Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! - Ebbs - Land Tirol
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Örtliches Raumordnungskonzept seit zehn Jahren in Kraft<br />
Das örtliche Raumordnungskonzept für<br />
das Gemeindegebiet von <strong>Ebbs</strong> wurde<br />
2001 erlassen <strong>und</strong> vom Amt der <strong>Tirol</strong>er<br />
<strong>Land</strong>esregierung aufsichtsbehördlich genehmigt.<br />
Gemäß den Bestimmungen des<br />
<strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes TROG<br />
2006 ist das örtliche Raumordnungskonzept<br />
jeweils auf einen Planungszeitraum<br />
von zehn Jahren ausgelegt <strong>und</strong><br />
es besteht danach die Verpflichtung,<br />
das örtliche Raumordnungskonzept für<br />
weitere 10 Jahre neu fortzuschreiben.<br />
Die dazu notwendigen Vorarbeiten <strong>und</strong><br />
Erhebungen sind bereits angelaufen.<br />
Das Raumplanungsbüro Lotz & Ortner<br />
unter DI Andreas Lotz aus Innsbruck wurde<br />
wieder mit der Durchführung der entsprechenden<br />
Maßnahmen beauftragt.<br />
Das örtliche Raumordnungskonzept <strong>und</strong><br />
darauf aufbauend der Flächenwidmungsplan<br />
sind wesentliche <strong>und</strong> besonders<br />
wichtige Werkzeuge der geordneten<br />
Entwicklung des Siedlungsraumes,<br />
aber auch zur Sicherung der Freiräume.<br />
Im ör tlichen Raumordnungskonzept<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzliche Festlegungen über<br />
die geordnete räumliche Entwicklung<br />
der Gemeinde im Sinne der Ziele der<br />
örtlichen Raumordnung zu treffen. Mit<br />
dem kostbaren Gut von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Boden muss generationenübergreifend<br />
Der EuGH hat im Jahre 2000 die Einhebung<br />
der österreichischen Getränkesteuer<br />
auf alkoholische Getränke mit<br />
Wirkung ab 1995 als EU-widrig (eine Getränkesteuer<br />
auf alkoholische Getränke<br />
widerspricht der Verbrauchssteuerrichtlinie<br />
der EU) bezeichnet. Die Gemeinde<br />
<strong>Ebbs</strong> war daraufhin mit zahlreichen<br />
Rückzahlungsanträgen der heimischen<br />
Gastwirte <strong>und</strong> des Handels konfrontiert.<br />
umgegangen werden. Neu ist, dass das<br />
örtliche Raumordnungskonzept einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP-<br />
Verfahren) unterzogen werden muss. Im<br />
Ausschnitt aus dem örtlichen Raumordnungskonzept<br />
von <strong>Ebbs</strong>.<br />
Umweltbericht sind die maßgeblichen<br />
Gesichtspunkte des derzeitigen Umweltzustandes<br />
zu analysieren <strong>und</strong> mögliche<br />
Auswirkungen durch neue bauliche Entwicklungsbereiche<br />
zu bewerten bzw. zu<br />
beurteilen.<br />
Vorab hat im Juni zu diesem Thema<br />
eine öffentliche Gemeindeversammlung<br />
stattgef<strong>und</strong>en. Nach Fertigstellung aller<br />
er forderlichen Unterlagen <strong>und</strong> nach<br />
er folgtem Gemeinderatsbeschluss<br />
wird der Entwurf der Fortschreibung<br />
des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
für die Dauer von 4 Wochen aufgelegt<br />
<strong>und</strong> entsprechend k<strong>und</strong>gemacht. Personen,<br />
die in der Gemeinde <strong>Ebbs</strong> ihren<br />
Hauptwohnsitz haben <strong>und</strong> Rechtsträger;<br />
die in der Gemeinde <strong>Ebbs</strong> eine Liegenschaft<br />
oder einen Betrieb besitzen,<br />
haben das Recht, bis spätestens eine<br />
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist<br />
eine schriftliche Stellungnahme zum<br />
Entwurf abzugeben. Nach endgültigem<br />
Beschluss durch den Gemeinderat wird<br />
das örtliche Raumordnungskonzept zur<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung an<br />
das Amt der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung<br />
übermittelt.<br />
Für Fragen <strong>und</strong> Auskünfte stehen die<br />
Mitarbeiter im Bauamt gerne zur Verfügung.<br />
Getränkesteuer – eine „unendliche Geschichte“ ist abgeschlossen<br />
Langwierige Verfahren waren die Folge.<br />
Anders sah dann die Sachlage durch<br />
das EuGH-Urteil vom 10. März 2005<br />
aus. Der EuGH bezeichnete nämlich die<br />
Getränkesteuer dann als zulässig, wenn<br />
damit ein Servieren der Getränke <strong>und</strong><br />
ein unmittelbarer Verzehr an Ort <strong>und</strong><br />
Stelle (im Gastlokal) im Rahmen einer<br />
Bewirtungstätigkeit verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Am 6. Mai 2008 konnte nach zähen<br />
Verhandlungen eine einvernehmliche<br />
Lösung mit den Lebensmittelhandelsbetrieben<br />
erzielt werden: Die zwischen<br />
Städteb<strong>und</strong>, Gemeindeb<strong>und</strong> <strong>und</strong> dem<br />
B<strong>und</strong>esgremium des Lebensmittelhandels<br />
in der Wirtschaftskammer Österreich<br />
(WKÖ) getroffene Vereinbarung<br />
sah im Wesentlichen eine Rückzahlung<br />
der Getränkesteuer in Höhe von 15<br />
Prozent der gemeinschaftsrechtswidrig<br />
erhobenen Getränkesteuerabgabe bei<br />
gleichzeitiger Einstellung der offenen Getränkesteuerverfahren<br />
vor. Eine solche<br />
Regelung wurde von der Gemeinde <strong>Ebbs</strong><br />
mit den örtlichen Handelsbetrieben im<br />
Jahre 2008 vereinbart.<br />
Die offenen Verfahren mit den Gastronomiebetrieben<br />
erwiesen sich als wesentlich<br />
komplexer <strong>und</strong> zeitaufwändiger.<br />
Jeder Fall musste als Einzelfall beurteilt<br />
<strong>und</strong> abgehandelt werden.<br />
Umso erfreulicher ist es, dass die Gemeinde<br />
<strong>Ebbs</strong> nun im Jahr 2011 endgültig<br />
alle offenen Fälle zu einem Abschluss<br />
bringen konnte.<br />
Ebenso erfreulich ist, dass es für die<br />
Gemeinde letztendlich in keinem dieser<br />
Fälle zu einer Rückzahlung der Getränkesteuer<br />
gekommen ist.<br />
4 www.ebbs.tirol.gv.at