Gemeinde Allendorf - VG Mittleres Schwarzatal
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Amtsblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“ - 22 - Nr. 6/2013<br />
Senioren<br />
Geburtstagsglückwünsche<br />
für die älteren Bürger im Monat Juli 2013<br />
16.07. Dieter Pabst 80 Jahre<br />
16.07. Gudrun Jacob 75 Jahre<br />
Der Bürgermeister<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Die Kirchengemeinde Wittgendorf lädt ein<br />
Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur;<br />
das Alte ist vergangen, siehe,<br />
Neues ist geworden. 2 Korinther 5,17<br />
ANGEDACHT ...<br />
Christus spricht zu seinen Jüngern:<br />
Wer euch hört, der hört mich;<br />
und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lukas 10,16<br />
Wir sind alle angesprochen: die Hörenden ebenso wie die Redenden.<br />
Wem leihen wir unser Gehör, wem leihen wir unsere<br />
Stimme? Wir hören: Wir hören und reden immer in einer Beziehung<br />
zu Jesus Christus. Wir erkennen: Es ist nicht egal, wem<br />
ich zuhöre oder was ich sage. Wir erfahren: Als Christen sind wir<br />
Boten unseres Herrn - im Hören wie im Reden -<br />
Eine gesegnete Sommerzeit - G.F<br />
GEMEINDENACHMITTAG<br />
Mi. 04. Juli<br />
15:00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>saal Wittgendorf<br />
VERANSTALTUNGEN IN DER REGION<br />
So. 15. Juli<br />
14:00 Uhr Kirchenchortreffen mit Chören der ehemaligen<br />
Superintendentur Königsee in der Lukaskirche<br />
Oberhain mit Aufführung des Kindermusicals<br />
„Die Reise nach Jerusalem“<br />
SEGENSWÜNSCHE<br />
Allen Geburtstagskindern die herzlichsten Glück- und Segenswünsche.<br />
Ihr Pfarrerehepaar Fröbel<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allendorf</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Allendorf</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für 2013 erfolgt<br />
nach § 57 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 ThürKO<br />
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003<br />
(GVBl. Nr. 2 S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember<br />
2011 (GVBl. S. 531) in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allendorf</strong> hat die Eingangsbestätigung zur Vorlage<br />
der Haushaltssatzung 2013, bei der zuständigen Kommunalaufsicht,<br />
zum 03.05.2013 erhalten.<br />
Die Haushaltssatzung für 2013 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres 2013<br />
in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr 2013 (§ 55 Abs. 3 ThürKO).<br />
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit seinen Anlagen<br />
liegt in der Zeit<br />
vom 17.06.2013 bis 01.07.2013<br />
zu den Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Mittleres</strong><br />
<strong>Schwarzatal</strong>“, Hauptstr. 40, 07429 Sitzendorf, Zimmer 206, unter<br />
Beachtung von § 57 Abs. 3 S. 4, aus.<br />
Haushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allendorf</strong><br />
(Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund des § 55 der ThürKO erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allendorf</strong><br />
folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2013 wird<br />
hiermit festgesetzt,<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.102.015 €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 780.000 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
Nächster Redaktionsschluss<br />
Mittwoch, den 10.07.2013<br />
Nächster Erscheinungstermin<br />
Freitag, den 19.07.2013<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- u.<br />
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 215 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 300 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 183 T€ festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
<strong>Allendorf</strong>, den 04.06.2013<br />
gez. Walter Oertel<br />
Bürgermeister der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allendorf</strong><br />
(Siegel)