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Anhang 1 - Die Regierung von Niederbayern

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Hinsichtlich der zukünftigen Zuständigkeit für die Unterhaltung des gesamten Bereichs<br />

„Öberauer Schleife“ werde vorgeschlagen, dass der Freistaat Bayern als Vorhabensträger<br />

der Hochwasserrückhaltung die gesamte Öberauer Schleife in sein Eigentum übernehme. Im<br />

Übrigen werde auf die Stellungnahme der RMD Wasserstraßen GmbH hingewiesen.<br />

5. Belange der Versorgung und der (Verkehrs-) Infrastruktur<br />

Im Planungsbereich der Öberauer Schleife verliefen Versorgungsleitungen und Grundstücksanschlusswasserleitungen<br />

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe.<br />

Je nach Ausführung der Planungen könne der Umbau der bestehenden Leitungen<br />

erforderlich werden. Anfallende Kosten bei Änderungen bzw. Anpassung an den bestehenden<br />

Wasserversorgungsanlagen seien dem Zweckverband in der tatsächlichen Höhe zu<br />

erstatten. Bei Übernahme <strong>von</strong> evtl. anfallenden Umbaukosten an den bestehenden Wasserversorgungsanlagen<br />

durch den Vorhabensträger erhebe der Zweckverband keine Einwände.<br />

Im Planungsgebiet befänden sich keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald<br />

(WBW). Daher habe die WBW keine Anmerkung zum Verfahren.<br />

<strong>Die</strong> Versorgungseinrichtungen der Ferngas Nordbayern GmbH seien durch die Planungen<br />

nicht berührt.<br />

Im Projektgebiet befänden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke Straubing Strom und<br />

Gas GmbH für die Stromversorgung und die Breitbandversorgung. <strong>Die</strong> Versorgungsleitungen<br />

und Anlagen seien zu erhalten oder müssten auf Kosten des Vorhabensträgers gleichwertig<br />

ersetzt werden.<br />

Innerhalb des Planungsbereiches befänden sich keine Mittelspannungsanlagen der E.ON<br />

Bayern AG. Es gebe daher keine Einwände.<br />

Belange der E.ON Netz GmbH seien nicht berührt.<br />

Von den Planungen seien keine Anlagen der Energie Südbayern GmbH berührt. Insoweit<br />

beständen keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />

Gegen das geplante Vorhaben beständen seitens der Elektrizitätswerke Wörth an der Donau<br />

Rupert Heider & Co. KG keinerlei Einwände.<br />

Im Planbereich befänden sich zahlreiche Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland<br />

GmbH. Gegen die Planung beständen dann keine Einwände, wenn für die Telekom<br />

Deutschland GmbH die erforderlichen Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an ihrem<br />

unterirdischen Kabelnetz jederzeit möglich wären.<br />

<strong>Die</strong> Belange des Staatlichen Bauamts Passau seien nicht direkt berührt.<br />

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