inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
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(3) In der Ausgangssituation <strong>und</strong> im Verlauf der polizeilichen<br />
Ermittlungen bestehen erhebliche regionale<br />
Unterschi ede, die sich jedoch kaum auf das<br />
Endergebnis auswirken: In allen drei <strong>Polizei</strong>bereichen<br />
nehmen die im Verlauf der Ermittlungen geklärten<br />
Fälle <strong>und</strong> gewonnenen Erkenntnisse etwa<br />
gleich (weni g) zu.<br />
Für die Entwicklung eines Tat-/Tat- <strong>und</strong> Tat-/Täterabgleichsystems<br />
bedeuten diese Ergebnisse, daß<br />
(1) in den Ermittlungsvorgängen nur selten Informationen<br />
zur Straftat <strong>und</strong> zum Tatverdächtigen enthalten sind,<br />
die so differenziert sind, daß sie sich für die Recherche,<br />
insbesondere bei nicht geklärten Fällen<br />
eignen - ob sich die von der <strong>Polizei</strong> registrierten<br />
Straftaten tatsächlich so wenig voneinander unterscheiden,<br />
ob tatsächlich so wenige diskriminierungsfähige<br />
Kriterien vorhanden sind oder nur nicht vom<br />
polizeilichen Sachbearbeiter bemerkt <strong>und</strong> erhoben<br />
werden, kann auf der Basis des hier ausgewerteten<br />
Datenmaterials nicht entschieden werden; ><br />
(2) sich im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen am<br />
Kenntnis- <strong>und</strong> Informationsstand zum Zeitpunkt der<br />
Anzeigeerstattung nur wenig ändert - der ganz überwiegende<br />
Teil der hier ausgewerteten Vorgänge könnte<br />
bereits zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen in<br />
ein Informations- <strong>und</strong> Recherchiersystem eingestellt<br />
werden, ohne daß Nachtragsmeldungen (<strong>und</strong> damit ein<br />
umfangreicher Änderungsdienst) in größerem Ausmaß<br />
erforderlich werden würden;<br />
(3) die bestehenden regionalen Unterschiede nicht so erheblich<br />
sind, daß sie die Entwicklung <strong>und</strong> Einführung<br />
eines einheitlichen, überregionalen Heidesystems<br />
verhindern würden.