AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt - Arbeitsgemeinschaft der ...
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Krisenintervention<br />
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von Unkenntnis und Entwicklungsalter vollziehen.<br />
Kennzeichnend ist, dass die Grenzverletzung nicht<br />
bewusst gewollt war. Im Rahmen dieses Gesprächs<br />
sollen die Inhalte des Selbstverständnisses (s. Kap.<br />
9.2) und <strong>der</strong> darauf basierenden Selbstverpflichtung<br />
durchgesprochen und das Verhalten dahingehend<br />
reflektiert werden. Ziel ist, dass die Täterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Täter Einsicht in das eigene Verhalten erlangt und<br />
alles dafür tun wird, dass dieses Verhalten einmalig<br />
bleibt. Ferner muss eine Entschuldigung und Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />
in geeigneter Form erfolgen. Solche<br />
Gespräche können von den Vertrauenspersonen auf<br />
Regions- o<strong>der</strong> Landesebene geführt werden. Wichtig:<br />
Auch nicht beabsichtigte Grenzverletzungen<br />
können schwerwiegende und lang anhaltende Folgen<br />
für das Opfer haben.<br />
Beurlaubung<br />
Bei einem begründeten Verdachtsfall kann <strong>der</strong> VCP<br />
beschließen, die betreffende Person von ihren Ämtern<br />
und Aufgaben freizustellen, bis <strong>der</strong> Sachverhalt<br />
geklärt ist. Insbeson<strong>der</strong>e dürfen keine Aufgaben<br />
mehr mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen wahrgenommen<br />
werden.<br />
Verbandsausschlussverfahren<br />
Gemäß Kapitel 4.1 <strong>der</strong> Bundesordnung kann ein<br />
Mitglied aus dem VCP ausgeschlossen werden, wenn<br />
es sich verbandsschädigend verhält. Personen, die<br />
nachgewiesenermaßen <strong>sexualisierte</strong> <strong>Gewalt</strong> ausgeübt<br />
haben, handelten damit verbandsschädigend,<br />
da sie den Schutzraum für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
verletzt und missbraucht haben. Ein Ausschlussverfahren<br />
kann beantragt werden.<br />
Entzug des Mitarbeitendenstatus<br />
Personen, die nachgewiesenermaßen <strong>sexualisierte</strong><br />
<strong>Gewalt</strong> im VCP ausgeübt haben, sind als Mitarbeitende<br />
nicht mehr tragbar. Der Mitarbeitendenstatus<br />
wird ihnen symbolisch durch den Entzug <strong>der</strong> JuLeiCa<br />
entzogen. Die JuLeiCa weist nach, dass die Inhaberin<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Inhaber in <strong>der</strong> Lage ist, verantwortungsvoll<br />
eine Gruppe zu führen. Wenn diese Voraussetzungen<br />
für den Erhalt <strong>der</strong> JuLeiCa entfallen, ist die Karte<br />
zurückzugeben.<br />
Die oben genannten Maßnahmen entbinden nicht<br />
von <strong>der</strong> Notwendigkeit, bei eindeutigem Verdacht<br />
auf sexuellen Missbrauch im Sinne des StGB Strafanzeige<br />
bei <strong>der</strong> Polizei zu erstatten.<br />
Bei Hauptberuflichen wird <strong>der</strong> Dienstgebende die im<br />
Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen<br />
wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung o<strong>der</strong><br />
Kündigung nach dem Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />
ergreifen. Durch die Vorlage eines erweiterten<br />
Führungszeugnisses (nach §72a KJHG), die Verfassung<br />
von dienstrechtlichen Zusatzvereinbarungen<br />
zum Arbeitsvertrag und die Erwähnung des Themas<br />
in Stellenausschreibung und Bewerbungsgespräch<br />
können potentielle Täterinnen und Täter bereits im<br />
Vorhinein erkannt bzw. abgeschreckt werden und es<br />
wird eine gewisse Sicherheit bzgl. <strong>der</strong> hauptberuflichen<br />
Mitarbeitenden erreicht.<br />
8.4 Und was passiert danach?<br />
Ereignet sich ein Vorfall von <strong>sexualisierte</strong>r <strong>Gewalt</strong>,<br />
betrifft dies nicht nur das Opfer und die Täterin/den<br />
Täter, son<strong>der</strong>n unmittelbar und mittelbar viele weitere<br />
Personen:<br />
• die an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendlichen aus <strong>der</strong><br />
Gruppe,<br />
• den Leitungskreis,<br />
• die Eltern des Opfers,<br />
• die Eltern <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gruppenmitglie<strong>der</strong>,<br />
• die Gemeinde,<br />
• …<br />
Viele Personen dieses weiteren Umfelds können<br />
durch den Vorfall betroffen o<strong>der</strong> sogar traumatisiert<br />
sein. Es ist wichtig, mit ihnen zu sprechen und das<br />
Geschehene gemeinsam zu verarbeiten. Dies kann<br />
keine Person alleine. Hier ist es wichtig, ein unterstützendes<br />
Netzwerk zu haben, bestehend aus Vertrauenspersonen<br />
des VCP sowie aus fachlich qualifizierten<br />
Beratungspersonen. Nach einem Vorfall kann<br />
es in keinem Fall unkommentiert so weitergehen, als<br />
ob nichts gewesen wäre.<br />
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