Artikel als PDF - Pilot und Flugzeug
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Nebel <strong>und</strong> Alkohol<br />
Unfallanalyse<br />
Die Ermittler führen am Ende folgende Ursachen<br />
<strong>und</strong> Faktoren auf:<br />
Der Unfall ist auf den Sinkflug im<br />
Endanflug, der in eine Nebelschicht <strong>und</strong><br />
in Hindernisse führte, zurückzuführen.<br />
Zum Unfall haben beigetragen:<br />
- eine zu hohe Sinkgeschwindigkeit,<br />
- eine durch Alkoholeinfluss begünstigte<br />
verminderte Leistungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> unzureichendes Situationsbewusstsein,<br />
- dass kein visueller Kontakt zur PAPI<br />
oder zum Flugplatz bestand,<br />
- dass die verfügbaren Navigationshilfen<br />
an Bord nicht ausreichend<br />
oder gar nicht genutzt wurden.<br />
Kommentar<br />
Alkohol beim Fliegen gehört zu den gerne<br />
totgeschwiegenen Themen sowohl in der gewerblichen<br />
wie auch in der privaten Luftfahrt.<br />
§1 Abs. 3 LuftVO hält dazu klipp <strong>und</strong> klar fest:<br />
Wer infolge des Genusses alkoholischer<br />
Getränke oder anderer berauschender<br />
Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher<br />
Mängel in der Wahrnehmung<br />
der Aufgaben <strong>als</strong> Führer eines<br />
Luftfahrzeugs oder sonst <strong>als</strong> Mitglied<br />
der Besatzung behindert ist, darf kein<br />
Luftfahrzeug führen <strong>und</strong> nicht <strong>als</strong> anderes<br />
Besatzungsmitglied tätig sein.<br />
EU-OPS 1 1.085(d) macht‘s für den gewerblichen<br />
Verkehr ähnlich <strong>und</strong> schreibt vor, dass<br />
ein Besatzungsmitglied nicht tätig werden<br />
darf:<br />
1. während es unter dem Einfluss irgendeines<br />
berauschenden Mittels<br />
oder Medikaments steht, das seine<br />
Fähigkeiten in sicherheitsgefährdender<br />
Weise beeinträchtigen könnte,<br />
2. nach einem Tieftauchgang, außer<br />
wenn danach ein angemessener<br />
Zeitraum verstrichen ist,<br />
3. nach einer Blutspende, außer wenn<br />
danach ein angemessener Zeitraum<br />
verstrichen ist,<br />
4. wenn die geltenden medizinischen<br />
Anforderungen nicht erfüllt sind oder<br />
wenn es daran zweifelt, die ihm übertragenen<br />
Aufgaben erfüllen zu können,<br />
oder<br />
5. wenn es weiß oder vermutet, dass es<br />
so ermüdet ist oder sich derart unwohl<br />
fühlt, dass der Flug gefährdet<br />
werden kann.<br />
Die früher mal in JAR-OPS 1 festgelegten<br />
<strong>und</strong> vielen <strong>Pilot</strong>en noch bekannten Werte<br />
von 0,2 Promille <strong>und</strong> acht St<strong>und</strong>en (Bottle to<br />
Throttle) sind durch den Allgemeinen Passus<br />
(1) ersetzt worden.<br />
Ein wichtiger <strong>und</strong> oft vergessener Aspekt,<br />
den die Vorgängerbehörde der BFU bereits<br />
im Jahr 1982 herausgearbeitet hat, wird in<br />
diesem Bericht nochm<strong>als</strong> zitiert:<br />
Nach Erkenntnissen der internationalen<br />
Flugmedizin tritt bei einem<br />
108 <strong>Pilot</strong> <strong>und</strong> <strong>Flugzeug</strong> 2012/01