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AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt - Arbeitsgemeinschaft der ...

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Krisenintervention<br />

8<br />

von Unkenntnis und Entwicklungsalter vollziehen.<br />

Kennzeichnend ist, dass die Grenzverletzung nicht<br />

bewusst gewollt war. Im Rahmen dieses Gesprächs<br />

sollen die Inhalte des Selbstverständnisses (s. Kap.<br />

9.2) und <strong>der</strong> darauf basierenden Selbstverpflichtung<br />

durchgesprochen und das Verhalten dahingehend<br />

reflektiert werden. Ziel ist, dass die Täterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Täter Einsicht in das eigene Verhalten erlangt und<br />

alles dafür tun wird, dass dieses Verhalten einmalig<br />

bleibt. Ferner muss eine Entschuldigung und Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />

in geeigneter Form erfolgen. Solche<br />

Gespräche können von den Vertrauenspersonen auf<br />

Regions- o<strong>der</strong> Landesebene geführt werden. Wichtig:<br />

Auch nicht beabsichtigte Grenzverletzungen<br />

können schwerwiegende und lang anhaltende Folgen<br />

für das Opfer haben.<br />

Beurlaubung<br />

Bei einem begründeten Verdachtsfall kann <strong>der</strong> VCP<br />

beschließen, die betreffende Person von ihren Ämtern<br />

und Aufgaben freizustellen, bis <strong>der</strong> Sachverhalt<br />

geklärt ist. Insbeson<strong>der</strong>e dürfen keine Aufgaben<br />

mehr mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen wahrgenommen<br />

werden.<br />

Verbandsausschlussverfahren<br />

Gemäß Kapitel 4.1 <strong>der</strong> Bundesordnung kann ein<br />

Mitglied aus dem VCP ausgeschlossen werden, wenn<br />

es sich verbandsschädigend verhält. Personen, die<br />

nachgewiesenermaßen <strong>sexualisierte</strong> <strong>Gewalt</strong> ausgeübt<br />

haben, handelten damit verbandsschädigend,<br />

da sie den Schutzraum für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

verletzt und missbraucht haben. Ein Ausschlussverfahren<br />

kann beantragt werden.<br />

Entzug des Mitarbeitendenstatus<br />

Personen, die nachgewiesenermaßen <strong>sexualisierte</strong><br />

<strong>Gewalt</strong> im VCP ausgeübt haben, sind als Mitarbeitende<br />

nicht mehr tragbar. Der Mitarbeitendenstatus<br />

wird ihnen symbolisch durch den Entzug <strong>der</strong> JuLeiCa<br />

entzogen. Die JuLeiCa weist nach, dass die Inhaberin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhaber in <strong>der</strong> Lage ist, verantwortungsvoll<br />

eine Gruppe zu führen. Wenn diese Voraussetzungen<br />

für den Erhalt <strong>der</strong> JuLeiCa entfallen, ist die Karte<br />

zurückzugeben.<br />

Die oben genannten Maßnahmen entbinden nicht<br />

von <strong>der</strong> Notwendigkeit, bei eindeutigem Verdacht<br />

auf sexuellen Missbrauch im Sinne des StGB Strafanzeige<br />

bei <strong>der</strong> Polizei zu erstatten.<br />

Bei Hauptberuflichen wird <strong>der</strong> Dienstgebende die im<br />

Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen<br />

wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung o<strong>der</strong><br />

Kündigung nach dem Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

ergreifen. Durch die Vorlage eines erweiterten<br />

Führungszeugnisses (nach §72a KJHG), die Verfassung<br />

von dienstrechtlichen Zusatzvereinbarungen<br />

zum Arbeitsvertrag und die Erwähnung des Themas<br />

in Stellenausschreibung und Bewerbungsgespräch<br />

können potentielle Täterinnen und Täter bereits im<br />

Vorhinein erkannt bzw. abgeschreckt werden und es<br />

wird eine gewisse Sicherheit bzgl. <strong>der</strong> hauptberuflichen<br />

Mitarbeitenden erreicht.<br />

8.4 Und was passiert danach?<br />

Ereignet sich ein Vorfall von <strong>sexualisierte</strong>r <strong>Gewalt</strong>,<br />

betrifft dies nicht nur das Opfer und die Täterin/den<br />

Täter, son<strong>der</strong>n unmittelbar und mittelbar viele weitere<br />

Personen:<br />

• die an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendlichen aus <strong>der</strong><br />

Gruppe,<br />

• den Leitungskreis,<br />

• die Eltern des Opfers,<br />

• die Eltern <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gruppenmitglie<strong>der</strong>,<br />

• die Gemeinde,<br />

• …<br />

Viele Personen dieses weiteren Umfelds können<br />

durch den Vorfall betroffen o<strong>der</strong> sogar traumatisiert<br />

sein. Es ist wichtig, mit ihnen zu sprechen und das<br />

Geschehene gemeinsam zu verarbeiten. Dies kann<br />

keine Person alleine. Hier ist es wichtig, ein unterstützendes<br />

Netzwerk zu haben, bestehend aus Vertrauenspersonen<br />

des VCP sowie aus fachlich qualifizierten<br />

Beratungspersonen. Nach einem Vorfall kann<br />

es in keinem Fall unkommentiert so weitergehen, als<br />

ob nichts gewesen wäre.<br />

<strong>AKTIV</strong>! gegen <strong>sexualisierte</strong> <strong>Gewalt</strong> 35

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