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Artikel als PDF - Pilot und Flugzeug

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Nebel <strong>und</strong> Alkohol<br />

Unfallanalyse<br />

Die Ermittler führen am Ende folgende Ursachen<br />

<strong>und</strong> Faktoren auf:<br />

Der Unfall ist auf den Sinkflug im<br />

Endanflug, der in eine Nebelschicht <strong>und</strong><br />

in Hindernisse führte, zurückzuführen.<br />

Zum Unfall haben beigetragen:<br />

- eine zu hohe Sinkgeschwindigkeit,<br />

- eine durch Alkoholeinfluss begünstigte<br />

verminderte Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> unzureichendes Situationsbewusstsein,<br />

- dass kein visueller Kontakt zur PAPI<br />

oder zum Flugplatz bestand,<br />

- dass die verfügbaren Navigationshilfen<br />

an Bord nicht ausreichend<br />

oder gar nicht genutzt wurden.<br />

Kommentar<br />

Alkohol beim Fliegen gehört zu den gerne<br />

totgeschwiegenen Themen sowohl in der gewerblichen<br />

wie auch in der privaten Luftfahrt.<br />

§1 Abs. 3 LuftVO hält dazu klipp <strong>und</strong> klar fest:<br />

Wer infolge des Genusses alkoholischer<br />

Getränke oder anderer berauschender<br />

Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher<br />

Mängel in der Wahrnehmung<br />

der Aufgaben <strong>als</strong> Führer eines<br />

Luftfahrzeugs oder sonst <strong>als</strong> Mitglied<br />

der Besatzung behindert ist, darf kein<br />

Luftfahrzeug führen <strong>und</strong> nicht <strong>als</strong> anderes<br />

Besatzungsmitglied tätig sein.<br />

EU-OPS 1 1.085(d) macht‘s für den gewerblichen<br />

Verkehr ähnlich <strong>und</strong> schreibt vor, dass<br />

ein Besatzungsmitglied nicht tätig werden<br />

darf:<br />

1. während es unter dem Einfluss irgendeines<br />

berauschenden Mittels<br />

oder Medikaments steht, das seine<br />

Fähigkeiten in sicherheitsgefährdender<br />

Weise beeinträchtigen könnte,<br />

2. nach einem Tieftauchgang, außer<br />

wenn danach ein angemessener<br />

Zeitraum verstrichen ist,<br />

3. nach einer Blutspende, außer wenn<br />

danach ein angemessener Zeitraum<br />

verstrichen ist,<br />

4. wenn die geltenden medizinischen<br />

Anforderungen nicht erfüllt sind oder<br />

wenn es daran zweifelt, die ihm übertragenen<br />

Aufgaben erfüllen zu können,<br />

oder<br />

5. wenn es weiß oder vermutet, dass es<br />

so ermüdet ist oder sich derart unwohl<br />

fühlt, dass der Flug gefährdet<br />

werden kann.<br />

Die früher mal in JAR-OPS 1 festgelegten<br />

<strong>und</strong> vielen <strong>Pilot</strong>en noch bekannten Werte<br />

von 0,2 Promille <strong>und</strong> acht St<strong>und</strong>en (Bottle to<br />

Throttle) sind durch den Allgemeinen Passus<br />

(1) ersetzt worden.<br />

Ein wichtiger <strong>und</strong> oft vergessener Aspekt,<br />

den die Vorgängerbehörde der BFU bereits<br />

im Jahr 1982 herausgearbeitet hat, wird in<br />

diesem Bericht nochm<strong>als</strong> zitiert:<br />

Nach Erkenntnissen der internationalen<br />

Flugmedizin tritt bei einem<br />

108 <strong>Pilot</strong> <strong>und</strong> <strong>Flugzeug</strong> 2012/01

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