Ing. Peter Pausackl Der neue Betriebsleiter im Wohnpark - porter.at
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Service<br />
reich verunreinigen, die Bezug habenden Reinigungskosten in Rechnung<br />
zu stellen.<br />
12. Vor jedem Betreten des Beckens h<strong>at</strong> der/die Benutzer/in zu duschen.<br />
Dies darf nur dann unterlassen werden, wenn das Schw<strong>im</strong>mbecken<br />
nur kurzfristig verlassen worden ist. Kopf- und<br />
Köperwäsche sind <strong>im</strong> Schw<strong>im</strong>mbadbereich verboten. Bei den Hallenbädern<br />
sind die Fußdesinfektionsanlagen be<strong>im</strong> Betreten und Verlassen<br />
des Badebereiches zu benützen.<br />
13. Das Hineinspringen in die Schw<strong>im</strong>mbecken, das Betreten von<br />
Brüstungen, das Umherlaufen <strong>im</strong> Schw<strong>im</strong>mbadbereich und das<br />
Ballspielen ist <strong>im</strong> gesamten Schw<strong>im</strong>mbadbereich nicht gest<strong>at</strong>tet.<br />
Jegliche Sportausübung, bei der andere Badegäste gefährdet oder<br />
beeinträchtigt werden könnten, ist unbedingt auch außerhalb des<br />
Schw<strong>im</strong>mbeckens zu unterlassen.<br />
14. Für die in das Badeareal mitgebrachten Wertgegenstände (wie<br />
z.B. Geldbeträge, Schmuck, Kameras, Uhren, Mobiltelefone, Laptop,<br />
Kleidung, etc.) wird keine Haftung durch die Hausinhabung/Hausverwaltung<br />
übernommen.<br />
15. Die Badeanlage darf von Personen mit offenen Wunden<br />
und/oder ansteckenden Krankheiten (z.B. Hautkrankheiten) nicht<br />
benutzt werden.<br />
WAZ<br />
16. Das Mitnehmen von Hunden oder sonstigen Haustieren in die<br />
Schw<strong>im</strong>mbadbereiche ist verboten.<br />
17. Die Hausinhabung/Hausverwaltung, deren Angestellte, HausbetreuerInnen,<br />
sowie der beauftragte<br />
Bewachungsdienst üben die Aufsicht über die Einhaltung der hier<br />
aufgestellten Regeln sowie hinsichtlich der Sicherheit, Ruhe und<br />
Ordnung in den Badeanlagen aus.<br />
Bei Nichteinhaltung der Badeordnung und/oder bei Setzen von<br />
strafbaren Handlungen <strong>im</strong> Badebereich kann seitens der Hausinhabung/Hausverwaltung<br />
ein Verbot zur Benützung der Badebereiche<br />
ausgesprochen werden. Bei jeglichen Unfällen ist die<br />
Hausverwaltung/Hausbetreuung umgehend in Kenntnis zu setzten.<br />
Bei Unfällen mit Personenschaden sowie bei Situ<strong>at</strong>ionen die Erste-<br />
Hilfe-Maßnahmen erfordern, sind alle Schw<strong>im</strong>mbadbenutzerInnen<br />
- schon aufgrund des geltenden Strafrechts - zur Hilfeleistung verpflichtet.<br />
18. Dieses Regelungswerk ist in allen seinen Teilen <strong>im</strong> Einvernehmen<br />
mit dem Mieterbeir<strong>at</strong> erstellt worden. Allfällige Änderungen,<br />
die sich als notwendig erweisen sollten, behält sich die Hausinhabung/Hausverwaltung<br />
in Absprache mit dem Mieterbeir<strong>at</strong> ausdrücklich<br />
vor.<br />
Wer zahlt schon gerne -<br />
die KFZ-Versicherung?<br />
Die KFZ-Versicherung ist bei fast allen Versicherungsnehmern die<br />
unbeliebteste Versicherungssparte. Vielleicht, weil sich Versicherungen<br />
in diesem Fall zu Eintreibungsgehilfen des Sta<strong>at</strong>es gemacht<br />
haben und ein Gutteil des überwiesenen Betrages als Versicherungssteuer<br />
an diesen weitergereicht wird.<br />
Nichts desto trotz sind Versicherungsnehmer oft der richtigen Annahme,<br />
dass sich <strong>im</strong> Zuge eines Vergleiches außerordentliche Prämienvorteile<br />
ergeben können. Wie sich in der Praxis gezeigt h<strong>at</strong>,<br />
sind bei Kaskoversicherungen Ersparnisse bis zu 1.200 Euro jährlich<br />
möglich, selbst bei Haftpflichtversicherungen lassen sich - bei<br />
gleicher oder besserer Leistung - oft 50% der Versicherungsprämie<br />
sparen.<br />
Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung geht es vor allem um die Versicherungssumme.<br />
Hier sollten Sie keinesfalls Versicherungssummen<br />
unter 15 Mio. Euro abschließen, da der Schadenverursacher<br />
für nicht gedeckte Schäden persönlich haftbar ist und der Prämienunterschied<br />
zu niedrigeren Versicherungssummen (gesetzliches<br />
Min<strong>im</strong>um: 7 Mio. Euro) nur wenige Euro <strong>im</strong> Jahr ausmacht. Vorsicht<br />
ist geboten, wenn junge Lenker zeitweise das Fahrzeug der Familie<br />
nutzen: einige Versicherer haben auch in der<br />
Haftpflichtversicherung Selbstbehalte, dies kann <strong>im</strong> Schadensfall<br />
zu einer Belastung werden. Günstig ist,<br />
wenn eine Versicherung genutzt wird welche<br />
einen Freischaden anbietet - somit können<br />
Sie verhindern, <strong>im</strong> Fall der Fälle in eine<br />
höhere Bonus-Malus-Stufe gereiht zu werden.<br />
Bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen<br />
gibt es viele Leistungsunterschiede,<br />
Selbstbehalte und Schadensausschlüsse.<br />
Hier empfiehlt es sich zusammen mit einem<br />
Experten den Versicherungsbedarf zu ergründen.<br />
Sehr häufig kommt der Ausschluss einer Versicherungsleistung<br />
wegen grober Fahrlässigkeit vor. Dies kann jeden Versicherungsnehmer<br />
betreffen. Viel besser ist es, Versicherungen abzuschließen<br />
welche von vornherein auf den Einwand der „Groben Fahrlässigkeit“<br />
verzichten.<br />
Sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoversicherungen gilt, die<br />
Verträge regelmäßig von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen.<br />
Vor allem alte Verträge haben oft schlechte Bedingungen und<br />
sind darüber hinaus oft auch noch viel teurer als <strong>neue</strong>.<br />
Das Schöne ist: ein Wechsel ist jährlich ohne viel Aufwand kostenlos<br />
möglich.<br />
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[fax] +43 (0) 66 50 660