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inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern

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Für diese Erklärung spricht auch, daß die de-<br />

Liktsspezifisehe AufkLärungssituation in Landshut<br />

am günstigsten ist, wo außerdem "nur" 84%<br />

der Vorgänge durch die Geschädigten oder Dritte<br />

angezeigt werden, während IX durch £lie <strong>Polizei</strong><br />

selbst <strong>und</strong> weitere 8% (in München <strong>und</strong> Schwabach<br />

nur 2%) durch "andere Behörden" zur Kenntnis<br />

der <strong>Polizei</strong> gelangen.<br />

Zusammenfassend kann damit für die Ausgangssi -<br />

tuati on der polizeilichen Ermittlungen in den<br />

drei <strong>Polizei</strong>bereichen festgehalten werden, daß<br />

sich die erheblichen regionalen Unterschiede in<br />

den jeweiligen Deliktsstrukturen bei den Anteilen<br />

der bereits zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen<br />

Kenntnisnahme geklärten Straftaten<br />

fortsetzen - ein Ergebnis, das auch die Problematik<br />

aller Vergleiche zwischen verschiedenen<br />

Dienststellen verdeutlicht, insbesondere was<br />

deren Arbeits(Erfolgs)Ergebnisse betrifft.<br />

2.3-3 Weiterermittlung von Vorgängen in den drei <strong>Polizei</strong><br />

bereichen<br />

Da zwischen der Aufklärung <strong>und</strong> der Weiterermittlung<br />

einer Straftat ein enger Zusammenhang besteht<br />

(s.o. Kap. 2.2.1.1), setzen sich die festgestellten<br />

regionalen Unterschiede bei der "Weiterermittlung<br />

der Vorgänge" fort: Das Ausmaß,<br />

mit dem nach dem Zeitpunkt der ersten polizeilichen<br />

Kenntnisnahme noch weitere polizeiliche<br />

Ermittlungen durchgeführt werden, ist bei den<br />

einzelnen <strong>Polizei</strong>bereichen dann auch unterschiedlieh<br />

groß - <strong>und</strong> sogar noch unterschiedlicher,<br />

als von der Art der Delikte oder der Höhe ihrer<br />

Vorab-Aufklärung her erwartet werden konnte<br />

(vgl. dazu Tab. 18 <strong>und</strong> 19). So werden

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