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Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke

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7<br />

Die Klassenkonferenz<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenkonferenz s<strong>in</strong>d<br />

die Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer, die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Klasse unterrichten, sowie das <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Klasse e<strong>in</strong>gesetzte weitere pädagogische<br />

und sozialpädagogische Personal.<br />

An den Sitzungen <strong>der</strong> Klassenkonferenz<br />

nehmen die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> Klassenpflegschaft und ab Klasse 7<br />

die Klassensprecher<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassensprecher<br />

sowie <strong>der</strong>en Stellvertretungen<br />

mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil. Dies gilt<br />

nicht, soweit es um die Leistungsbewertung<br />

e<strong>in</strong>zelner Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

geht (§ 71 Abs. 3 SchulG).<br />

Die Klassenkonferenz entscheidet über<br />

die Bildungs- und Erziehungsarbeit <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Klasse (z. B. über Formen des<br />

fächerübergreifenden o<strong>der</strong> projektbezogenen<br />

Unterrichts). Sie berät über<br />

den Leistungsstand <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler und entscheidet über Zeugnisse,<br />

Versetzungen und über Abschlüsse<br />

sowie über die Beurteilung des Arbeits-<br />

und Sozialverhaltens. Außerdem<br />

entscheidet die Klassenkonferenz über<br />

weitere Bemerkungen zu beson<strong>der</strong>en<br />

Leistungen und beson<strong>der</strong>em persönlichen<br />

E<strong>in</strong>satz im außerunterrichtlichen<br />

Bereich. An Ordnungsmaßnahmen werden<br />

Eltern- und Schülervertreter nur<br />

dann beteiligt, wenn die Betroffenen<br />

nicht wi<strong>der</strong>sprechen.

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