Beelitzer Nachrichten - Mai 2014
Spargelzeit! Die Saison ist in vollem Gange - und am ersten Juni-Wochenende wird gefeiert! Auf gutem Kurs: Damit haben die Demografen nicht gerechnet: Zuzüge und eine hohe Geburtenrate sorgen für eine steigende Einwohnerzahl — S. 5 Saison der Trophäen: Die Fußballfrauen der SG Beelitz haben den Pokal geholt und sind mit Abstand Staffelsieger der Landesliga Süd geworden — S. 24
Spargelzeit! Die Saison ist in vollem Gange - und am ersten Juni-Wochenende wird gefeiert!
Auf gutem Kurs: Damit haben die Demografen nicht gerechnet: Zuzüge und eine hohe Geburtenrate sorgen für eine steigende Einwohnerzahl — S. 5
Saison der Trophäen: Die Fußballfrauen der SG Beelitz haben den Pokal geholt und sind mit Abstand Staffelsieger der Landesliga Süd geworden — S. 24
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28. MAI <strong>2014</strong>, SEITE 36 NR. 05 / 25. JAHRGANG<br />
BEELITZER NACHRICHTEN<br />
Ausbildungsunterhalt<br />
– Wie lange hat ein Kind Anspruch auf<br />
Ausbildungsunterhalt?<br />
Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof<br />
in seiner Entscheidung<br />
vom 03. Juli 2013, AZ.: XII ZB 220/13.<br />
Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt<br />
zugrunde:<br />
Eine junge Frau erwarb 2007 die mittlere<br />
Reife mit einem Notendurchschnitt<br />
von 3,6. Trotz zahlreicher Bewerbungen<br />
konnte sie zunächst nur Stellen als ungelernte<br />
Kraft antreten. Während einer<br />
Dauer von drei Jahren absolvierte sie<br />
darüber hinaus diverse Praktika. Dabei<br />
ging sie stets davon aus, dass sie einen<br />
Ausbildungsplatz erhalten würde. Im<br />
August 2010 konnte sie dann endlich<br />
einen Ausbildungsvertrag abschließen<br />
und begehrte ab diesem Zeitpunkt Unterhalt<br />
für die Ausbildung von ihrem<br />
Vater. Die Mutter war nicht leistungsfähig.<br />
Der Vater verweigerte die Zahlung<br />
unter Hinweis auf den langen Zeitraum<br />
zwischen Schulabschluss und Beginn<br />
der Ausbildung.<br />
Ratgeber<br />
Der Auffassung des Vaters folgte der<br />
Bundesgerichtshof nicht. Der Vater<br />
wurde zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.<br />
Dabei war es für das Gericht<br />
von wesentlicher Bedeutung, dass sich<br />
die Tochter zielstrebig verhalten habe.<br />
Das Gericht hat es als positiv bewertet,<br />
dass die Tochter zunächst als ungelernte<br />
Kraft tätig war und sich dabei stets um<br />
einen Ausbildungsplatz bemüht habe.<br />
Beweis dafür sei auch die Absolvierung<br />
diverser Praktika. Nur so sei es ihr nach<br />
drei Jahren schließlich gelungen einen<br />
Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das<br />
Gericht führte weiter aus, dass gewisse<br />
Ausbildungsverzögerungen hinzunehmen<br />
seien, gerade wenn das Kind durch<br />
s chlechtere Schulnoten geringere<br />
Marktchancen habe. Wenn das Kind, so<br />
wie im vorliegenden Fall, jedoch zielstrebig<br />
versucht einen Ausbildungsvertrag<br />
zu erhalten, führt dies zu einer Unterhaltsverpflichtung<br />
des Vaters gegenüber<br />
seiner Tochter.<br />
Das Gericht machte jedoch darauf aufmerksam,<br />
dass die Gewährung von Ausbildungsunterhalt<br />
stets vom Einzelfall<br />
abhängig sei. Gerade bei einem längeren<br />
Zeitraum zwischen Schulabschluss und<br />
Ausbildungsbeginn bedarf es einer umfassenden<br />
Interessenabwägung. Dabei<br />
steht auf der einen Seite die Verpflichtung<br />
der Eltern dem Kind eine Berufsausbildung<br />
zu ermöglichen. Auf der<br />
anderen Seite ist die Obliegenheit des<br />
Kindes festzustellen, sich zielstrebig<br />
und gewissenhaft um eine Ausbildung<br />
zu bemühen und diese abzuschließen.<br />
Bei Fragen zum Thema Ausbildungsunterhalt<br />
beraten wir Sie gern.<br />
Rechtsanwältin Diana Konopk a-<br />
Körner<br />
Bürogemeinschaft Freitag & Konopka-Körner<br />
- Ihre Kanzlei für Familienrecht<br />
Versicherungen<br />
Grillsaison – wenn es dem Nachbarn<br />
stinkt!<br />
Jetzt ist wieder Grillsaison – und damit<br />
auch Saison für Streit mit dem Nachbarn<br />
über Qualm und Grillgerüche.<br />
Wie ist die rechtliche Situation?<br />
Um es gleich vorweg zu nehmen: Deutsche<br />
Gerichte tun sich schwer in der<br />
Frage des Rechts rund ums Grillen. Einerseits<br />
sehen die Richter das Grillen als<br />
eine "sozialtypische" Verhaltensweise,<br />
die man nicht so einfach untersagen<br />
kann, andererseits verbieten zum Beispiel<br />
Landesimmissionsschutzgesetze in<br />
Nordrhein-Westfalen und Brandenburg<br />
das Grillen, wenn eindringender Qualm<br />
und Rauch unbeteiligte Nachbarn in<br />
ihren Wohn- oder Schlafräumen erheblich<br />
belästigen. Letztlich entscheiden<br />
die Gerichte immer im konkreten Einzelfall,<br />
ob man den Grillspaß übertrieben<br />
hat oder nicht.<br />
Wie kann man Ärger verhindern?<br />
Aus den ergangenen Urteilen in dieser<br />
Sache lassen sich aber verschiedene<br />
Hinweise ableiten:<br />
1. Achten Sie auf einen möglichst großen<br />
Abstand des Grills zu den angrenzenden<br />
Wohnungen und Häusern.<br />
2. Nehmen Sie den Grill ohne Absprache<br />
mit dem Nachbarn nicht zu oft in<br />
Betrieb (das BayObLG z. B. fand<br />
fünfmaliges Grillen im Jahr tolerierbar).<br />
3. Informieren Sie den Nachbarn vor<br />
dem geplanten Grillabend (oder laden<br />
Sie ihn am besten gleich mit<br />
ein).<br />
4. Tauschen Sie den Holzkohlegrill<br />
gegen eine Gas- oder Elektrovariante.<br />
Was passiert bei einem Grillunfall oder<br />
Brand?<br />
"Vor allem sollten Sie immer sehr, sehr<br />
vorsichtig beim Grillen sein: Jedes Jahr<br />
ereignen sich mehrere Tausend schlimme<br />
Grillunfälle, von denen 500 mit<br />
schwersten Verbrennungen enden. Verursachen<br />
Sie durch Unachtsamkeit einen<br />
Brand, bei dem eine andere Person verletzt<br />
wird, springt übrigens Ihre Privat-<br />
Haftpflichtversicherung ein. Sie stellt<br />
sicher, dass Sie im Fall der Fälle zumindest<br />
finanzielle W iedergutmachung leisten<br />
können,"<br />
"Falls Ihr eigenes Gebäude oder Ihr<br />
Hausrat (z. B. Bekleidung oder Mobiliar)<br />
durch einen Brand beschädigt wird,<br />
der beim Grillen entsteht, besteht grundsätzlich<br />
Versicherungsschutz über Ihre<br />
Gebäude- bzw. Hausratversicherung,"<br />
Und übrigens: Erste Hilfe bei Verbrennungen<br />
Entstandene Brandwunden sollten Sie<br />
bis zu fünf Minuten unter fließend kaltes<br />
Wasser (18 bis 21°C) halten. Damit<br />
reduzieren Sie den Schmerzen und vermeiden,<br />
dass die Wunde "nachbrennt",<br />
d. h. Wärme aus bereits verbranntem<br />
Gewebe in tiefere Hautschichten abgegeben<br />
wird. Bitte decken Sie offene<br />
Brandwunden mit sterilen Wundauflagen<br />
ab.<br />
Im Fall großflächiger Verbrennungen<br />
sollten Sie den Verletzten möglichst<br />
sofort aus der Gefahrenzone bringen.<br />
Falls seine Kleidung brennt, wälzen Sie<br />
ihn auf dem Boden hin und her, bis das<br />
Feuer erstickt ist. Alternativ können Sie<br />
die Flammen auch mit dem Feuerlöscher<br />
löschen oder mit einer Wolldecke<br />
ersticken. Kleidung, die nicht an der<br />
Wunde haftet, sollten Sie entfernen.<br />
Hat sich jemand großflächig verbrannt,<br />
besprengen oder begießen Sie ihn etwa<br />
15 Minuten lang mit kaltem Wasser.<br />
Tauchen Sie den Verletzten jedoch nicht<br />
komplett in kaltes Wasser. Er könnte zu<br />
stark auskühlen oder einen Schock bekommen.<br />
Nachdem Sie die Flammen gelöscht<br />
haben und die Erstversorgung erfolgt<br />
ist, verständigen Sie schnellstmöglich<br />
den Notarzt (Notrufnummer vom Handy<br />
oder Festnetz 112) oder besser: parallel<br />
durch weitere Beteiligte verständigen<br />
lassen.<br />
Verantwortlich für diesen Ratgeber ist:<br />
Ihre Allianz Generalvertretung<br />
Sonja Zietemann-Fehr