfänger: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.<br />
Konto-Nummer: 20 121 02<br />
Bankleitzahl: 120 300 00 (Deutsche Kreditbank)<br />
Quelle: Schäferbrief Juli <strong>2013</strong> / Aus dem Rundschreiben Nr. 20/<strong>2013</strong> der VDL<br />
<strong>Schafe</strong>-<strong>aktuell</strong> • 3/<strong>2013</strong><br />
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