inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
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Bayer. Landeskriminalamt Anlage 1<br />
zu den Richtlinien des BLKA<br />
für die Führung der <strong>Polizei</strong>lichen Kriminalstatistik<br />
Stand: 01.01.1981<br />
S t r a f t a t e n k a t a l o g<br />
(Ereignisse ab Schlüsselzahl 8000)<br />
Einführung:<br />
Die Straftaten werden vierstellig verschlüsselt. Die Tausenderstelie kennzeichnet eine der Obergruppen, in denen<br />
aus zwangsläufiger Beschränkung nicht immer gleichartige Straftaten zusammengefaßt werden konnten. Mit den<br />
H<strong>und</strong>erterstellen ist eine Gliederung nach dem Strafrecht getroffen, die sich in den Zehnerstellen, in wenigen<br />
Ausnahmen auch in den Einerstellen, noch fortsetzt. Teilweise sind mit den Zehnerstei'ien. überwiegend aber mit<br />
den Einersteilen Untergliederungen nach kriminologischen Gesichtspunkten erfolgt. Die durch Untergliederung<br />
letztmögliche Schlüsselzahl wird als "Untergruppe" bezeichnet; jede gewählte Schlüsselzahl bedeutet die<br />
"Deliktsart".<br />
Bei der zu erfassenden Straftat ist in erster Linie die zutreffende Schlüsselzahl der Untergruppe, z.B. Beraubung<br />
von Taxifahrern - 2141, zu wählen! Erst wenn eine Untergruppe nicht zutrifft, muß die nächst höhere Gruppe, im -<br />
Beispiel Aer Autostraßenraub * 2140, falls auch dort noch unzutreffend, die Hauptgruppe, im Beispiel Raub - 2100,<br />
gewihlt werden.<br />
Lediglich bei den Difibstahlsdelikten wurdß der Gr<strong>und</strong>satz der fasten Schlüsselzahl zugunsten eines kombinierbaren<br />
Schlüssels aufgegeben.<br />
Die Signatur vor den Schlüsselzahlen "S n « Schaden <strong>und</strong>/oder "0" - Opfer bedeutet, daß zu diesen Delikten Angaben<br />
über den Schaden (Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes) <strong>und</strong>/oder das oder die Opfer gemacht werden müssen.<br />
Ist eine Schadensangabe nicht verlangt oder liegt ein Versuch vor, müssen im Schadensfeld (A7) Nullen eingetragen<br />
werden. Sind Angaben über Opfer nicht gefordert, unterbleibt zu A9 die Einzeichnung.<br />
Für die Eigentums- (Diebstahls-)delikte ist bei der Zusammenstellung der Schlüsselzahl wie folgt zu verfahren:<br />
Die Tausenderstelle soll angeben, ob das Delikt ohne (3...) bzw. unter erschwerenden Umständen (4../) ausgeführt<br />
wurde.<br />
Die H<strong>und</strong>erter- <strong>und</strong> Zehnerstellen (.05.bis.85.) sollen die Tatörtlichkeiten, die Einerstellen (...1 bis ...9) das<br />
Angriffsobjekt bzw. die Beute bezeichnen (Ausnahme bei .90. <strong>und</strong> .950).<br />
Soweit erforderlich bzw. möglich, muß die Schlüsselzahl für die zu erfassende Straftat sinnvoll kombiniert werden.<br />
Wo eine Kombinationsmöglichkeit ausgeschlossen ist, ist der Punkt bereits durch "0" ersetzt. Falls eine Aufschlüsselung<br />
in den letzten drei Stellen nicht möglich ist, müssen dort Nullen verwendet werden.<br />
Beispiel:<br />
Diebstahl einer Schußwaffe<br />
aus einem Lagerraum<br />
unter erschwerenden Umständen<br />
ergibt die Schlüsselzahl<br />
Ladendiebstahl ohne erschw. Umstände<br />
öiebst. eines Kraftwagens ohne erschw. Umstände<br />
Diebst. eines Kraftwagens aus einer Werkstätte unter erschw. Umständen<br />
Sonstiger Diebst. ohne erschw. Umstände<br />
...4<br />
.12.<br />
4...<br />
4124<br />
3260<br />
3001<br />
4121<br />
3000