AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt - Arbeitsgemeinschaft der ...
AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt - Arbeitsgemeinschaft der ...
AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt - Arbeitsgemeinschaft der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8 Krisenintervention<br />
8.3 Krisenplan bei einer vermutlichen<br />
Täterin o<strong>der</strong> einem vermutlichen<br />
Täter im VCP<br />
Verdacht gegen eine Mitarbeiterin/einen<br />
Mitarbeiter aus dem VCP<br />
Es kann vorkommen, dass sich ein Verdacht gegen<br />
eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> einen Mitarbeiter aus unserem<br />
eigenen Verband richtet. Was tue ich, wenn<br />
ich vermute, dass Täterinnen o<strong>der</strong> Täter in meinem<br />
Umfeld handeln? Wie verhalte ich mich, wo bekomme<br />
ich Hilfe und welche rechtlichen Schritte müssen<br />
eingeleitet werden?<br />
Hier greifen die in Kapitel 8.1 (Krisenplan im Verdachtsfall)<br />
genannten Punkte. Ziel muss auf jeden<br />
Fall sein, die Übergriffe zu beenden, ohne in einen<br />
vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Sonst besteht<br />
die Gefahr, dass die Beschuldigten sich einen neuen<br />
Wirkungskreis suchen können, wenn die Sanktionen<br />
nicht weitreichend genug sind. Falsch ist, die verdächtigte<br />
Person eigenmächtig mit dem Verdacht zu<br />
konfrontieren, da diese den Vorwurf in aller Regel<br />
zurückweisen o<strong>der</strong> die Tat bagatellisieren wird. Richtig<br />
ist, die Vermutungen als erstes mit einer kompetenten<br />
Fachperson zu besprechen, und das Gespräch<br />
mit Verdächtigen immer nur mit kompetenter Unterstützung<br />
aufzunehmen.<br />
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Täterinnen<br />
und Täter nie freiwillig ihre Handlungen einstellen,<br />
auch nicht, wenn sie es versprochen haben. Eine<br />
weitere Mitarbeit ist um ihrer selbst und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
willen nicht möglich.<br />
So uneingeschränkt verwerflich die Tat <strong>sexualisierte</strong>r<br />
<strong>Gewalt</strong> ist, so schwerwiegend ist es, einen Menschen<br />
unberechtigt o<strong>der</strong> voreilig diesem Verdacht auszusetzen.<br />
Damit können Karrieren o<strong>der</strong> ganze Biografien<br />
zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen<br />
solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal<br />
gänzlich auszuräumen. Aus diesem Grund muss, bei<br />
aller Konsequenz in <strong>der</strong> Verfolgung tatsächlichen<br />
Missbrauchs, auch und gerade in diesem Bereich bis<br />
zum Beweis des <strong>Gegen</strong>teils die Unschuldsvermutung<br />
gelten und Disziplin im Weitersagen von Verdächtigungen<br />
gewahrt werden! Dabei ist nicht nur an den<br />
Schutz <strong>der</strong> Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu<br />
denken, son<strong>der</strong>n auch an den möglichen ungerechtfertigten<br />
Vertrauens- und Ansehensverlust für den<br />
gesamten VCP.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Rechtslage ist zu<br />
unterscheiden, ob es sich um eine o<strong>der</strong> einen ehrenamtlichen<br />
Mitarbeitenden o<strong>der</strong> einen/einen<br />
Hauptberufliche/n handelt. Die im Folgenden benannten<br />
Möglichkeiten stellen Empfehlungen dar,<br />
die bei Ehrenamtlichen je nach Sachverhalt eingeleitet<br />
werden können o<strong>der</strong> müssen. Falls ihr euch unsicher<br />
seid, was in <strong>der</strong> konkreten Situation geeignet<br />
ist, sprecht mit den Vertrauenspersonen <strong>der</strong> Regions-,<br />
Landes- o<strong>der</strong> Bundesebene. Je nach Schwere des Vergehens<br />
kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:<br />
Pädagogisches Gespräch<br />
Ein pädagogisches Gespräch empfiehlt sich bei Grenzverletzungen,<br />
die Täterinnen o<strong>der</strong> Täter aufgrund<br />
34 <strong>AKTIV</strong>! gegen <strong>sexualisierte</strong> <strong>Gewalt</strong>