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Projektjahr 2011 Modul 1 - Stiftung Partner für Schule NRW

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müssen. Bei Ausgaben und Aufträgen von 1.000 bis 7.500 € (ohne MwSt.) müssen<br />

von Seiten der <strong>Schule</strong> mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden. Die<br />

Entscheidung, welches Angebot den Zuschlag erhält, trifft allein die <strong>Schule</strong>. Es ist<br />

das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Dabei bedeutet Wirtschaftlichkeit nicht<br />

zwingend, sich für das günstigste Angebot zu entscheiden. Das wirtschaftlichste<br />

Angebot ist dasjenige, bei dem Preis und Leistung im günstigsten Verhältnis stehen.<br />

Bei der Wertung sind auch auftragsbezogene Umstände (gestalterische, qualitative,<br />

technische Gesichtspunkte; Folgekosten) zu berücksichtigen. Bitte dokumentieren<br />

Sie die Angebotseinholung, indem Sie einen Vergabevermerk schreiben. Die Vorlage<br />

hierzu finden Sie im internen Bereich des Internetportals.<br />

Soweit beauftragte Träger/<strong>Partner</strong> die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15<br />

Umsatzsteuergesetz haben, dürfen bei der Weiterbelastung der Kosten nur die<br />

Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) bezahlt werden.<br />

• Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Partner</strong> für <strong>Schule</strong> <strong>NRW</strong> ist berechtigt und verpflichtet, bei<br />

Nichterfüllung der beschriebenen Aufgaben, bei fehlender Dokumentation<br />

(statistische Erfassung und Erfolgsbeobachtung) und nicht zweckentsprechender<br />

Verwendung der Fördergelder die Zuwendung vollständig oder in entsprechender<br />

Höhe zurückzufordern.<br />

Wenn im Rahmen des Haushaltsabgleichs festgestellt wird, dass Fördergelder nicht<br />

komplett verwendet werden, fordert die <strong>Stiftung</strong> die Gelder zurück, falls bereits<br />

überwiesen, um sie an andere <strong>Schule</strong>n weiterzugeben.<br />

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