Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern
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9. Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung haben sich etliche Bürgerinnen und Bürger zum<br />
Vorhaben geäußert. Auch der Bezirksfischereiverein Straubing e. V. hat <strong>von</strong> der Möglichkeit<br />
eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch gemacht. <strong>Die</strong>se Stellungnahme wurde themenbezogen<br />
bereits unter Ziffer 3 zusammengefasst. <strong>Die</strong> übrigen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitseinbeziehung<br />
wurden <strong>von</strong> Bürgerinnen und Bürgern aus der Stadt Straubing und<br />
der Gemeinde Kirchroth abgegeben. Hierbei wurde eine Vielzahl <strong>von</strong> Aspekten angesprochen,<br />
<strong>von</strong> denen nur wenige raumbedeutsam sind. Häufiger genannte Aspekte waren:<br />
1. Wertminderung der Grundstücke und Anwesen<br />
Insbesondere durch temporäre Baumaßnahmen und zukünftige Planungseinschränkungen<br />
sei eine Wertminderung der Grundstücke und Anwesen zu befürchten.<br />
2. Veränderung des Grundwassers<br />
Durch zu erwartende höhere Grundwasserstände und etwaige Bodenabsenkungen sei<br />
mit Schäden an Gebäuden und Infrastruktur zu rechnen. Zudem seien einige Anwesen<br />
mit privaten Trinkwasserbrunnen versorgt. Im Falle einer Flutung sei eine negative Beeinträchtigung<br />
des Grundwassers, insbesondere des Trinkwassers zu erwarten und mit einer<br />
verschlechternden Trinkwasserqualität zu rechnen. Für diese Anwesen werde ein<br />
Anschlusszwang an das öffentliche Trinkwasserversorgungssystem befürchtet. Dadurch<br />
entstehende Mehrkosten seien vom Vorhabensträger auszugleichen.<br />
3. Lebensgrundlagen, Wirtschaftsgrundlagen<br />
Vom geplanten Vorhaben ginge im Flutungsfall eine Beeinträchtigung der Sicherheit <strong>von</strong><br />
Mensch und Tier aus. Mit Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen sei zu<br />
rechnen; ferner mit wirtschaftlichen Schäden durch Betriebsausfälle während der Flutungen.<br />
Außerdem würden Anbaubeschränkungen für bestimmte Kulturen befürchtet. Ein<br />
weiteres Problem stelle die Überplanung landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen<br />
dar. Hinsichtlich der zu errichtenden Entwässerungsgräben seien negative Auswirkungen<br />
auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die sonstigen Anwesen zu befürchten.<br />
Insgesamt sei durch das Vorhaben mit einer Verschlechterung bzw. einer Zerstörung<br />
der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen vor Ort zu rechnen.<br />
4. Lebensqualität<br />
Während der Bauphase werde die Lebensqualität insbesondere durch Lärm und Bauverkehr<br />
beeinträchtigt. Dauerhaft sei mit einer Zerstörung des Landschaftsbildes, des Naherholungsgebietes<br />
und der Flora zu rechnen. Insgesamt leide die Lebensqualität durch<br />
das Vorhaben immens.<br />
5. Sonstige Einwände<br />
Der Flutpolder sei zwar für eine Verwendung ab einem 30-jährlichen Hochwasser vorgesehen,<br />
es seien aber häufigere Flutungen zu befürchten. Vor etwaigen Baummaßnahmen<br />
sei ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren durchzuführen.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, die Einwände<br />
zum vorliegenden Verfahren gemacht haben, die Planungen grundsätzlich ablehnen.<br />
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