Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern
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Hinsichtlich der zukünftigen Zuständigkeit für die Unterhaltung des gesamten Bereichs<br />
„Öberauer Schleife“ werde vorgeschlagen, dass der Freistaat Bayern als Vorhabensträger<br />
der Hochwasserrückhaltung die gesamte Öberauer Schleife in sein Eigentum übernehme. Im<br />
Übrigen werde auf die Stellungnahme der RMD Wasserstraßen GmbH hingewiesen.<br />
5. Belange der Versorgung und der (Verkehrs-) Infrastruktur<br />
Im Planungsbereich der Öberauer Schleife verliefen Versorgungsleitungen und Grundstücksanschlusswasserleitungen<br />
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe.<br />
Je nach Ausführung der Planungen könne der Umbau der bestehenden Leitungen<br />
erforderlich werden. Anfallende Kosten bei Änderungen bzw. Anpassung an den bestehenden<br />
Wasserversorgungsanlagen seien dem Zweckverband in der tatsächlichen Höhe zu<br />
erstatten. Bei Übernahme <strong>von</strong> evtl. anfallenden Umbaukosten an den bestehenden Wasserversorgungsanlagen<br />
durch den Vorhabensträger erhebe der Zweckverband keine Einwände.<br />
Im Planungsgebiet befänden sich keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald<br />
(WBW). Daher habe die WBW keine Anmerkung zum Verfahren.<br />
<strong>Die</strong> Versorgungseinrichtungen der Ferngas Nordbayern GmbH seien durch die Planungen<br />
nicht berührt.<br />
Im Projektgebiet befänden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke Straubing Strom und<br />
Gas GmbH für die Stromversorgung und die Breitbandversorgung. <strong>Die</strong> Versorgungsleitungen<br />
und Anlagen seien zu erhalten oder müssten auf Kosten des Vorhabensträgers gleichwertig<br />
ersetzt werden.<br />
Innerhalb des Planungsbereiches befänden sich keine Mittelspannungsanlagen der E.ON<br />
Bayern AG. Es gebe daher keine Einwände.<br />
Belange der E.ON Netz GmbH seien nicht berührt.<br />
Von den Planungen seien keine Anlagen der Energie Südbayern GmbH berührt. Insoweit<br />
beständen keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />
Gegen das geplante Vorhaben beständen seitens der Elektrizitätswerke Wörth an der Donau<br />
Rupert Heider & Co. KG keinerlei Einwände.<br />
Im Planbereich befänden sich zahlreiche Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland<br />
GmbH. Gegen die Planung beständen dann keine Einwände, wenn für die Telekom<br />
Deutschland GmbH die erforderlichen Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an ihrem<br />
unterirdischen Kabelnetz jederzeit möglich wären.<br />
<strong>Die</strong> Belange des Staatlichen Bauamts Passau seien nicht direkt berührt.<br />
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