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Leistungsbilanz 2011 - Raiffeisen

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Jahresabschluss Schlusswort zum 31.12.<strong>2011</strong><br />

des Präsidenten des Aufsichtsrates<br />

Werte Mitglieder!<br />

der Ihnen zur Überprüfung und Genehmigung<br />

vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember<br />

<strong>2011</strong> wurde dem Aufsichtsrat innerhalb der<br />

vom Gesetz vorgesehenen Frist vom Verwaltungsrat<br />

übermittelt. Der Aufsichtsrat bestätigt,<br />

dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung<br />

mit den geltenden Internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

erstellt wurde. Im Verlauf des<br />

Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat die ihm<br />

übertragenen Aufgaben unter Beachtung der<br />

gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen<br />

ausgeführt.<br />

Bei der Ausübung seiner Tätigkeit hat der Aufsichtsrat<br />

alle Sektoren der Verwaltung und die<br />

ordnungsgemäße Abwicklung eines jeden Bereiches<br />

der Bank mit der Zielsetzung geprüft.<br />

Im Besonderen hält der Aufsichtsrat fest, dass<br />

er die Einhaltung der Statuten und der Gesetze<br />

überwachte sowie die Einhaltung der Grundsätze<br />

der ordnungsmäßigen Buchhaltung prüfte.<br />

Der Aufsichtsrat teilt mit, dass der <strong>Raiffeisen</strong>verband<br />

Südtirol im Berichtsjahr die gesetzliche<br />

Rechnungsprüfung vorgenommen hat.<br />

Mit diesem Prüforgan und darüber hinaus<br />

mit allen Strukturen, die Kontrollfunktionen<br />

ausüben, hat der Aufsichtsrat laufend Kontakte<br />

unterhalten, welche ihm die Vervollständigung<br />

seiner Kenntnisse über die Geschäftgebarung<br />

<strong>2011</strong> ermöglichten. Der<br />

Aufsichtsrat kann bestätigen, dass das derzeitige<br />

Kontrollsystem in der Lage ist, die aufsichtsrechtlich<br />

vorgegebene Zielsetzung zu erreichen.<br />

Der Aufsichtsrat bestätigt, dass mit Bezug<br />

auf Artikel 2408 des Zivilgesetzbuches bis<br />

zum heutigen Datum keine Hinweise über zu<br />

beanstandende Fakten eingegangen sind,<br />

die den Mitgliedern im Sinne der zitierten<br />

Bestimmung aufgezeigt werden müssten.<br />

Der Aufsichtsrat bestätigt, dass der Verwaltungsrat<br />

im Lagebericht die im Sinne des<br />

Artikels 2528, Abs. 5 des Zivilgesetzbuches<br />

geschuldeten Informationen hinsichtlich der<br />

Aufnahme neuer Mitglieder geliefert hat.<br />

Außerdem bestätigt der Aufsichtsrat im Sinne<br />

des Artikels 2545 Zivilgesetzbuch, dass die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kasse die im Lagebericht angeführten<br />

Maßnahmen und Initiativen ergriffen hat, um die<br />

Mitgliederförderung zu gewährleisten und die im<br />

Statut verankerte Zweckbestimmung zu erreichen.<br />

Die vom Aufsichtsrat durchgeführten Kontrollen<br />

erlauben es ihm, den Verwaltern ein positives<br />

Urteil über deren Tätigkeit und die Geschäftsgebarung<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>kasse Bruneck insgesamt<br />

abzugeben. Dies vorausgeschickt, bescheinigt<br />

er für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> eine ordnungsgemäße<br />

Geschäftsgebarung.<br />

Auf der Grundlage des oben angeführten Sachverhaltes<br />

empfiehlt der Aufsichtsrat, dem vom<br />

Verwaltungsrat erstellten Jahresabschluss zum<br />

31.12.<strong>2011</strong> sowie der Aufteilung des Reingewinnes,<br />

wie sie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen<br />

wird, zuzustimmen.<br />

Bruneck, am 06.04.2012<br />

Heiner Nicolussi-Leck<br />

Präsident des Aufsichtsrates der <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />

Bruneck<br />

Obmann des <strong>Raiffeisen</strong>verbandes Südtirol<br />

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