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Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern

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9. Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung haben sich etliche Bürgerinnen und Bürger zum<br />

Vorhaben geäußert. Auch der Bezirksfischereiverein Straubing e. V. hat <strong>von</strong> der Möglichkeit<br />

eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch gemacht. <strong>Die</strong>se Stellungnahme wurde themenbezogen<br />

bereits unter Ziffer 3 zusammengefasst. <strong>Die</strong> übrigen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitseinbeziehung<br />

wurden <strong>von</strong> Bürgerinnen und Bürgern aus der Stadt Straubing und<br />

der Gemeinde Kirchroth abgegeben. Hierbei wurde eine Vielzahl <strong>von</strong> Aspekten angesprochen,<br />

<strong>von</strong> denen nur wenige raumbedeutsam sind. Häufiger genannte Aspekte waren:<br />

1. Wertminderung der Grundstücke und Anwesen<br />

Insbesondere durch temporäre Baumaßnahmen und zukünftige Planungseinschränkungen<br />

sei eine Wertminderung der Grundstücke und Anwesen zu befürchten.<br />

2. Veränderung des Grundwassers<br />

Durch zu erwartende höhere Grundwasserstände und etwaige Bodenabsenkungen sei<br />

mit Schäden an Gebäuden und Infrastruktur zu rechnen. Zudem seien einige Anwesen<br />

mit privaten Trinkwasserbrunnen versorgt. Im Falle einer Flutung sei eine negative Beeinträchtigung<br />

des Grundwassers, insbesondere des Trinkwassers zu erwarten und mit einer<br />

verschlechternden Trinkwasserqualität zu rechnen. Für diese Anwesen werde ein<br />

Anschlusszwang an das öffentliche Trinkwasserversorgungssystem befürchtet. Dadurch<br />

entstehende Mehrkosten seien vom Vorhabensträger auszugleichen.<br />

3. Lebensgrundlagen, Wirtschaftsgrundlagen<br />

Vom geplanten Vorhaben ginge im Flutungsfall eine Beeinträchtigung der Sicherheit <strong>von</strong><br />

Mensch und Tier aus. Mit Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen sei zu<br />

rechnen; ferner mit wirtschaftlichen Schäden durch Betriebsausfälle während der Flutungen.<br />

Außerdem würden Anbaubeschränkungen für bestimmte Kulturen befürchtet. Ein<br />

weiteres Problem stelle die Überplanung landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen<br />

dar. Hinsichtlich der zu errichtenden Entwässerungsgräben seien negative Auswirkungen<br />

auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die sonstigen Anwesen zu befürchten.<br />

Insgesamt sei durch das Vorhaben mit einer Verschlechterung bzw. einer Zerstörung<br />

der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen vor Ort zu rechnen.<br />

4. Lebensqualität<br />

Während der Bauphase werde die Lebensqualität insbesondere durch Lärm und Bauverkehr<br />

beeinträchtigt. Dauerhaft sei mit einer Zerstörung des Landschaftsbildes, des Naherholungsgebietes<br />

und der Flora zu rechnen. Insgesamt leide die Lebensqualität durch<br />

das Vorhaben immens.<br />

5. Sonstige Einwände<br />

Der Flutpolder sei zwar für eine Verwendung ab einem 30-jährlichen Hochwasser vorgesehen,<br />

es seien aber häufigere Flutungen zu befürchten. Vor etwaigen Baummaßnahmen<br />

sei ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren durchzuführen.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, die Einwände<br />

zum vorliegenden Verfahren gemacht haben, die Planungen grundsätzlich ablehnen.<br />

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