inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
inhalte und ergebnisse polizeilicher ermittlungen - Polizei Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 10 -<br />
*)<br />
also innerhalb der ersten 24 St<strong>und</strong>en nach der<br />
ersten polizeilichen Kenntnisnahme abschließend<br />
durchgeführt worden waren.<br />
Wenn als letzte polizeiliche Ermittlungshandlung<br />
nur das Verfassen eines Schlußberichtes bei der<br />
Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft<br />
ersichtlich war, galt der Vorgang als "schon zum<br />
Zeitpunkt 1" abschließend ermittelt - es sei denn,<br />
aus dem Schlußbericht ging die zwischenzeitliche<br />
Durchführung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen<br />
he rvor.<br />
Die Erfassung der Straftaten erfolgte entsprechend<br />
den Definitionen des Straftatenkataloges äer <strong>Polizei</strong>lichen<br />
Kriminalstatistik (s. Anhang 2), unter<br />
Verwendung der dort ausgewiesenen Schlüsselzahlen.<br />
Mit einem Erfassungsbeleg durften nur dann mehrere<br />
St raftaten des(der)seiben Tat verdächtigen erfaßt<br />
werden, wenn sie der gleichen Schlüsselzahl (in<br />
ihrer tiefstmöglichen Untergliederung) angehörten.<br />
Bei mehreren Straftaten verschiedener Schlüsselzahlen<br />
mußten entsprechend mehrere Erfassungsbelege<br />
ausgefüllt werden.<br />
Die Auswertung der Daue r der polizeilichen Ermittlungen<br />
(s.u. Kap. 2.2.1.2 zeigt, daß die maximale<br />
Bestimmung des Zeitraumes 1 von 24 St<strong>und</strong>en<br />
relativ selten genutzt wurde; häufig wurde<br />
dann bereits Weiterermittlung bis zum Zeitpunkt<br />
2 angenommen.