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Energieratgeber "Bauen und Sanieren" - Landkreis Mainz-Bingen

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◆ Es sind auch Kombinationen aus mehreren<br />

Maßnahmen möglich, wobei jede Maßnahme<br />

anteilig angerechnet werden kann, um die gesamte<br />

Anforderung zu erfüllen. Bauwillige kommen<br />

kaum mehr ohne entsprechende Beratung aus, da<br />

das neue EEWärmeG umfangreich <strong>und</strong> komplex<br />

ist <strong>und</strong> die technischen Anforderungen im Einzelnen<br />

sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Wer<br />

einen kompetenten Energieberater hinzuzieht,<br />

ist gut beraten. Beim Altbestand besteht keine<br />

gesetzliche Pflicht einer Nachrüstung, solange<br />

keine Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude<br />

durchgeführt werden. Die einzelnen B<strong>und</strong>esländer<br />

können jeweils darüber hinaus entscheiden, ob<br />

die Anforderungen gemäß EEWärmeG erweitert<br />

oder erhöht werden sollen. Der Nachweis für die<br />

Erfüllung des EEWärmeG ist drei Monate nach Fertigstellung<br />

beim Bauamt vorzulegen. Es besteht<br />

Aufbewahrungspflicht der Nachweise bis zu 15<br />

Jahre. Wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die<br />

Erfüllungspflichten verstößt, kann mit einer Geldbuße<br />

von bis zu 50.000 € belegt werden.<br />

Eine im EEWärmeG eingebrachte Änderung in 2012<br />

mit dem Deckungsanteil des Wärme- <strong>und</strong> Kältebedarfs<br />

(Kälte wurde neu aufgenommen) über erneuerbare<br />

Energien von 14 % bis 2020 stellt keine hohe<br />

Hürde dar, wenn man bedenkt, dass der Anteil bereits<br />

heute bei über 10 % liegt. Höhere Anforderungen sind<br />

an öffentliche Gebäude gestellt. Ansonsten sind keine<br />

wesentlichen Änderungen enthalten.<br />

Weitere Informationen:<br />

www.erneuerbare-energien.de/die-themen/gesetze-verordnungen/waermegesetz-eewaermeg/<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />

Reaktorsicherheit<br />

www.enev-online.de<br />

Standards im Neubau<br />

Niedrigenergiehaus als Mindeststandard<br />

Der Begriff Niedrigenergiehaus ist gesetzlich nicht<br />

festgelegt. Darunter verstanden werden Häuser, die<br />

in besonders energiesparender Bauweise geplant <strong>und</strong><br />

gebaut werden. Der Heizwärmebedarf darf nicht über<br />

70 kWh/m²a liegen. Durch die Anforderungen der<br />

EnEV <strong>und</strong> des EEWärmeG erreichen alle Neubauten<br />

heute den Niedrigenergiehausstandard. Als besserer<br />

Standard sollte bei Neubauten das Passivhaus angestrebt<br />

werden.<br />

Hinweis: die EU- Richtlinie von 2010 sieht vor, dass<br />

bis zum Jahr 2020 alle Gebäude als Niedrigstenergiegebäude<br />

(Fast-Null-Energie-Gebäude) auszuführen<br />

sind. Dies zeigt deutlich, wo sich der Mindeststandard<br />

in wenigen Jahren befinden wird.<br />

Ein neues Gebäude zeichnet sich nach heutigem<br />

energetischen Standard aus durch:<br />

◆ Einen guten Dämmstandard der Außenbauteile<br />

<strong>und</strong> des Daches. Der U-Wert liegt deutlich unter<br />

0,25 W/m²K, ein guter Standard liegt heute bei<br />

0,20 W/m²K oder weniger.<br />

◆ Wärmeschutzverglasung mit einem U w -Wert<br />

von mindestens 1,1 W/m²K oder kleiner.<br />

◆ Eine moderne Heizungsanlage mit thermischer<br />

Solaranlage <strong>und</strong> mindestens Brennwerttechnik,<br />

Wärmepumpe oder Biomasseheizungen.<br />

◆ Minimale Wärmebrücken.<br />

◆ Luftdichtheit der Gebäudehülle ggf. eine Lüftungsanlage<br />

mit Wärmerückgewinnung.<br />

KfW-Effizienzhaus<br />

70, 55 <strong>und</strong> 40<br />

Besonders energiesparende Gebäude (Effizienzhäuser<br />

<strong>und</strong> Passivhäuser) werden von der Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau (KfW) durch zum Teil zinsgünstige<br />

Darlehen mit max. 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.<br />

Es muss der Nachweis über eine Berechnung<br />

<strong>und</strong> Bestätigung durch einen Sachverständigen z.B.<br />

Vor-Ort-Energieberater geführt werden. Bei Erreichen<br />

<strong>und</strong> Nachweis des Effizienzhauses 55 werden 5 % bzw.<br />

beim Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus) werden<br />

10 % Tilgungszuschuss von der KfW gewährt. Beim<br />

Effizienzhaus 40 oder 55 bzw. Passivhaus ist eine<br />

Baubegleitung gemäß KfW-Sonderförderung vorgeschrieben.<br />

Beim KfW-Effizienzhaus muss ein Jahres-Primärenergiebedarf<br />

<strong>und</strong> Transmissionswärmeverlust erreicht<br />

werden, der einem prozentualen Wert von einem in<br />

der EnEV festgelegten Referenzgebäude entspricht.<br />

Im konkreten Fall sollte immer der tatsächliche Energiebedarf<br />

an erster Stelle stehen. Es ist besser, langfristig<br />

durch gute Dämmung den Heizenergiebedarf<br />

zu reduzieren <strong>und</strong> das Wohnklima zu verbessern, als<br />

mit teurer Heiztechnik <strong>und</strong> günstigem Primärenergiefaktor<br />

die Kriterien für ein bestimmtes KfW-Darlehen<br />

zu erfüllen.<br />

19<br />

<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> Sanieren

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