Newsletter Ausgabe 114 - Public Services Newsletter
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Tipps und Trends<br />
Deutschland<br />
Andererseits muss berücksichtigt werden, dass man auch durch die EPSAS nicht an der<br />
Einführung eines doppischen Rechnungswesens vorbeikommen wird. Insofern sind bei der<br />
Einführung der EPSAS sicherlich alle diejenigen Kommunen im Vorteil, die ihr Rechnungswesen<br />
bereits auf das NKHR umgestellt haben. Der Schritt vom doppischen NKHR auf die<br />
ebenfalls doppischen EPSAS dürfte der deutlich kleinere sein, verglichen mit einer Umstellung<br />
vom bisherigen kameralen Rechnungswesen auf das doppische NKHR. Ferner ist<br />
zu beachten, dass man sich im Falle von EPSAS gegebenenfalls deutlich kürzeren Übergangsfristen<br />
gegenübersehen kann, als das bislang der Fall ist. Ferner verliert man bei<br />
einem all zu langen Warten auf die europäischen Vorgaben ggf. wertvolle Zeit, die erforderlich<br />
ist, um die für eine Doppik-Umstellung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Es ist<br />
zudem zu beachten, dass bestimmte Tätigkeiten, wie etwa die Erfassung des Mengengerüstes<br />
für das Infrastrukturvermögen oder die Erarbeitung einer Dokumentation für die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen, unabhängig von den<br />
zu Grunde liegenden Rechnungslegungsstandards, bereits heute durchgeführt werden<br />
können. Schließlich ist zu beachten, dass nach NKHR insbesondere auch ein Produkthaushalt<br />
auf Basis der Doppik aufzustellen ist.<br />
Fazit<br />
Es ist absehbar, dass an einheitlichen, doppischen Rechnungsführungsgrundsätzen in<br />
Europa früher oder später kein Weg vorbeigehen wird. Die baden-württembergischen<br />
Kommunen, die noch nicht auf das NKHR umgestellt haben, könnten sich die Frage stellen,<br />
ob sie zunächst die europäischen Entwicklungen abwarten und erst dann entscheiden,<br />
wann und wie sie auf das NKHR umstellen werden. Dieser Ansatz birgt unseres Erachtens<br />
nach jedoch Gefahren. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den Umstellungszeiträumen und<br />
der Festlegung einer Umstellungsstrategie ist deshalb geboten.<br />
Ansprechpartner<br />
WP/StB Thomas Müller-Marques Berger<br />
Ernst & Young GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Telefon +49 711 9881 15844<br />
thomas.mueller-marques.berger@de.ey.com<br />
Dr. Jens Heiling<br />
Ernst & Young GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Telefon +49 711 9881 14186<br />
jens.heiling@de.ey.com<br />
EY <strong>Public</strong> <strong>Services</strong> <strong>Newsletter</strong>, <strong>Ausgabe</strong> <strong>114</strong> | November 2013 15