Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern
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• Vorübergehend in Anspruch genommene Flächen müssten ordnungsgemäß rekultiviert<br />
werden, um weiterhin eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung zu gewähren.<br />
• Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden durch Änderung der Grundwasserverhältnisse<br />
müssten vermieden und durch ein passendes Beweissicherungsverfahren abgesichert<br />
werden.<br />
Aus forstfachlicher Sicht beständen gegen die Planungen keine Einwände. Waldflächen seien<br />
nur in sehr geringen Umfang betroffen.<br />
Aufgrund der vorliegenden Planungen sei gemäß Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes<br />
eine Wertminderung der Grundstücke bzw. der Anwesen in der Öberauer Schleife<br />
zu befürchten. Insbesondere aufgrund unkontrollierbarer Grundwasserspiegel bestehe die<br />
Möglichkeit einer dauerhaften Vernässung und damit einer Entwertung bzw. Schädigung <strong>von</strong><br />
Grundstücken. Durch das Bauvorhaben bedingte Grundwasserstandsveränderungen und<br />
damit einhergehende Gebäudeschäden seien zu verhindern. In diesem Zusammenhang seien<br />
eine Beweissicherung und ein ausführliches Monitoring zu fordern.<br />
Das Landschaftsbild werde in seiner jetzigen Form durch die Dammbaumaßnahme zerstört.<br />
Im Überflutungsfall sei auszuschließen, dass die Bevölkerung der Öberauer Schleife <strong>von</strong> den<br />
Hochwassermassen eingeschlossen werde. Während der Bauausführung sei eine untragbare<br />
Belastung der Bevölkerungen der Öberauer Schleife durch Baulärm, Baustellenverkehr<br />
etc. zu verhindern. <strong>Die</strong> Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen während<br />
und nach der Bauphase sei zu gewährleisten. Es sei darauf zu achten, dass während<br />
und nach der Bauphase für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ein angemessenes<br />
Ersatzwegenetz geschaffen werde.<br />
Durch den Verbrauch guter landwirtschaftlicher Nutzfläche entstehe im Planungsbereich eine<br />
Flächenknappheit, die sich in mehrerlei Hinsicht negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe<br />
auswirke. Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Baumaßnahme<br />
auszuweisende Ausgleichsflächen seien möglichst so anzulegen, dass landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen dabei nicht in Anspruch genommen würden oder eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung auf diesen Flächen auch weiterhin möglich bleibe oder ein Ausgleich in Geld<br />
erfolge. Es sei ferner bei der Ausweisung <strong>von</strong> Ausgleichsflächen darauf zu achten, dass Flächen<br />
nicht dauerhaft für eine landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar gemacht würden. Um<br />
die Flächeninanspruchnahme durch Ausgleichsflächen zu minimieren, seien produktionsintegrierte<br />
Maßnahmen zu fordern. Durch den Entzug <strong>von</strong> Flächen seien einige Betriebe in<br />
ihrer Existenz gefährdet.<br />
Durch die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts seien Auswirkungen auf die Ertragspotentiale<br />
auf den land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu erwarten. Schäden, die auf landund<br />
forstwirtschaftlichen Flächen entstehen könnten, seien durch geeignete Maßnahmen zu<br />
verhindern bzw. zu entschädigen. Eine Beeinträchtigung des bestehenden Grundwasserhaushalts<br />
sei zu verhindern. Beweissicherungsmaßnahmen seien zur Dokumentation der<br />
Grundwasserverhältnisse vor der Baumaßnahme durchzuführen. <strong>Die</strong> Funktionsfähigkeit <strong>von</strong><br />
bestehenden Drainagen und Grabensystemen sei zu erhalten. Im Falle einer Realisierung<br />
seien die Entwässerungsgräben so anzulegen, dass es zu keinem Rückstau aufgrund <strong>von</strong><br />
Druckwasser in den landwirtschaftlichen Nutzflächen komme. Auch hierzu seien entsprechende<br />
Beweissicherungsverfahren notwendig.<br />
Eine evtl. Gefährdung öffentlicher und privater Grundwasservorkommen müsse geprüft werden.<br />
Es sei zu gewährleisten, dass auch nach der Baumaßnahme das Grundwasser zur ausreichenden<br />
Wasserversorgung genutzt werden könne. Entsprechende Nachteile bzw. Mehrkosten<br />
müssten entschädigt werden.<br />
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