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AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt - Arbeitsgemeinschaft der ...

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8 Krisenintervention<br />

8.3 Krisenplan bei einer vermutlichen<br />

Täterin o<strong>der</strong> einem vermutlichen<br />

Täter im VCP<br />

Verdacht gegen eine Mitarbeiterin/einen<br />

Mitarbeiter aus dem VCP<br />

Es kann vorkommen, dass sich ein Verdacht gegen<br />

eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> einen Mitarbeiter aus unserem<br />

eigenen Verband richtet. Was tue ich, wenn<br />

ich vermute, dass Täterinnen o<strong>der</strong> Täter in meinem<br />

Umfeld handeln? Wie verhalte ich mich, wo bekomme<br />

ich Hilfe und welche rechtlichen Schritte müssen<br />

eingeleitet werden?<br />

Hier greifen die in Kapitel 8.1 (Krisenplan im Verdachtsfall)<br />

genannten Punkte. Ziel muss auf jeden<br />

Fall sein, die Übergriffe zu beenden, ohne in einen<br />

vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Sonst besteht<br />

die Gefahr, dass die Beschuldigten sich einen neuen<br />

Wirkungskreis suchen können, wenn die Sanktionen<br />

nicht weitreichend genug sind. Falsch ist, die verdächtigte<br />

Person eigenmächtig mit dem Verdacht zu<br />

konfrontieren, da diese den Vorwurf in aller Regel<br />

zurückweisen o<strong>der</strong> die Tat bagatellisieren wird. Richtig<br />

ist, die Vermutungen als erstes mit einer kompetenten<br />

Fachperson zu besprechen, und das Gespräch<br />

mit Verdächtigen immer nur mit kompetenter Unterstützung<br />

aufzunehmen.<br />

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Täterinnen<br />

und Täter nie freiwillig ihre Handlungen einstellen,<br />

auch nicht, wenn sie es versprochen haben. Eine<br />

weitere Mitarbeit ist um ihrer selbst und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

willen nicht möglich.<br />

So uneingeschränkt verwerflich die Tat <strong>sexualisierte</strong>r<br />

<strong>Gewalt</strong> ist, so schwerwiegend ist es, einen Menschen<br />

unberechtigt o<strong>der</strong> voreilig diesem Verdacht auszusetzen.<br />

Damit können Karrieren o<strong>der</strong> ganze Biografien<br />

zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen<br />

solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal<br />

gänzlich auszuräumen. Aus diesem Grund muss, bei<br />

aller Konsequenz in <strong>der</strong> Verfolgung tatsächlichen<br />

Missbrauchs, auch und gerade in diesem Bereich bis<br />

zum Beweis des <strong>Gegen</strong>teils die Unschuldsvermutung<br />

gelten und Disziplin im Weitersagen von Verdächtigungen<br />

gewahrt werden! Dabei ist nicht nur an den<br />

Schutz <strong>der</strong> Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu<br />

denken, son<strong>der</strong>n auch an den möglichen ungerechtfertigten<br />

Vertrauens- und Ansehensverlust für den<br />

gesamten VCP.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Rechtslage ist zu<br />

unterscheiden, ob es sich um eine o<strong>der</strong> einen ehrenamtlichen<br />

Mitarbeitenden o<strong>der</strong> einen/einen<br />

Hauptberufliche/n handelt. Die im Folgenden benannten<br />

Möglichkeiten stellen Empfehlungen dar,<br />

die bei Ehrenamtlichen je nach Sachverhalt eingeleitet<br />

werden können o<strong>der</strong> müssen. Falls ihr euch unsicher<br />

seid, was in <strong>der</strong> konkreten Situation geeignet<br />

ist, sprecht mit den Vertrauenspersonen <strong>der</strong> Regions-,<br />

Landes- o<strong>der</strong> Bundesebene. Je nach Schwere des Vergehens<br />

kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:<br />

Pädagogisches Gespräch<br />

Ein pädagogisches Gespräch empfiehlt sich bei Grenzverletzungen,<br />

die Täterinnen o<strong>der</strong> Täter aufgrund<br />

34 <strong>AKTIV</strong>! gegen <strong>sexualisierte</strong> <strong>Gewalt</strong>

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