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Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern

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• Sollte der Flutpolder entgegen der naturschutzfachlichen Bedenken auf Basis der vorliegenden<br />

Unterlagen raumgeordnet werden, seien im Bescheid folgende Auflagen festzusetzen:<br />

o Mit Errichtung des Flutpolders werde auch das Deichwegesystem ausgebaut. Um<br />

einer damit verknüpften Verstärkung des Erholungsdruckes vorzubeugen, sei mit<br />

den Planfeststellungsunterlagen ein Besucherlenkungskonzept vorzulegen.<br />

o In der Öberauer Schleife und in den Poldern „Öberau“ und „Sossau“ dürften die<br />

Grund- und Bodenwasserverhältnisse außerhalb der Flutungszeiten nicht verändert<br />

werden.<br />

o Auf Spundungen und Grundwasserabdichtungen sowie auf den Ausbau des Binnenentwässerungssystems<br />

sei zu verzichten, sofern diese nicht zum Schutz <strong>von</strong><br />

Gebäuden erforderlich seien.<br />

o Außerhalb des Flutpolders seien zusätzliche Auenlebensräume anzulegen, <strong>von</strong><br />

denen aus eine rasche Wiederbesiedlung des Flutpolders nach einer Flutung erfolgen<br />

kann. <strong>Die</strong>se Flächen seien zu erwerben und nach naturschutzfachlichen<br />

Kriterien zu gestalten und zu bewirtschaften.<br />

o <strong>Die</strong> Problematik der Sedimentation und des Nährstoffeintrags sowie die damit<br />

verbundene Beeinträchtigung des Naturhaushalts sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

detailliert und wissenschaftlich belastbar darzustellen. Möglichkeiten<br />

zur Überwindung der Problematik seien zu erarbeiten.<br />

o <strong>Die</strong> Qualität des der „Öberauer Schleife“ zulaufenden Wassers dürfe durch die<br />

Maßnahme nicht verschlechtert werden.<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Donaustaustufe (Teilabschnitt 5) sei <strong>von</strong><br />

Seiten des Landesamtes für Umwelt und der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> gefordert worden,<br />

dass im unteren Teil der Öberauer Schleife regelmäßig eine Niedrigwassersimulation durchzuführen<br />

sei. Das dazu erforderliche ergänzende Planfeststellungsverfahren werde derzeit<br />

durchgeführt. <strong>Die</strong> Schaffung eines Flutpolders sowie die regelmäßige Durchführung einer<br />

Niedrigwassersimulation der Öberauer Schleife hingen unmittelbar zusammen. <strong>Die</strong> Stadt<br />

Straubing sei deshalb der Meinung, dass die Planungen des Wassermanagements in der<br />

Öberauer Schleife mit den Überlegungen zur Errichtung des Flutpolders sinnvoll abgestimmt<br />

werden müssten. In diesem Zusammenhang sei auf den Beschluss des Umweltausschusses<br />

und des Naturschutzbeirates der Stadt Straubing vom 26.06.2012 zur Niedrigwassersimulierung<br />

in der Öberauer Schleife zu verweisen. Darin sei u. a. gefordert worden, dass die<br />

Öberauer Schleife künftig wieder in flussökologisch wirksamer Dimension zu durchströmen<br />

sei. Der aktuelle Wasserdurchfluss sei dazu nicht ausreichend. <strong>Die</strong>s könne nur durch eine<br />

Einleitung <strong>von</strong> deutlich mehr Wasser aus der Stauhaltung Straubing und durch Einleitung der<br />

Kößnach an der historischen Mündung in die Donau verwirklicht werden.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchroth habe die Planungen in seiner Sitzung vom 27.<br />

November 2012 behandelt. Grundsätzlich sehe der Gemeinderat das Vorhaben positiv. Jedoch<br />

sollten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und im späteren Planfeststellungsverfahren<br />

folgende Punkte beachtet werden:<br />

• Insgesamt dürfe sich das Vorhaben nicht nachteilig auf das Gemeindegebiet Kirchroth<br />

und seine Anwohner auswirken.<br />

• Vor Beginn der Bauarbeiten sollte eine Beweissicherung an allen privaten und öffentlichen<br />

Gebäuden insbesondere im Bereich Kößnach, Pittrich und Neudau durchgeführt<br />

werden.<br />

• Durch das Vorhaben sei ein Anstieg der Grundwasserverhältnisse insbesondere im Bereich<br />

Kößnach, Pittrich und Neudau zu erwarten. Es sollten deshalb zusätzlich Grundwassermessstellen<br />

eingerichtet werden, um die Grundwasserverhältnisse regelmäßig zu<br />

dokumentieren. Um negative Auswirkungen durch die geänderten Grundwasserverhältnisse<br />

zu vermeiden, sollten entsprechende Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.<br />

• Neben dem geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Ferienhäuser,<br />

Golfplatz Bachhof“ sei zusätzlich die Ausweisung eines größeren Bau- und Gewerbege-<br />

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