Leistungsbilanz 2011 - Raiffeisen
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Jahresabschluss Schlusswort zum 31.12.<strong>2011</strong><br />
des Präsidenten des Aufsichtsrates<br />
Werte Mitglieder!<br />
der Ihnen zur Überprüfung und Genehmigung<br />
vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember<br />
<strong>2011</strong> wurde dem Aufsichtsrat innerhalb der<br />
vom Gesetz vorgesehenen Frist vom Verwaltungsrat<br />
übermittelt. Der Aufsichtsrat bestätigt,<br />
dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung<br />
mit den geltenden Internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
erstellt wurde. Im Verlauf des<br />
Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat die ihm<br />
übertragenen Aufgaben unter Beachtung der<br />
gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen<br />
ausgeführt.<br />
Bei der Ausübung seiner Tätigkeit hat der Aufsichtsrat<br />
alle Sektoren der Verwaltung und die<br />
ordnungsgemäße Abwicklung eines jeden Bereiches<br />
der Bank mit der Zielsetzung geprüft.<br />
Im Besonderen hält der Aufsichtsrat fest, dass<br />
er die Einhaltung der Statuten und der Gesetze<br />
überwachte sowie die Einhaltung der Grundsätze<br />
der ordnungsmäßigen Buchhaltung prüfte.<br />
Der Aufsichtsrat teilt mit, dass der <strong>Raiffeisen</strong>verband<br />
Südtirol im Berichtsjahr die gesetzliche<br />
Rechnungsprüfung vorgenommen hat.<br />
Mit diesem Prüforgan und darüber hinaus<br />
mit allen Strukturen, die Kontrollfunktionen<br />
ausüben, hat der Aufsichtsrat laufend Kontakte<br />
unterhalten, welche ihm die Vervollständigung<br />
seiner Kenntnisse über die Geschäftgebarung<br />
<strong>2011</strong> ermöglichten. Der<br />
Aufsichtsrat kann bestätigen, dass das derzeitige<br />
Kontrollsystem in der Lage ist, die aufsichtsrechtlich<br />
vorgegebene Zielsetzung zu erreichen.<br />
Der Aufsichtsrat bestätigt, dass mit Bezug<br />
auf Artikel 2408 des Zivilgesetzbuches bis<br />
zum heutigen Datum keine Hinweise über zu<br />
beanstandende Fakten eingegangen sind,<br />
die den Mitgliedern im Sinne der zitierten<br />
Bestimmung aufgezeigt werden müssten.<br />
Der Aufsichtsrat bestätigt, dass der Verwaltungsrat<br />
im Lagebericht die im Sinne des<br />
Artikels 2528, Abs. 5 des Zivilgesetzbuches<br />
geschuldeten Informationen hinsichtlich der<br />
Aufnahme neuer Mitglieder geliefert hat.<br />
Außerdem bestätigt der Aufsichtsrat im Sinne<br />
des Artikels 2545 Zivilgesetzbuch, dass die<br />
<strong>Raiffeisen</strong>kasse die im Lagebericht angeführten<br />
Maßnahmen und Initiativen ergriffen hat, um die<br />
Mitgliederförderung zu gewährleisten und die im<br />
Statut verankerte Zweckbestimmung zu erreichen.<br />
Die vom Aufsichtsrat durchgeführten Kontrollen<br />
erlauben es ihm, den Verwaltern ein positives<br />
Urteil über deren Tätigkeit und die Geschäftsgebarung<br />
der <strong>Raiffeisen</strong>kasse Bruneck insgesamt<br />
abzugeben. Dies vorausgeschickt, bescheinigt<br />
er für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> eine ordnungsgemäße<br />
Geschäftsgebarung.<br />
Auf der Grundlage des oben angeführten Sachverhaltes<br />
empfiehlt der Aufsichtsrat, dem vom<br />
Verwaltungsrat erstellten Jahresabschluss zum<br />
31.12.<strong>2011</strong> sowie der Aufteilung des Reingewinnes,<br />
wie sie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen<br />
wird, zuzustimmen.<br />
Bruneck, am 06.04.2012<br />
Heiner Nicolussi-Leck<br />
Präsident des Aufsichtsrates der <strong>Raiffeisen</strong>kasse<br />
Bruneck<br />
Obmann des <strong>Raiffeisen</strong>verbandes Südtirol<br />
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