Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
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Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler sollen <strong>in</strong> vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />
an <strong>der</strong> Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Schule</strong> mitwirken und dadurch<br />
die Eigenverantwortung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />
för<strong>der</strong>n. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />
gehören <strong>der</strong> offene Austausch<br />
von Me<strong>in</strong>ungen und Informationen, e<strong>in</strong>e<br />
Kultur des Dialogs, <strong>der</strong> Respekt vor <strong>der</strong><br />
Me<strong>in</strong>ung an<strong>der</strong>er und <strong>der</strong> Wille zum Konsens.<br />
Nur so kann die Schulmitwirkung<br />
die Gestaltungskraft erlangen, die <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
beabsichtigt hat.<br />
Schulmitwirkung kann besser wahrgenommen<br />
werden, wenn alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />
den Mitwirkungsgremien, beson<strong>der</strong>s aber<br />
die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz, die wesentlichen<br />
Bestimmungen des Schulgesetzes<br />
kennen. Die Eltern können Gesetze,Erlasse<br />
und die Vorgaben für den Unterricht<br />
(Richtl<strong>in</strong>ien, Rahmenvorgaben,<br />
Lehrpläne) <strong>in</strong> Amtsblättern o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Schriften des M<strong>in</strong>isteriums für <strong>Schule</strong><br />
und Weiterbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> e<strong>in</strong>sehen.<br />
Schulleitung und Lehrkräfte stehen ihnen<br />
dabei beratend zur Seite. Zur Vorbereitung<br />
auf die Sitzung des jeweiligen Mitwirkungsgremiums<br />
werden den Eltern mit<br />
<strong>der</strong> Tagesordnung auch die Beratungsunterlagen<br />
übersandt. Sitzungsprotokolle<br />
können von ihnen e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
Mitwirkung ist das Recht auf Beteiligung<br />
(Anhörungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte)<br />
o<strong>der</strong> auf Entscheidung. Die Gremien<br />
<strong>der</strong> Schulmitwirkung haben außerdem<br />
e<strong>in</strong> Auskunfts- und Beschwer<strong>der</strong>echt<br />
gegenüber <strong>der</strong> Schulleitung und Anspruch<br />
auf e<strong>in</strong>e begründete schriftliche Antwort.<br />
Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten gehören <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Demokratie zum Alltag. Sie können<br />
und müssen nicht immer ausgeräumt<br />
werden. Es ist aber wichtig, dass Eltern<br />
und Lehrkräfte nicht gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> arbeiten.<br />
Gel<strong>in</strong>gt es e<strong>in</strong>em Gremium nicht,<br />
Lösungen zu f<strong>in</strong>den, mit denen alle Mitglie<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, muss die<br />
Mehrheit entscheiden. Aber auch dann<br />
sollten sich alle Beteiligten um Entscheidungen<br />
bemühen, die auch von <strong>der</strong> unterlegenen<br />
M<strong>in</strong><strong>der</strong>heit mitgetragen werden<br />
können.<br />
Die Tätigkeit <strong>der</strong> Eltern sowie <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler <strong>in</strong> den Mitwirkungsgremien<br />
ist ehrenamtlich. Bei den Sitzungsterm<strong>in</strong>en<br />
ist Rücksicht auf die Berufstätigkeit<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> zu nehmen.