Protokoll 2007-12-13 - Gemeinde Obersiggenthal
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9 <strong>2007</strong>/94 Umfrage<br />
Patrick Hehli: Wie wir alle wissen, ist unser <strong>Gemeinde</strong>ammann, Max Läng, seit kürzerer Zeit<br />
Mitglied des Grossen Rates. Das ist sicher ein Vorteil, weil der <strong>Gemeinde</strong>rat dadurch schneller<br />
zu Informationen gelangt, was beim Kanton geschieht. Wie lässt sich dieses Amt mit dem<br />
Amt des <strong>Gemeinde</strong>ammanns bezüglich des Pensums vereinbaren? Der <strong>Gemeinde</strong>ammann<br />
bekleidet bei uns ein Vollpensum. In der Privatwirtschaft ist es Gang und Gäbe, dass bei<br />
Übernahme eines Grossratsmandates das Stellenpensum reduziert wird. Ist in dieser Richtung<br />
etwas vorgesehen? Wie wird ansonsten eine 100%-Anstellung begründet?<br />
Hansruedi Hess: Der Einwohnerrat hat diese Regelung mit dem Anstellungsreglement für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>ammann beschlossen. Dort steht explizit, dass er Mitglied des Grossen Rates sein<br />
kann, ohne Abänderung des Anstellungsverhältnisses.<br />
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