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Projektjahr 2011 Modul 1 - Stiftung Partner für Schule NRW

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<strong>Partner</strong> für <strong>Schule</strong> <strong>NRW</strong>. Bitte keine Rechnungen einreichen! Die <strong>Schule</strong> erhält die<br />

Fördergelder in einer Rate. Bitte beachten Sie, dass erst mit der Überweisung<br />

der Gelder die geplanten Kosten von der <strong>Stiftung</strong> <strong>Partner</strong> für <strong>Schule</strong> <strong>NRW</strong><br />

akzeptiert sind. Bis dahin sollten Sie keine Gelder ausgeben.<br />

3. Bis spätestens 15. Juni <strong>2011</strong> teilt die <strong>Schule</strong> im Rahmen eines Haushaltsabgleichs<br />

den Stand der Finanzplanung mit. Dazu findet sich ebenfalls im internen Bereich des<br />

Internetportals eine Maske, in der Sie vier kurze Angaben machen müssen. Diese<br />

Angaben helfen, ggf. nicht benötigte Fördergelder anderen interessierten <strong>Schule</strong>n<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

4. Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch zum 15. Dezember <strong>2011</strong>,<br />

muss die <strong>Schule</strong> den „Verwendungsnachweis“ vorlegen, in dem abschließend die<br />

Gesamtausgaben der Maßnahme, die Finanzierung und alle Rechnungen samt<br />

Zahlungsdatum aufgelistet werden. Auch dieses Dokument ist im Original,<br />

gestempelt und von der Schulleitung unterschrieben per Post an die <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Partner</strong> für <strong>Schule</strong> <strong>NRW</strong> zu senden. Bitte keine Rechnungen einreichen!<br />

Zusammenfassung der einzuhaltenden Schritte:<br />

Verpflichtungserklärung - 15. Februar <strong>2011</strong><br />

Haushaltsabgleich - 15. Juni <strong>2011</strong><br />

Mittelabruf - 15. Oktober <strong>2011</strong><br />

Verwendungsnachweis - 15. Dezember <strong>2011</strong><br />

Wichtig:<br />

• Alle Dokumente, Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit der <strong>Modul</strong>förderung<br />

sind gesammelt in einem Ordner 5 Jahre an der <strong>Schule</strong> aufzubewahren.<br />

Im Falle einer Prüfung durch einen Rechnungsprüfer des Bundes sind sie<br />

vorzulegen.<br />

• Bei externer Vergabe ist das Verfahren in den Unterlagen der <strong>Schule</strong> zu<br />

dokumentieren. Die Beauftragung externer <strong>Partner</strong> zur Durchführung der <strong>Modul</strong>e<br />

oder einzelner Inhalte sowie die Beschaffung von Verbrauchsmaterial müssen nach<br />

den Bestimmungen der BHO i. V. m. der VOL/A stattfinden.<br />

Das heißt, dass für Ausgaben und Aufträge von 500 bis 1.000 € (ohne MwSt.)<br />

formlos bei drei Unternehmen Preise angefragt oder Angebote ermittelt werden<br />

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