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inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern

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- 46 -<br />

ne Klärung des Falles bestehen, weil es die<br />

Schwere der Straftat verlangt - etwa bei Tötungsdelikten,<br />

schweren Sexualdelikten oder<br />

Einbrüchen - , während andererseits Straftaten<br />

mit weitgehendem Bagatellcharakter - wie der<br />

Ladendiebstahl, die Beförderungserschieichung<br />

oder die leichte Körperverletzung schon deshalb<br />

weiter bearbeitet werden, weil die Aussichten<br />

auf ihre endgültige Klärung gut sind -<br />

<strong>und</strong> die bei einem "Leistungs"-vergleich zwischen<br />

<strong>Polizei</strong>dienststellen (<strong>und</strong> zwischen Ermittlungsbeamten)<br />

immer noch verwendeten Gesamtaufklärungsquoten<br />

so mit einem vergleichsweise<br />

geringen Kräfteeinsatz verbessert werden<br />

können.<br />

Diese Vermutungen bestätigen sich zumindest<br />

zum Teil, wenn die Deliktsarten nach dem Ausmaß<br />

geordnet werden, mit dem bei ihnen geklärte<br />

<strong>und</strong> nicht geklärte Fälle nach dem Zeitpunkt<br />

der ersten polizeilichen Kenntnisnahme<br />

weiterbearbeitet werden (vgl- dazu Tab. 9).<br />

Wenn ein Tatverdächtiger benannt 'verdächtigt)<br />

werden kann, dann wird am häufigsten weiterermittelt<br />

bei:<br />

- Raub, räuberische Erpressung<br />

u.a. : 100 %<br />

- Betrug (schwerere Formen) : 94 %<br />

- Nötigung, Bedrohung u.a. : 93 %<br />

- Einbruchsdiebstahl : 92 %<br />

Am seltensten wird dann weiterermittelt bei:<br />

- Ladendiebstahl : 59 %<br />

- Bagatellbetrug : 68 %<br />

-Sachbeschädigung : 71 %<br />

- Beleidigung : 73 %

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