Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
Elternmitwirkung in der Schule - Regionale Bildungsnetzwerke
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
7<br />
Die Klassenkonferenz<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenkonferenz s<strong>in</strong>d<br />
die Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer, die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Klasse unterrichten, sowie das <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Klasse e<strong>in</strong>gesetzte weitere pädagogische<br />
und sozialpädagogische Personal.<br />
An den Sitzungen <strong>der</strong> Klassenkonferenz<br />
nehmen die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
<strong>der</strong> Klassenpflegschaft und ab Klasse 7<br />
die Klassensprecher<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassensprecher<br />
sowie <strong>der</strong>en Stellvertretungen<br />
mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil. Dies gilt<br />
nicht, soweit es um die Leistungsbewertung<br />
e<strong>in</strong>zelner Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
geht (§ 71 Abs. 3 SchulG).<br />
Die Klassenkonferenz entscheidet über<br />
die Bildungs- und Erziehungsarbeit <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Klasse (z. B. über Formen des<br />
fächerübergreifenden o<strong>der</strong> projektbezogenen<br />
Unterrichts). Sie berät über<br />
den Leistungsstand <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler und entscheidet über Zeugnisse,<br />
Versetzungen und über Abschlüsse<br />
sowie über die Beurteilung des Arbeits-<br />
und Sozialverhaltens. Außerdem<br />
entscheidet die Klassenkonferenz über<br />
weitere Bemerkungen zu beson<strong>der</strong>en<br />
Leistungen und beson<strong>der</strong>em persönlichen<br />
E<strong>in</strong>satz im außerunterrichtlichen<br />
Bereich. An Ordnungsmaßnahmen werden<br />
Eltern- und Schülervertreter nur<br />
dann beteiligt, wenn die Betroffenen<br />
nicht wi<strong>der</strong>sprechen.