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Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! - Ebbs - Land Tirol

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Örtliches Raumordnungskonzept seit zehn Jahren in Kraft<br />

Das örtliche Raumordnungskonzept für<br />

das Gemeindegebiet von <strong>Ebbs</strong> wurde<br />

2001 erlassen <strong>und</strong> vom Amt der <strong>Tirol</strong>er<br />

<strong>Land</strong>esregierung aufsichtsbehördlich genehmigt.<br />

Gemäß den Bestimmungen des<br />

<strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes TROG<br />

2006 ist das örtliche Raumordnungskonzept<br />

jeweils auf einen Planungszeitraum<br />

von zehn Jahren ausgelegt <strong>und</strong><br />

es besteht danach die Verpflichtung,<br />

das örtliche Raumordnungskonzept für<br />

weitere 10 Jahre neu fortzuschreiben.<br />

Die dazu notwendigen Vorarbeiten <strong>und</strong><br />

Erhebungen sind bereits angelaufen.<br />

Das Raumplanungsbüro Lotz & Ortner<br />

unter DI Andreas Lotz aus Innsbruck wurde<br />

wieder mit der Durchführung der entsprechenden<br />

Maßnahmen beauftragt.<br />

Das örtliche Raumordnungskonzept <strong>und</strong><br />

darauf aufbauend der Flächenwidmungsplan<br />

sind wesentliche <strong>und</strong> besonders<br />

wichtige Werkzeuge der geordneten<br />

Entwicklung des Siedlungsraumes,<br />

aber auch zur Sicherung der Freiräume.<br />

Im ör tlichen Raumordnungskonzept<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzliche Festlegungen über<br />

die geordnete räumliche Entwicklung<br />

der Gemeinde im Sinne der Ziele der<br />

örtlichen Raumordnung zu treffen. Mit<br />

dem kostbaren Gut von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden muss generationenübergreifend<br />

Der EuGH hat im Jahre 2000 die Einhebung<br />

der österreichischen Getränkesteuer<br />

auf alkoholische Getränke mit<br />

Wirkung ab 1995 als EU-widrig (eine Getränkesteuer<br />

auf alkoholische Getränke<br />

widerspricht der Verbrauchssteuerrichtlinie<br />

der EU) bezeichnet. Die Gemeinde<br />

<strong>Ebbs</strong> war daraufhin mit zahlreichen<br />

Rückzahlungsanträgen der heimischen<br />

Gastwirte <strong>und</strong> des Handels konfrontiert.<br />

umgegangen werden. Neu ist, dass das<br />

örtliche Raumordnungskonzept einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP-<br />

Verfahren) unterzogen werden muss. Im<br />

Ausschnitt aus dem örtlichen Raumordnungskonzept<br />

von <strong>Ebbs</strong>.<br />

Umweltbericht sind die maßgeblichen<br />

Gesichtspunkte des derzeitigen Umweltzustandes<br />

zu analysieren <strong>und</strong> mögliche<br />

Auswirkungen durch neue bauliche Entwicklungsbereiche<br />

zu bewerten bzw. zu<br />

beurteilen.<br />

Vorab hat im Juni zu diesem Thema<br />

eine öffentliche Gemeindeversammlung<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Nach Fertigstellung aller<br />

er forderlichen Unterlagen <strong>und</strong> nach<br />

er folgtem Gemeinderatsbeschluss<br />

wird der Entwurf der Fortschreibung<br />

des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

für die Dauer von 4 Wochen aufgelegt<br />

<strong>und</strong> entsprechend k<strong>und</strong>gemacht. Personen,<br />

die in der Gemeinde <strong>Ebbs</strong> ihren<br />

Hauptwohnsitz haben <strong>und</strong> Rechtsträger;<br />

die in der Gemeinde <strong>Ebbs</strong> eine Liegenschaft<br />

oder einen Betrieb besitzen,<br />

haben das Recht, bis spätestens eine<br />

Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist<br />

eine schriftliche Stellungnahme zum<br />

Entwurf abzugeben. Nach endgültigem<br />

Beschluss durch den Gemeinderat wird<br />

das örtliche Raumordnungskonzept zur<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigung an<br />

das Amt der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung<br />

übermittelt.<br />

Für Fragen <strong>und</strong> Auskünfte stehen die<br />

Mitarbeiter im Bauamt gerne zur Verfügung.<br />

Getränkesteuer – eine „unendliche Geschichte“ ist abgeschlossen<br />

Langwierige Verfahren waren die Folge.<br />

Anders sah dann die Sachlage durch<br />

das EuGH-Urteil vom 10. März 2005<br />

aus. Der EuGH bezeichnete nämlich die<br />

Getränkesteuer dann als zulässig, wenn<br />

damit ein Servieren der Getränke <strong>und</strong><br />

ein unmittelbarer Verzehr an Ort <strong>und</strong><br />

Stelle (im Gastlokal) im Rahmen einer<br />

Bewirtungstätigkeit verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Am 6. Mai 2008 konnte nach zähen<br />

Verhandlungen eine einvernehmliche<br />

Lösung mit den Lebensmittelhandelsbetrieben<br />

erzielt werden: Die zwischen<br />

Städteb<strong>und</strong>, Gemeindeb<strong>und</strong> <strong>und</strong> dem<br />

B<strong>und</strong>esgremium des Lebensmittelhandels<br />

in der Wirtschaftskammer Österreich<br />

(WKÖ) getroffene Vereinbarung<br />

sah im Wesentlichen eine Rückzahlung<br />

der Getränkesteuer in Höhe von 15<br />

Prozent der gemeinschaftsrechtswidrig<br />

erhobenen Getränkesteuerabgabe bei<br />

gleichzeitiger Einstellung der offenen Getränkesteuerverfahren<br />

vor. Eine solche<br />

Regelung wurde von der Gemeinde <strong>Ebbs</strong><br />

mit den örtlichen Handelsbetrieben im<br />

Jahre 2008 vereinbart.<br />

Die offenen Verfahren mit den Gastronomiebetrieben<br />

erwiesen sich als wesentlich<br />

komplexer <strong>und</strong> zeitaufwändiger.<br />

Jeder Fall musste als Einzelfall beurteilt<br />

<strong>und</strong> abgehandelt werden.<br />

Umso erfreulicher ist es, dass die Gemeinde<br />

<strong>Ebbs</strong> nun im Jahr 2011 endgültig<br />

alle offenen Fälle zu einem Abschluss<br />

bringen konnte.<br />

Ebenso erfreulich ist, dass es für die<br />

Gemeinde letztendlich in keinem dieser<br />

Fälle zu einer Rückzahlung der Getränkesteuer<br />

gekommen ist.<br />

4 www.ebbs.tirol.gv.at

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