inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
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Wenn zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen<br />
Kenntnisnahme bereits ein Täter beschuldi gt<br />
oder zumindest verdächtigt werden kann - <strong>und</strong><br />
das heißt in den meisten Fällen: Vom Geschädigten<br />
mit seiner Strafanzeige "mitgeliefert"<br />
wird -, dann werden immerhin 80% dieser Vorgänge<br />
weiter bearbeitet.<br />
Von den Vorgängen, bei denen zum Zeitpunkt der<br />
ersten polizeilichen Kenntnisnahme kei n Tatverdächti<br />
ger benannt werden kann, werden dagegen<br />
nur 52% weiter bearbeitet - bei knapp der<br />
Hälfte werden also keine weiteren Anstrengungen<br />
unternommen, einen noch unbekannten<br />
Tatverdacht igen zu ermitteln.<br />
Die höhere WeiterermittLungsquote bei den von<br />
vornherein - im Sinne der Ermittlung eines<br />
Tatverdächtigen - zumindest weitgehend geklärten<br />
Fällen findet ihre Entsprechung <strong>und</strong> ihre<br />
Erklärung darin, daß bei den weiterermittelten<br />
Fällen auch in einem größeren Ausmaß bereits<br />
Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt worden<br />
sind <strong>und</strong> tat- <strong>und</strong> täterbezogene Erkenntnisse<br />
vorliegen.<br />
Je mehr damit bereits von Anfang an bekannt<br />
ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit,<br />
daß diese Vorgänge noch weiter bearbeitet wei—<br />
den - je schlechter der Sachstanid zu Beginn<br />
der polizeilichen Ermittlungen ist <strong>und</strong> je seltener<br />
damit auch Anhaltspunkte für weitere,<br />
erfolgsträchtige Ermittlungen vorhanden sind,