inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
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Da jedoch auch die geklärten. Vorgänge vor allem<br />
dann weiterbearbeitet werden, wenn sie zu<br />
den "schwereren" Straftaten gehören, bestätigt<br />
sich hier die Vermutung nicht, daß sich der<br />
polizeiliche Sachbearbeiter bei seiner Entscheidung<br />
über die Weiterermittlung primär am<br />
"leichten" Aufklärungserfolg orientiert. Die<br />
deliktsspezifisch unterschiedlich großen Anteile<br />
weiterermittelter "geklärter" Fälle weisen<br />
im Gegenteil darauf hin, daß die "Aufklärung"<br />
von Bagatelldelikten aus der Sicht des<br />
Sachbearbeiters mit der Ermittlung eines Tatverdächtigen<br />
erfüllt <strong>und</strong> abgeschlossen ist,<br />
während die ausreichende Aufklärung der schwereren<br />
Straftaten darüber hinaus auch die Ermittlung<br />
der für die - hier schwierigere <strong>und</strong><br />
größere Anforderungen stellende - Beweisführung<br />
<strong>und</strong> -Sicherung notwendigen Erkenntnisse<br />
erfordert <strong>und</strong> damit auch häufiger weitere Ermi<br />
11lungen.<br />
Dieser Zusammenhang wird auch bei der Analyse<br />
der Dauer der polizeilichen Ermittlungen deutlich,<br />
der Länge des zwischen der ersten pol i -<br />
zeilichen Kenntnisnahme <strong>und</strong> der letzten polizeilichen<br />
Ermittlungshandlung liegenden Zeitraumes<br />
(vgl. dazu Tab. 10).<br />
Während - bezogen auf alle Vorgänge - i nnerhalb<br />
von 1 bis 2 Tagen<br />
- 84 % der FahrraddiebstähLe,<br />
- 79 % der Diebstähle an/aus Kfz,<br />
- 71 % der Ladendiebstähle <strong>und</strong><br />
- 70 % der Sachbeschädigungen, aber nur