02.06.2014 Aufrufe

Newsletter Ausgabe 114 - Public Services Newsletter

Newsletter Ausgabe 114 - Public Services Newsletter

Newsletter Ausgabe 114 - Public Services Newsletter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tipps und Trends<br />

Deutschland<br />

Andererseits muss berücksichtigt werden, dass man auch durch die EPSAS nicht an der<br />

Einführung eines doppischen Rechnungswesens vorbeikommen wird. Insofern sind bei der<br />

Einführung der EPSAS sicherlich alle diejenigen Kommunen im Vorteil, die ihr Rechnungswesen<br />

bereits auf das NKHR umgestellt haben. Der Schritt vom doppischen NKHR auf die<br />

ebenfalls doppischen EPSAS dürfte der deutlich kleinere sein, verglichen mit einer Umstellung<br />

vom bisherigen kameralen Rechnungswesen auf das doppische NKHR. Ferner ist<br />

zu beachten, dass man sich im Falle von EPSAS gegebenenfalls deutlich kürzeren Übergangsfristen<br />

gegenübersehen kann, als das bislang der Fall ist. Ferner verliert man bei<br />

einem all zu langen Warten auf die europäischen Vorgaben ggf. wertvolle Zeit, die erforderlich<br />

ist, um die für eine Doppik-Umstellung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Es ist<br />

zudem zu beachten, dass bestimmte Tätigkeiten, wie etwa die Erfassung des Mengengerüstes<br />

für das Infrastrukturvermögen oder die Erarbeitung einer Dokumentation für die<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen, unabhängig von den<br />

zu Grunde liegenden Rechnungslegungsstandards, bereits heute durchgeführt werden<br />

können. Schließlich ist zu beachten, dass nach NKHR insbesondere auch ein Produkthaushalt<br />

auf Basis der Doppik aufzustellen ist.<br />

Fazit<br />

Es ist absehbar, dass an einheitlichen, doppischen Rechnungsführungsgrundsätzen in<br />

Europa früher oder später kein Weg vorbeigehen wird. Die baden-württembergischen<br />

Kommunen, die noch nicht auf das NKHR umgestellt haben, könnten sich die Frage stellen,<br />

ob sie zunächst die europäischen Entwicklungen abwarten und erst dann entscheiden,<br />

wann und wie sie auf das NKHR umstellen werden. Dieser Ansatz birgt unseres Erachtens<br />

nach jedoch Gefahren. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den Umstellungszeiträumen und<br />

der Festlegung einer Umstellungsstrategie ist deshalb geboten.<br />

Ansprechpartner<br />

WP/StB Thomas Müller-Marques Berger<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Telefon +49 711 9881 15844<br />

thomas.mueller-marques.berger@de.ey.com<br />

Dr. Jens Heiling<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Telefon +49 711 9881 14186<br />

jens.heiling@de.ey.com<br />

EY <strong>Public</strong> <strong>Services</strong> <strong>Newsletter</strong>, <strong>Ausgabe</strong> <strong>114</strong> | November 2013 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!