Protokoll Ortsbeiratssitzung Güstow 02.03.2012 - Stadt Prenzlau
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7. Erhöhung der Bandbreite der Internetanschlüsse von DSL auf VDSL<br />
8. Aktuelles<br />
TOP 1. Eröffnung der Sitzung<br />
Der Ortsvorsteher eröffnet um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung.<br />
TOP 2. Einwohnerfragestunde<br />
In der Einwohnerfragestunde wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbeleuchtung in Seelübbe (ab 6WE-Block)<br />
nicht funktioniert. Bei der Nachtschaltung gehen mehrere Lampen gleichzeitig aus (4 Lampen). Die Einhaltung<br />
der Straßenreinigung der Ortsdurchfahrt durch die Einwohner wird angesprochen. Nicht jeder Eigentümer nimmt<br />
die Pflicht entsprechend wahr. Es wird darum gebeten, dass noch einmal alle Anlieger allgemein angeschrieben<br />
werden, ihre Straßenreinigungspflicht auch auf der Straße wahrzunehmen. In dem Zusammenhang wird<br />
diskutiert, ob es möglich wäre, die Straßenreinigung auf die <strong>Stadt</strong> zu übertragen. Dies lehnt der Zweite<br />
Beigeordnete deutlich ab, unter Verweis auf die bei der <strong>Stadt</strong> verbleibenden 25 % Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der Haushaltskonsolidierung nicht tragbar sind. Er verweist im Gegenteil darauf, dass auch im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
in anderen Bereichen die Straßenreinigungspflicht den Anliegern übertragen wird. Es wird zum Stand des<br />
Projektes Paludikultur nachgefragt. Der Zweite Beigeordnete informiert über den aktuellen Sachstand.<br />
TOP 3. Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />
Der Ortsvorsteher stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die<br />
Beschlussfähigkeit fest. 2 Mitglieder des Ortsbeirates Seelübbe sind zu Beginn der Sitzung anwesend.<br />
TOP 4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.05.2012<br />
Gegen die o. g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Darüber hinaus wird auch das individuell durch<br />
den Ortsbeirat erarbeitete <strong>Protokoll</strong> einer nicht öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates vom 24.08.2012 bestätigt.<br />
Eine Kopie dieses <strong>Protokoll</strong>s wird dem Zweiten Beigeordneten mitgegeben. Der Zweite Beigeordnete verweist<br />
noch einmal nachdrücklich darauf, dass es gut ist, dass sich der Ortsbeirat auch zwischen den öffentlichen<br />
Sitzungen trifft und über die Beratungen auch <strong>Protokoll</strong>e anfertigt. Diese Sitzungen entfalten jedoch keine<br />
Außenwirkung, da sie nicht öffentlich bekannt gemacht wurden.<br />
TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung<br />
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:<br />
Abstimmung: 2/0/0 einstimmig angenommen<br />
TOP 6. Rückbau der Trauerhalle im Ortsteil<br />
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes trägt Herr Tietje das Schreiben des Bürgermeisters vom 25.07.2012<br />
vor. Er verweist insbesondere auf die ausgesprochen seltene Nutzung des Objektes. Ergänzend hierzu informiert<br />
Dr. Heinrich darüber, dass die Trauerhalle im Außenbereich einer Grundreinigung in Höhe von 200,00 €<br />
bedarf. Die weiterführenden Pflegekosten liegen im Monat bei 100,00 €. Hinzu kommt aktuell das Einsetzen einer<br />
Fensterscheibe und die Dachreparatur im Firstbereich, zusammen geschätzt auf 450,00 €. Weiterhin ist die<br />
Kappung der Weiden im Umfeld und im Innenbereich ist jeweils eine Reinigung vor der jeweiligen Trauerfeier<br />
erforderlich. Außerdem sind Feuchtschäden nach Einschätzung des Bauamtes nicht ausgeschlossen. Vor dem<br />
Hintergrund der seltenen Nutzung der anstehenden Reparaturleistungen an der Trauerhalle und der Tatsache,<br />
dass es mit dem neugebauten Gemeindezentrum eine sehr gute Lösung gibt, um weltliche Trauerfeiern<br />
abzuhalten (analog Klinkow und Schönwerder) empfiehlt die Verwaltung, den Rückbau dieser Trauerhalle.<br />
Auf Nachfrage der Einwohner, warum weltliche Trauerfeiern nicht in der Kirche stattfinden, informiert ein Vertreter<br />
des Gemeindekirchenrates, dass man grundsätzlich der Sache positiv gegenüberstände, hierzu jedoch eine<br />
Sondergenehmigung beim Konsistorium beantragen müsse, die noch aussteht. Der Zweite Beigeordnete verweist<br />
noch einmal deutlich darauf, dass niemand von der Kirche verlangen kann, dass sie ihre Gebäude für eine<br />
weltliche Trauerfeierlichkeit zur Verfügung stellt, schließlich ist es eine bewusste Entscheidung jedes Bürgers,<br />
ob er Christ ist oder nicht. Wenn jemand kein Christ sein möchte, kann er auch nicht von der Kirche verlangen,<br />
dass sie dann im Falle seines Ablebens ihre Baulichkeiten für eine weltliche Trauerfeierlichkeit zur Verfügung<br />
stellt. Außerdem verweist er auf die in Bewegung befindlichen Veränderungen hinsichtlich der Bestattungsform.<br />
Es folgen Veränderungen in der Friedhofskultur, die dazu führen, dass andere alternative Bestattungsformen (z<br />
B. die Urnenwand) stärker nachgefragt werden. Diese Bestattungsformen können nicht in jedem Ortsteil<br />
vorgehalten werden. Der Ortsbeirat führt eine Probeabstimmung mit dem Ergebnis durch, dass sich die Mehrheit