Download - Die Genossenschafft
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Hausordnung<br />
Bei den regelmäßig stattfindenden<br />
Kontrollen in den Wohngebieten stellen<br />
wir immer wieder fest, dass die<br />
Hausordnung von einigen Unbelehrbaren<br />
nicht eingehalten wird. Das wird<br />
auch in diversen Beschwerdebriefen,<br />
die in letzter Zeit bei uns eingingen,<br />
beklagt.<br />
Ist unsere Hausordnung ein Buch mit<br />
sieben Siegeln? Sicherlich nicht!<br />
<strong>Die</strong> Einhaltung der Hausordnung ist<br />
Pflicht eines jeden Bewohners und<br />
sollte eigentlich selbstverständlich<br />
sein. Deshalb unser Rat, bevor es Ärger<br />
mit den Nachbarn gibt: Hausordnungen<br />
lesen und befolgen. So helfen Sie<br />
mit, das genossenschaftliche Miteinander<br />
in punkto Ordnung und Sicherheit<br />
zu stärken und unser aller<br />
Eigentum zu schützen und zu erhalten.<br />
Und die selbst durchgeführte Treppenreinigung<br />
ist allemal billiger, als<br />
die Reinigung durch eine Fremdfirma<br />
zu Lasten des „Säumigen“. ■<br />
Reparaturaufträge<br />
PROZUKUNFT 2.2002<br />
„Meine Mischbatterie in der Küche tropft ... .” Solche oder<br />
ähnliche Anrufe erreichen unsere Geschäftsstelle täglich.<br />
<strong>Die</strong> zuständigen Bearbeiter (siehe Telefonverzeichnis Seite<br />
23) lösen daraufhin einen entsprechenden Reparaturauftrag<br />
aus. So weit so gut.<br />
Doch leider gibt es häufiger Probleme bei der Nachbearbeitung<br />
des Reparaturauftrages bzw. Rechnungskontrolle in der<br />
Geschäftsstelle. Deshalb einige wichtige Hinweise:<br />
1. Machen Sie möglichst konkrete Angaben über Art und<br />
Umfang des Schadens bei der Reparaturanmeldung.<br />
2. Prüfen Sie die ausgefüllten Reparaturaufträge bei Vorlage<br />
durch den Handwerker vor der Unterschriftsleistung auf<br />
Richtigkeit, insbesondere betrifft das die Angaben über<br />
Arbeitsleistung und Arbeitszeit.<br />
3. Verweigern Sie bei Unstimmigkeiten die Unterschrift. Bedenken<br />
Sie: Mit Ihrer Unterschrift auf dem Reparaturauftrag<br />
bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben, die der<br />
späteren Rechnungslegung dienen. Oder soll die Gemeinschaft,<br />
also auch Sie, für Leistungen zahlen, die nicht erbracht<br />
wurden?<br />
4. Nehmen Sie für geringfügige Schäden niemals den Notund<br />
Havariedienst in Anspruch. Denn: Bei missbräuchlicher<br />
Inanspruchnahme des Not- und Havariedienstes<br />
müssen wir leider die Mehrkosten dem jeweiligen Auftraggeber<br />
weiter berechnen. ■<br />
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