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inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern

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*)<br />

also innerhalb der ersten 24 St<strong>und</strong>en nach der<br />

ersten polizeilichen Kenntnisnahme abschließend<br />

durchgeführt worden waren.<br />

Wenn als letzte polizeiliche Ermittlungshandlung<br />

nur das Verfassen eines Schlußberichtes bei der<br />

Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft<br />

ersichtlich war, galt der Vorgang als "schon zum<br />

Zeitpunkt 1" abschließend ermittelt - es sei denn,<br />

aus dem Schlußbericht ging die zwischenzeitliche<br />

Durchführung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen<br />

he rvor.<br />

Die Erfassung der Straftaten erfolgte entsprechend<br />

den Definitionen des Straftatenkataloges äer <strong>Polizei</strong>lichen<br />

Kriminalstatistik (s. Anhang 2), unter<br />

Verwendung der dort ausgewiesenen Schlüsselzahlen.<br />

Mit einem Erfassungsbeleg durften nur dann mehrere<br />

St raftaten des(der)seiben Tat verdächtigen erfaßt<br />

werden, wenn sie der gleichen Schlüsselzahl (in<br />

ihrer tiefstmöglichen Untergliederung) angehörten.<br />

Bei mehreren Straftaten verschiedener Schlüsselzahlen<br />

mußten entsprechend mehrere Erfassungsbelege<br />

ausgefüllt werden.<br />

Die Auswertung der Daue r der polizeilichen Ermittlungen<br />

(s.u. Kap. 2.2.1.2 zeigt, daß die maximale<br />

Bestimmung des Zeitraumes 1 von 24 St<strong>und</strong>en<br />

relativ selten genutzt wurde; häufig wurde<br />

dann bereits Weiterermittlung bis zum Zeitpunkt<br />

2 angenommen.

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