Energieratgeber "Bauen und Sanieren" - Landkreis Mainz-Bingen
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◆ Es sind auch Kombinationen aus mehreren<br />
Maßnahmen möglich, wobei jede Maßnahme<br />
anteilig angerechnet werden kann, um die gesamte<br />
Anforderung zu erfüllen. Bauwillige kommen<br />
kaum mehr ohne entsprechende Beratung aus, da<br />
das neue EEWärmeG umfangreich <strong>und</strong> komplex<br />
ist <strong>und</strong> die technischen Anforderungen im Einzelnen<br />
sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Wer<br />
einen kompetenten Energieberater hinzuzieht,<br />
ist gut beraten. Beim Altbestand besteht keine<br />
gesetzliche Pflicht einer Nachrüstung, solange<br />
keine Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude<br />
durchgeführt werden. Die einzelnen B<strong>und</strong>esländer<br />
können jeweils darüber hinaus entscheiden, ob<br />
die Anforderungen gemäß EEWärmeG erweitert<br />
oder erhöht werden sollen. Der Nachweis für die<br />
Erfüllung des EEWärmeG ist drei Monate nach Fertigstellung<br />
beim Bauamt vorzulegen. Es besteht<br />
Aufbewahrungspflicht der Nachweise bis zu 15<br />
Jahre. Wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die<br />
Erfüllungspflichten verstößt, kann mit einer Geldbuße<br />
von bis zu 50.000 € belegt werden.<br />
Eine im EEWärmeG eingebrachte Änderung in 2012<br />
mit dem Deckungsanteil des Wärme- <strong>und</strong> Kältebedarfs<br />
(Kälte wurde neu aufgenommen) über erneuerbare<br />
Energien von 14 % bis 2020 stellt keine hohe<br />
Hürde dar, wenn man bedenkt, dass der Anteil bereits<br />
heute bei über 10 % liegt. Höhere Anforderungen sind<br />
an öffentliche Gebäude gestellt. Ansonsten sind keine<br />
wesentlichen Änderungen enthalten.<br />
Weitere Informationen:<br />
www.erneuerbare-energien.de/die-themen/gesetze-verordnungen/waermegesetz-eewaermeg/<br />
B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />
Reaktorsicherheit<br />
www.enev-online.de<br />
Standards im Neubau<br />
Niedrigenergiehaus als Mindeststandard<br />
Der Begriff Niedrigenergiehaus ist gesetzlich nicht<br />
festgelegt. Darunter verstanden werden Häuser, die<br />
in besonders energiesparender Bauweise geplant <strong>und</strong><br />
gebaut werden. Der Heizwärmebedarf darf nicht über<br />
70 kWh/m²a liegen. Durch die Anforderungen der<br />
EnEV <strong>und</strong> des EEWärmeG erreichen alle Neubauten<br />
heute den Niedrigenergiehausstandard. Als besserer<br />
Standard sollte bei Neubauten das Passivhaus angestrebt<br />
werden.<br />
Hinweis: die EU- Richtlinie von 2010 sieht vor, dass<br />
bis zum Jahr 2020 alle Gebäude als Niedrigstenergiegebäude<br />
(Fast-Null-Energie-Gebäude) auszuführen<br />
sind. Dies zeigt deutlich, wo sich der Mindeststandard<br />
in wenigen Jahren befinden wird.<br />
Ein neues Gebäude zeichnet sich nach heutigem<br />
energetischen Standard aus durch:<br />
◆ Einen guten Dämmstandard der Außenbauteile<br />
<strong>und</strong> des Daches. Der U-Wert liegt deutlich unter<br />
0,25 W/m²K, ein guter Standard liegt heute bei<br />
0,20 W/m²K oder weniger.<br />
◆ Wärmeschutzverglasung mit einem U w -Wert<br />
von mindestens 1,1 W/m²K oder kleiner.<br />
◆ Eine moderne Heizungsanlage mit thermischer<br />
Solaranlage <strong>und</strong> mindestens Brennwerttechnik,<br />
Wärmepumpe oder Biomasseheizungen.<br />
◆ Minimale Wärmebrücken.<br />
◆ Luftdichtheit der Gebäudehülle ggf. eine Lüftungsanlage<br />
mit Wärmerückgewinnung.<br />
KfW-Effizienzhaus<br />
70, 55 <strong>und</strong> 40<br />
Besonders energiesparende Gebäude (Effizienzhäuser<br />
<strong>und</strong> Passivhäuser) werden von der Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau (KfW) durch zum Teil zinsgünstige<br />
Darlehen mit max. 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.<br />
Es muss der Nachweis über eine Berechnung<br />
<strong>und</strong> Bestätigung durch einen Sachverständigen z.B.<br />
Vor-Ort-Energieberater geführt werden. Bei Erreichen<br />
<strong>und</strong> Nachweis des Effizienzhauses 55 werden 5 % bzw.<br />
beim Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus) werden<br />
10 % Tilgungszuschuss von der KfW gewährt. Beim<br />
Effizienzhaus 40 oder 55 bzw. Passivhaus ist eine<br />
Baubegleitung gemäß KfW-Sonderförderung vorgeschrieben.<br />
Beim KfW-Effizienzhaus muss ein Jahres-Primärenergiebedarf<br />
<strong>und</strong> Transmissionswärmeverlust erreicht<br />
werden, der einem prozentualen Wert von einem in<br />
der EnEV festgelegten Referenzgebäude entspricht.<br />
Im konkreten Fall sollte immer der tatsächliche Energiebedarf<br />
an erster Stelle stehen. Es ist besser, langfristig<br />
durch gute Dämmung den Heizenergiebedarf<br />
zu reduzieren <strong>und</strong> das Wohnklima zu verbessern, als<br />
mit teurer Heiztechnik <strong>und</strong> günstigem Primärenergiefaktor<br />
die Kriterien für ein bestimmtes KfW-Darlehen<br />
zu erfüllen.<br />
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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> Sanieren