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Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern

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ietes „Im Sand“ mit ca. fünf Hektar geplant. Außerdem die Ausweisung eines Wohngebiets<br />

im Ortsteil <strong>von</strong> Thalstetten mit fünf Bauparzellen. Das Vorhaben dürfe sich nicht<br />

nachteilig auf diese Bau-, Gewerbe- und Sondergebiete auswirken.<br />

• Störungen durch Immissionen seien durch entsprechende Auflagen zu minimieren. Es<br />

dürften sich keine nachteiligen Auswirkungen auf das gemeindliche Abwassernetz, die<br />

Kläranlagen sowie die Trinkwasserversorgung durch den Wasserzweckverband Buchberggruppe<br />

ergeben. Negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />

seien ebenso zu vermeiden.<br />

• Im Falle der flutungsbedingten flächigen Vernässung angrenzender Grundstücke seien<br />

evtl. Schäden finanziell auszugleichen. Etwaige Schäden an gemeindlichen Straßen und<br />

Wegen seien ebenfalls auszugleichen. Dasselbe gelte für Schäden an Grundstücken und<br />

Gebäuden im Gemeindebereich Kirchroth.<br />

• Ein entsprechender Vorbehalt über evtl. festzusetzende Auflagen und Entschädigungen<br />

sei im Planfeststellungsverfahren aufzunehmen.<br />

Dem Gemeinderat der Gemeinde Parkstetten seien die Planunterlagen in der Sitzung vom<br />

13. Dezember 2012 vorgestellt worden. Der Gemeinderat stehe dem Vorhaben grundsätzlich<br />

positiv gegenüber, insbesondere wegen der Verringerung der Hochwassergefahr für die<br />

stromabwärts liegende Städte und Gemeinden.<br />

Seitens der Verwaltungsgemeinschaft Rhein – Mitgliedsgemeinden Aholfing und Atting –<br />

beständen keine Einwendungen oder Anregungen zu oben genannten Verfahren.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinach habe in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012<br />

den Sachverhalt behandelt und festgestellt, dass durch die Planung Belange der Gemeinde<br />

Steinach nicht berührt seien.<br />

2. Belange des Natur und Umweltschutzes<br />

Seitens des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) würden im vorliegenden Verfahren<br />

keine Einwände erhoben.<br />

Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) lehne die Errichtung eines Flutpolders,<br />

in dem das Wasser bis zu 13 Tagen stehen bleibe, in beiden Varianten ab. Außerdem<br />

werde die stellenweise Abdichtung der bestehenden Dämme abgelehnt. Dadurch würden die<br />

FFH-Gebiete 7040-371 „Donau und Altwässer zwischen Regensburg und Straubing“, 7142-<br />

301 „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen“, das SAP-Gebiet 7040-471 „Donau zwischen<br />

Regensburg und Straubing“ sowie das Naturschutzgebiet 200.055 „Öberauer Donauschleife“<br />

erheblich beeinträchtigt. Insbesondere weise der LBV in seiner Stellungnahme auf<br />

folgende Faktoren hin:<br />

• Länger stehendes Wasser schädigt Auenökosysteme<br />

Auenökosysteme seien auf große Wasserstandsschwankungen angewiesen und daran<br />

gut angepasst. <strong>Die</strong> Strömung des Wassers und das stetige Auf und Ab des Wasserspiegels<br />

sorgten dafür, dass das Wasser mit Sauerstoff angereichert werde und so den amphibischen<br />

und subaquatischen Lebewesen das Überleben ermögliche. Gerade das<br />

Strömen des Wassers verhindere großflächige Sedimentation. Im Falle des Staupolders<br />

in der Öberauer Schleife sowie in den Poldern Sossau und Öberau werde das Wasser<br />

aber nicht fließen, sondern bis zu 13 Tage ruhig stehen bleiben. Besonders bei warmen<br />

Temperaturen werde der Sauerstoff sehr bald aufgezehrt sein. Es sei mit hohen Nährstoffeintrag<br />

und Sedimentation zu rechnen.<br />

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