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inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern

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3 2 (52) % eine Prüfung der Vorbelastung<br />

23 (34) % eine Zeugenvernehmung<br />

22 (28) X eine Sicherung von Sachbeweisen<br />

19 (18) X eine Sachfahndung<br />

17 (21) % eine Beschlagnahme, Durchsuchung<br />

et c .<br />

16 (19) % ein Tatortbef<strong>und</strong>bericht<br />

10 (12) % ein Spurensicherungsbericht<br />

8 ( 8) % eine Pressemitteilung<br />

3 ( 5) % ein Haftbefehl/Schneilrichter<br />

3 ( 4) % eine erkennungsdienstliche Behandlung<br />

2 ( 3) % ein Alkohol-/Drogentest<br />

1 ( 3) % eine Personenfahndung.<br />

Ermittlungsmaßnahmen, die bereits zu Beginn<br />

der Ermittlungen nur selten durchgeführt worden<br />

sind, bleiben damit auch nach dem Abschluß<br />

der polizeilichen Ermittlungen seltene,<br />

nur vereinzelt ergriffene Maßnahmen.<br />

Entsprechend gering sind -. mit Ausnahme der<br />

Beschuldigtenvernehmung, der Prüfung der Vorbelastung<br />

<strong>und</strong> der Zeugenvernehmung - die Unterschiede<br />

in den Häufigkeiten, mit denen<br />

diese Maßnahmen bei allen Vorgängen <strong>und</strong> bei<br />

den weiterbearbeiteten Vorgängen durchgeführt<br />

werden: Die deutliche Beschränkung der Weiter<br />

ermittlung auf bereits zum Zeitpunkt 1 (weitgehend)<br />

geklärte Straftaten wirkt sich damit<br />

relativ wenig auf die Ermittlungsintensität<br />

bei den verbleibenden Vorgängen aus.

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