Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern
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• Sollte der Flutpolder entgegen der naturschutzfachlichen Bedenken auf Basis der vorliegenden<br />
Unterlagen raumgeordnet werden, seien im Bescheid folgende Auflagen festzusetzen:<br />
o Mit Errichtung des Flutpolders werde auch das Deichwegesystem ausgebaut. Um<br />
einer damit verknüpften Verstärkung des Erholungsdruckes vorzubeugen, sei mit<br />
den Planfeststellungsunterlagen ein Besucherlenkungskonzept vorzulegen.<br />
o In der Öberauer Schleife und in den Poldern „Öberau“ und „Sossau“ dürften die<br />
Grund- und Bodenwasserverhältnisse außerhalb der Flutungszeiten nicht verändert<br />
werden.<br />
o Auf Spundungen und Grundwasserabdichtungen sowie auf den Ausbau des Binnenentwässerungssystems<br />
sei zu verzichten, sofern diese nicht zum Schutz <strong>von</strong><br />
Gebäuden erforderlich seien.<br />
o Außerhalb des Flutpolders seien zusätzliche Auenlebensräume anzulegen, <strong>von</strong><br />
denen aus eine rasche Wiederbesiedlung des Flutpolders nach einer Flutung erfolgen<br />
kann. <strong>Die</strong>se Flächen seien zu erwerben und nach naturschutzfachlichen<br />
Kriterien zu gestalten und zu bewirtschaften.<br />
o <strong>Die</strong> Problematik der Sedimentation und des Nährstoffeintrags sowie die damit<br />
verbundene Beeinträchtigung des Naturhaushalts sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
detailliert und wissenschaftlich belastbar darzustellen. Möglichkeiten<br />
zur Überwindung der Problematik seien zu erarbeiten.<br />
o <strong>Die</strong> Qualität des der „Öberauer Schleife“ zulaufenden Wassers dürfe durch die<br />
Maßnahme nicht verschlechtert werden.<br />
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Donaustaustufe (Teilabschnitt 5) sei <strong>von</strong><br />
Seiten des Landesamtes für Umwelt und der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> gefordert worden,<br />
dass im unteren Teil der Öberauer Schleife regelmäßig eine Niedrigwassersimulation durchzuführen<br />
sei. Das dazu erforderliche ergänzende Planfeststellungsverfahren werde derzeit<br />
durchgeführt. <strong>Die</strong> Schaffung eines Flutpolders sowie die regelmäßige Durchführung einer<br />
Niedrigwassersimulation der Öberauer Schleife hingen unmittelbar zusammen. <strong>Die</strong> Stadt<br />
Straubing sei deshalb der Meinung, dass die Planungen des Wassermanagements in der<br />
Öberauer Schleife mit den Überlegungen zur Errichtung des Flutpolders sinnvoll abgestimmt<br />
werden müssten. In diesem Zusammenhang sei auf den Beschluss des Umweltausschusses<br />
und des Naturschutzbeirates der Stadt Straubing vom 26.06.2012 zur Niedrigwassersimulierung<br />
in der Öberauer Schleife zu verweisen. Darin sei u. a. gefordert worden, dass die<br />
Öberauer Schleife künftig wieder in flussökologisch wirksamer Dimension zu durchströmen<br />
sei. Der aktuelle Wasserdurchfluss sei dazu nicht ausreichend. <strong>Die</strong>s könne nur durch eine<br />
Einleitung <strong>von</strong> deutlich mehr Wasser aus der Stauhaltung Straubing und durch Einleitung der<br />
Kößnach an der historischen Mündung in die Donau verwirklicht werden.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchroth habe die Planungen in seiner Sitzung vom 27.<br />
November 2012 behandelt. Grundsätzlich sehe der Gemeinderat das Vorhaben positiv. Jedoch<br />
sollten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und im späteren Planfeststellungsverfahren<br />
folgende Punkte beachtet werden:<br />
• Insgesamt dürfe sich das Vorhaben nicht nachteilig auf das Gemeindegebiet Kirchroth<br />
und seine Anwohner auswirken.<br />
• Vor Beginn der Bauarbeiten sollte eine Beweissicherung an allen privaten und öffentlichen<br />
Gebäuden insbesondere im Bereich Kößnach, Pittrich und Neudau durchgeführt<br />
werden.<br />
• Durch das Vorhaben sei ein Anstieg der Grundwasserverhältnisse insbesondere im Bereich<br />
Kößnach, Pittrich und Neudau zu erwarten. Es sollten deshalb zusätzlich Grundwassermessstellen<br />
eingerichtet werden, um die Grundwasserverhältnisse regelmäßig zu<br />
dokumentieren. Um negative Auswirkungen durch die geänderten Grundwasserverhältnisse<br />
zu vermeiden, sollten entsprechende Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.<br />
• Neben dem geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Ferienhäuser,<br />
Golfplatz Bachhof“ sei zusätzlich die Ausweisung eines größeren Bau- und Gewerbege-<br />
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