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Newsletter Ausgabe 114 - Public Services Newsletter

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Tipps und Trends<br />

Deutschland<br />

Zeitliche Übergangsregelung<br />

Das BMF-Schreiben vom 19. September 2013 sieht für den Zeitraum vom 1. September<br />

2013 bis 31. Dezember 2013 eine Nichtbeanstandungsregelung vor, sofern für entsprechende<br />

Lieferungen die alte Gesetzeslage (Steuerschuldnerschaft des Leistenden und Fakturierung<br />

mit offenem Umsatzsteuer-Ausweis) angewandt wird. Daneben gibt es im zitierten<br />

BMF-Schreiben eine Vielzahl von Anwendungsregeln für die Erteilung von Schluss- und<br />

Anzahlungsrechnungen.<br />

Was ist zu tun?<br />

Unter Nutzung der zeitlichen Übergangsregelung sollten sich die Vertragspartner ein klares<br />

Bild über ihren Status und den Status ihrer Vertragspartner, der Art der erbrachten<br />

Lieferungen sowie etwaiger notwendiger Änderungen in der steuerlichen Berücksichtigung<br />

der Transaktion machen. Dies beinhaltet u. a.:<br />

► Ermittlung und Nachweis des eigenen Status als Wiederverkäufer bzw. Nichtwiederverkäufer<br />

► Nachweis über Bescheinigung USt 1 TH bzw. durch ein ablehnendes Schreiben<br />

des Finanzamtes hinsichtlich der Erteilung einer derartigen Bescheinigung<br />

► Ermittlung und Nachweis des Status als Wiederverkäufer bzw. Nichtwiederverkäufer<br />

der Lieferanten und Kunden<br />

► Nachweis über Bescheinigung USt 1 TH bzw. durch ein ablehnendes Schreiben<br />

des Finanzamtes hinsichtlich der Erteilung einer derartigen Bescheinigung und<br />

entsprechender schriftlicher Bestätigung durch Lieferanten bzw. Kunden<br />

► Einordnung erhaltener/erbrachter Leistungen/Lieferungen im Hinblick auf die Anwendbarkeit<br />

des § 13b UStG<br />

► Klärung von Abgrenzungsfragen (stellt z. B. eine sonstige Leistung eine Nebenleistung<br />

zur Lieferung von Strom/Gas dar oder ist sie eine selbstständige<br />

Hauptleistung und damit nicht Gegenstand des Reverse-Charge-Verfahrens)<br />

► Einrichtung geeigneter Steuerschlüssel und entsprechende Verknüpfung zu den<br />

Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldungen/-Jahreserklärungen<br />

► Erstellung korrekter Vorlagen für Rechnungen bzw. Gutschriften<br />

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne ansprechen.<br />

Ansprechpartner<br />

^<br />

StB Falko Kanitz<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Telefon +49 341 2526 23061<br />

falko.kanitz@de.ey.com<br />

StB Laura Fix<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Telefon +49 341 2526 16830<br />

laura.fix@de.ey.com<br />

EY <strong>Public</strong> <strong>Services</strong> <strong>Newsletter</strong>, <strong>Ausgabe</strong> <strong>114</strong> | November 2013 35

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