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Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke

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Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler sollen <strong>in</strong> vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />

an <strong>der</strong> Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Schule</strong> mitwirken und dadurch<br />

die Eigenverantwortung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

för<strong>der</strong>n. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />

gehören <strong>der</strong> offene Austausch<br />

von Me<strong>in</strong>ungen und Informationen, e<strong>in</strong>e<br />

Kultur des Dialogs, <strong>der</strong> Respekt vor <strong>der</strong><br />

Me<strong>in</strong>ung an<strong>der</strong>er und <strong>der</strong> Wille zum Konsens.<br />

Nur so kann die Schulmitwirkung<br />

die Gestaltungskraft erlangen, die <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

beabsichtigt hat.<br />

Schulmitwirkung kann besser wahrgenommen<br />

werden, wenn alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

den Mitwirkungsgremien, beson<strong>der</strong>s aber<br />

die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz, die wesentlichen<br />

Bestimmungen des Schulgesetzes<br />

kennen. Die Eltern können Gesetze,Erlasse<br />

und die Vorgaben für den Unterricht<br />

(Richtl<strong>in</strong>ien, Rahmenvorgaben,<br />

Lehrpläne) <strong>in</strong> Amtsblättern o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Schriften des M<strong>in</strong>isteriums für <strong>Schule</strong><br />

und Weiterbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> e<strong>in</strong>sehen.<br />

Schulleitung und Lehrkräfte stehen ihnen<br />

dabei beratend zur Seite. Zur Vorbereitung<br />

auf die Sitzung des jeweiligen Mitwirkungsgremiums<br />

werden den Eltern mit<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung auch die Beratungsunterlagen<br />

übersandt. Sitzungsprotokolle<br />

können von ihnen e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

Mitwirkung ist das Recht auf Beteiligung<br />

(Anhörungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte)<br />

o<strong>der</strong> auf Entscheidung. Die Gremien<br />

<strong>der</strong> Schulmitwirkung haben außerdem<br />

e<strong>in</strong> Auskunfts- und Beschwer<strong>der</strong>echt<br />

gegenüber <strong>der</strong> Schulleitung und Anspruch<br />

auf e<strong>in</strong>e begründete schriftliche Antwort.<br />

Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten gehören <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Demokratie zum Alltag. Sie können<br />

und müssen nicht immer ausgeräumt<br />

werden. Es ist aber wichtig, dass Eltern<br />

und Lehrkräfte nicht gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> arbeiten.<br />

Gel<strong>in</strong>gt es e<strong>in</strong>em Gremium nicht,<br />

Lösungen zu f<strong>in</strong>den, mit denen alle Mitglie<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, muss die<br />

Mehrheit entscheiden. Aber auch dann<br />

sollten sich alle Beteiligten um Entscheidungen<br />

bemühen, die auch von <strong>der</strong> unterlegenen<br />

M<strong>in</strong><strong>der</strong>heit mitgetragen werden<br />

können.<br />

Die Tätigkeit <strong>der</strong> Eltern sowie <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler <strong>in</strong> den Mitwirkungsgremien<br />

ist ehrenamtlich. Bei den Sitzungsterm<strong>in</strong>en<br />

ist Rücksicht auf die Berufstätigkeit<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> zu nehmen.

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