inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
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3 2 (52) % eine Prüfung der Vorbelastung<br />
23 (34) % eine Zeugenvernehmung<br />
22 (28) X eine Sicherung von Sachbeweisen<br />
19 (18) X eine Sachfahndung<br />
17 (21) % eine Beschlagnahme, Durchsuchung<br />
et c .<br />
16 (19) % ein Tatortbef<strong>und</strong>bericht<br />
10 (12) % ein Spurensicherungsbericht<br />
8 ( 8) % eine Pressemitteilung<br />
3 ( 5) % ein Haftbefehl/Schneilrichter<br />
3 ( 4) % eine erkennungsdienstliche Behandlung<br />
2 ( 3) % ein Alkohol-/Drogentest<br />
1 ( 3) % eine Personenfahndung.<br />
Ermittlungsmaßnahmen, die bereits zu Beginn<br />
der Ermittlungen nur selten durchgeführt worden<br />
sind, bleiben damit auch nach dem Abschluß<br />
der polizeilichen Ermittlungen seltene,<br />
nur vereinzelt ergriffene Maßnahmen.<br />
Entsprechend gering sind -. mit Ausnahme der<br />
Beschuldigtenvernehmung, der Prüfung der Vorbelastung<br />
<strong>und</strong> der Zeugenvernehmung - die Unterschiede<br />
in den Häufigkeiten, mit denen<br />
diese Maßnahmen bei allen Vorgängen <strong>und</strong> bei<br />
den weiterbearbeiteten Vorgängen durchgeführt<br />
werden: Die deutliche Beschränkung der Weiter<br />
ermittlung auf bereits zum Zeitpunkt 1 (weitgehend)<br />
geklärte Straftaten wirkt sich damit<br />
relativ wenig auf die Ermittlungsintensität<br />
bei den verbleibenden Vorgängen aus.