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Beelitzer Nachrichten - Mai 2014

Spargelzeit! Die Saison ist in vollem Gange - und am ersten Juni-Wochenende wird gefeiert! Auf gutem Kurs: Damit haben die Demografen nicht gerechnet: Zuzüge und eine hohe Geburtenrate sorgen für eine steigende Einwohnerzahl — S. 5 Saison der Trophäen: Die Fußballfrauen der SG Beelitz haben den Pokal geholt und sind mit Abstand Staffelsieger der Landesliga Süd geworden — S. 24

Spargelzeit! Die Saison ist in vollem Gange - und am ersten Juni-Wochenende wird gefeiert!

Auf gutem Kurs: Damit haben die Demografen nicht gerechnet: Zuzüge und eine hohe Geburtenrate sorgen für eine steigende Einwohnerzahl — S. 5

Saison der Trophäen: Die Fußballfrauen der SG Beelitz haben den Pokal geholt und sind mit Abstand Staffelsieger der Landesliga Süd geworden — S. 24

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28. MAI <strong>2014</strong>, SEITE 36 NR. 05 / 25. JAHRGANG<br />

BEELITZER NACHRICHTEN<br />

Ausbildungsunterhalt<br />

– Wie lange hat ein Kind Anspruch auf<br />

Ausbildungsunterhalt?<br />

Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof<br />

in seiner Entscheidung<br />

vom 03. Juli 2013, AZ.: XII ZB 220/13.<br />

Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt<br />

zugrunde:<br />

Eine junge Frau erwarb 2007 die mittlere<br />

Reife mit einem Notendurchschnitt<br />

von 3,6. Trotz zahlreicher Bewerbungen<br />

konnte sie zunächst nur Stellen als ungelernte<br />

Kraft antreten. Während einer<br />

Dauer von drei Jahren absolvierte sie<br />

darüber hinaus diverse Praktika. Dabei<br />

ging sie stets davon aus, dass sie einen<br />

Ausbildungsplatz erhalten würde. Im<br />

August 2010 konnte sie dann endlich<br />

einen Ausbildungsvertrag abschließen<br />

und begehrte ab diesem Zeitpunkt Unterhalt<br />

für die Ausbildung von ihrem<br />

Vater. Die Mutter war nicht leistungsfähig.<br />

Der Vater verweigerte die Zahlung<br />

unter Hinweis auf den langen Zeitraum<br />

zwischen Schulabschluss und Beginn<br />

der Ausbildung.<br />

Ratgeber<br />

Der Auffassung des Vaters folgte der<br />

Bundesgerichtshof nicht. Der Vater<br />

wurde zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.<br />

Dabei war es für das Gericht<br />

von wesentlicher Bedeutung, dass sich<br />

die Tochter zielstrebig verhalten habe.<br />

Das Gericht hat es als positiv bewertet,<br />

dass die Tochter zunächst als ungelernte<br />

Kraft tätig war und sich dabei stets um<br />

einen Ausbildungsplatz bemüht habe.<br />

Beweis dafür sei auch die Absolvierung<br />

diverser Praktika. Nur so sei es ihr nach<br />

drei Jahren schließlich gelungen einen<br />

Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das<br />

Gericht führte weiter aus, dass gewisse<br />

Ausbildungsverzögerungen hinzunehmen<br />

seien, gerade wenn das Kind durch<br />

s chlechtere Schulnoten geringere<br />

Marktchancen habe. Wenn das Kind, so<br />

wie im vorliegenden Fall, jedoch zielstrebig<br />

versucht einen Ausbildungsvertrag<br />

zu erhalten, führt dies zu einer Unterhaltsverpflichtung<br />

des Vaters gegenüber<br />

seiner Tochter.<br />

Das Gericht machte jedoch darauf aufmerksam,<br />

dass die Gewährung von Ausbildungsunterhalt<br />

stets vom Einzelfall<br />

abhängig sei. Gerade bei einem längeren<br />

Zeitraum zwischen Schulabschluss und<br />

Ausbildungsbeginn bedarf es einer umfassenden<br />

Interessenabwägung. Dabei<br />

steht auf der einen Seite die Verpflichtung<br />

der Eltern dem Kind eine Berufsausbildung<br />

zu ermöglichen. Auf der<br />

anderen Seite ist die Obliegenheit des<br />

Kindes festzustellen, sich zielstrebig<br />

und gewissenhaft um eine Ausbildung<br />

zu bemühen und diese abzuschließen.<br />

Bei Fragen zum Thema Ausbildungsunterhalt<br />

beraten wir Sie gern.<br />

Rechtsanwältin Diana Konopk a-<br />

Körner<br />

Bürogemeinschaft Freitag & Konopka-Körner<br />

- Ihre Kanzlei für Familienrecht<br />

Versicherungen<br />

Grillsaison – wenn es dem Nachbarn<br />

stinkt!<br />

Jetzt ist wieder Grillsaison – und damit<br />

auch Saison für Streit mit dem Nachbarn<br />

über Qualm und Grillgerüche.<br />

Wie ist die rechtliche Situation?<br />

Um es gleich vorweg zu nehmen: Deutsche<br />

Gerichte tun sich schwer in der<br />

Frage des Rechts rund ums Grillen. Einerseits<br />

sehen die Richter das Grillen als<br />

eine "sozialtypische" Verhaltensweise,<br />

die man nicht so einfach untersagen<br />

kann, andererseits verbieten zum Beispiel<br />

Landesimmissionsschutzgesetze in<br />

Nordrhein-Westfalen und Brandenburg<br />

das Grillen, wenn eindringender Qualm<br />

und Rauch unbeteiligte Nachbarn in<br />

ihren Wohn- oder Schlafräumen erheblich<br />

belästigen. Letztlich entscheiden<br />

die Gerichte immer im konkreten Einzelfall,<br />

ob man den Grillspaß übertrieben<br />

hat oder nicht.<br />

Wie kann man Ärger verhindern?<br />

Aus den ergangenen Urteilen in dieser<br />

Sache lassen sich aber verschiedene<br />

Hinweise ableiten:<br />

1. Achten Sie auf einen möglichst großen<br />

Abstand des Grills zu den angrenzenden<br />

Wohnungen und Häusern.<br />

2. Nehmen Sie den Grill ohne Absprache<br />

mit dem Nachbarn nicht zu oft in<br />

Betrieb (das BayObLG z. B. fand<br />

fünfmaliges Grillen im Jahr tolerierbar).<br />

3. Informieren Sie den Nachbarn vor<br />

dem geplanten Grillabend (oder laden<br />

Sie ihn am besten gleich mit<br />

ein).<br />

4. Tauschen Sie den Holzkohlegrill<br />

gegen eine Gas- oder Elektrovariante.<br />

Was passiert bei einem Grillunfall oder<br />

Brand?<br />

"Vor allem sollten Sie immer sehr, sehr<br />

vorsichtig beim Grillen sein: Jedes Jahr<br />

ereignen sich mehrere Tausend schlimme<br />

Grillunfälle, von denen 500 mit<br />

schwersten Verbrennungen enden. Verursachen<br />

Sie durch Unachtsamkeit einen<br />

Brand, bei dem eine andere Person verletzt<br />

wird, springt übrigens Ihre Privat-<br />

Haftpflichtversicherung ein. Sie stellt<br />

sicher, dass Sie im Fall der Fälle zumindest<br />

finanzielle W iedergutmachung leisten<br />

können,"<br />

"Falls Ihr eigenes Gebäude oder Ihr<br />

Hausrat (z. B. Bekleidung oder Mobiliar)<br />

durch einen Brand beschädigt wird,<br />

der beim Grillen entsteht, besteht grundsätzlich<br />

Versicherungsschutz über Ihre<br />

Gebäude- bzw. Hausratversicherung,"<br />

Und übrigens: Erste Hilfe bei Verbrennungen<br />

Entstandene Brandwunden sollten Sie<br />

bis zu fünf Minuten unter fließend kaltes<br />

Wasser (18 bis 21°C) halten. Damit<br />

reduzieren Sie den Schmerzen und vermeiden,<br />

dass die Wunde "nachbrennt",<br />

d. h. Wärme aus bereits verbranntem<br />

Gewebe in tiefere Hautschichten abgegeben<br />

wird. Bitte decken Sie offene<br />

Brandwunden mit sterilen Wundauflagen<br />

ab.<br />

Im Fall großflächiger Verbrennungen<br />

sollten Sie den Verletzten möglichst<br />

sofort aus der Gefahrenzone bringen.<br />

Falls seine Kleidung brennt, wälzen Sie<br />

ihn auf dem Boden hin und her, bis das<br />

Feuer erstickt ist. Alternativ können Sie<br />

die Flammen auch mit dem Feuerlöscher<br />

löschen oder mit einer Wolldecke<br />

ersticken. Kleidung, die nicht an der<br />

Wunde haftet, sollten Sie entfernen.<br />

Hat sich jemand großflächig verbrannt,<br />

besprengen oder begießen Sie ihn etwa<br />

15 Minuten lang mit kaltem Wasser.<br />

Tauchen Sie den Verletzten jedoch nicht<br />

komplett in kaltes Wasser. Er könnte zu<br />

stark auskühlen oder einen Schock bekommen.<br />

Nachdem Sie die Flammen gelöscht<br />

haben und die Erstversorgung erfolgt<br />

ist, verständigen Sie schnellstmöglich<br />

den Notarzt (Notrufnummer vom Handy<br />

oder Festnetz 112) oder besser: parallel<br />

durch weitere Beteiligte verständigen<br />

lassen.<br />

Verantwortlich für diesen Ratgeber ist:<br />

Ihre Allianz Generalvertretung<br />

Sonja Zietemann-Fehr

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