Newsletter Ausgabe 114 - Public Services Newsletter
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Tipps und Trends<br />
Deutschland<br />
Zeitliche Übergangsregelung<br />
Das BMF-Schreiben vom 19. September 2013 sieht für den Zeitraum vom 1. September<br />
2013 bis 31. Dezember 2013 eine Nichtbeanstandungsregelung vor, sofern für entsprechende<br />
Lieferungen die alte Gesetzeslage (Steuerschuldnerschaft des Leistenden und Fakturierung<br />
mit offenem Umsatzsteuer-Ausweis) angewandt wird. Daneben gibt es im zitierten<br />
BMF-Schreiben eine Vielzahl von Anwendungsregeln für die Erteilung von Schluss- und<br />
Anzahlungsrechnungen.<br />
Was ist zu tun?<br />
Unter Nutzung der zeitlichen Übergangsregelung sollten sich die Vertragspartner ein klares<br />
Bild über ihren Status und den Status ihrer Vertragspartner, der Art der erbrachten<br />
Lieferungen sowie etwaiger notwendiger Änderungen in der steuerlichen Berücksichtigung<br />
der Transaktion machen. Dies beinhaltet u. a.:<br />
► Ermittlung und Nachweis des eigenen Status als Wiederverkäufer bzw. Nichtwiederverkäufer<br />
► Nachweis über Bescheinigung USt 1 TH bzw. durch ein ablehnendes Schreiben<br />
des Finanzamtes hinsichtlich der Erteilung einer derartigen Bescheinigung<br />
► Ermittlung und Nachweis des Status als Wiederverkäufer bzw. Nichtwiederverkäufer<br />
der Lieferanten und Kunden<br />
► Nachweis über Bescheinigung USt 1 TH bzw. durch ein ablehnendes Schreiben<br />
des Finanzamtes hinsichtlich der Erteilung einer derartigen Bescheinigung und<br />
entsprechender schriftlicher Bestätigung durch Lieferanten bzw. Kunden<br />
► Einordnung erhaltener/erbrachter Leistungen/Lieferungen im Hinblick auf die Anwendbarkeit<br />
des § 13b UStG<br />
► Klärung von Abgrenzungsfragen (stellt z. B. eine sonstige Leistung eine Nebenleistung<br />
zur Lieferung von Strom/Gas dar oder ist sie eine selbstständige<br />
Hauptleistung und damit nicht Gegenstand des Reverse-Charge-Verfahrens)<br />
► Einrichtung geeigneter Steuerschlüssel und entsprechende Verknüpfung zu den<br />
Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldungen/-Jahreserklärungen<br />
► Erstellung korrekter Vorlagen für Rechnungen bzw. Gutschriften<br />
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne ansprechen.<br />
Ansprechpartner<br />
^<br />
StB Falko Kanitz<br />
Ernst & Young GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Telefon +49 341 2526 23061<br />
falko.kanitz@de.ey.com<br />
StB Laura Fix<br />
Ernst & Young GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Telefon +49 341 2526 16830<br />
laura.fix@de.ey.com<br />
EY <strong>Public</strong> <strong>Services</strong> <strong>Newsletter</strong>, <strong>Ausgabe</strong> <strong>114</strong> | November 2013 35