Protokoll Ortsbeiratssitzung Güstow 02.03.2012 - Stadt Prenzlau
Protokoll Ortsbeiratssitzung Güstow 02.03.2012 - Stadt Prenzlau
Protokoll Ortsbeiratssitzung Güstow 02.03.2012 - Stadt Prenzlau
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Verwaltung:<br />
Herr Sommer Bürgermeister<br />
Herr Dr. Heinrich<br />
Gäste:<br />
Herr Dittberner - Fraktion DIE LINKE. <strong>Prenzlau</strong><br />
Herr Hoffmann - Polizei <strong>Prenzlau</strong><br />
Herr Paulick - Polizei <strong>Prenzlau</strong><br />
mehrere Einwohner<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Einwohnerfragestunde<br />
3. Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />
4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2011<br />
5. Bestätigung der Tagesordnung<br />
6. Künftige Bebauung Standort ehem. Turnhalle und alter Sportplatz<br />
7. Aktueller Sachstand und weitere Verfahrensweise Dorfteich und Dorfplatz Steinfurth<br />
8. Aktuelles<br />
TOP 1. Eröffnung der Sitzung<br />
Die Ortsvorsteherin eröffnet um 18.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Dedelow.<br />
TOP 2. Einwohnerfragestunde<br />
Die Einwohnerfragestunde wird im Zusammenhang mit TOP 8 -Aktuelles abgehandelt.<br />
TOP 3. Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />
Die Ortsvorsteherin stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die<br />
Beschlussfähigkeit fest. 3 Mitglieder des Ortsbeirates Dedelow sind zu Beginn der Sitzung anwesend.<br />
TOP 4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2011<br />
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.<br />
TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung<br />
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:<br />
Abstimmung: 3 / 0 / 0 einstimmig angenommen<br />
TOP 6. Künftige Bebauung Standort ehem. Turnhalle und alter Sportplatz<br />
Herr Dr. Heinrich stellt Überlegungen für die potenzielle Bebauung des Bereiches der Turnhalle (mit zwei<br />
Eigenheimparzellen) und des ehemaligen Sportplatzes vor. Der FNP weist diesen Bereich als allgemeines<br />
Wohngebiet aus, sodass auch damit den städtischen Planungsabsichten entsprochen werden könnte. Die<br />
Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Die Gebäude können sowohl eingeschossig<br />
(Bungalowstil) als auch zweigeschossig zur Ausführung kommen. Als Dachform sind Spitzdächer oder flach<br />
geneigte Walmdächer möglich. Um die Grundstücke auf dem<br />
ehemaligen Sportplatz zu erschließen, ist eine Erschließungsstraße mit Wendehammer hineinzulegen.<br />
Grundsätzlich will die <strong>Stadt</strong> zunächst die Meinung des Ortsbeirates und der betroffenen Bürger, insbesondere der<br />
anliegenden Grundstückseigentümer erfahren, bevor in die Vermarktung gegangen wird. In der Diskussion<br />
werden verschiedene Varianten der Lage der Erschließungsstraße diskutiert.<br />
Herr Zornig weist darauf hin, dass der ehemalige Gutspark als Versickerungsfläche dringend erforderlich ist.<br />
Bislang ist der Sportplatz so versiegelt, dass bei stärkeren Niederschlägen ein oberflächiger Abfluss des<br />
Niederschlagswassers, insbesondere über sein Grundstück und das der Bäckerei erfolgt. Außerdem ist der<br />
Sportplatz sehr stark abdrainiert.