Beginn: 19.30 Uhr - Gemeinde Münchwilen
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13<br />
f) Freihändiger oder zwangsrechtlicher Erwerb von<br />
Rechten, Erhebung und Abwehr von Klagen, Prozessführung<br />
und Vergleiche<br />
g) Projektierung, Verhandlung mit den Projektverfassern,<br />
Festlegung des Bauprogramms. Durchführung<br />
der Submissionen, Vergebung von Arbeiten und Lieferungen,<br />
Überwachung der Bauausführung, Verabschiedung<br />
der Bauabrechnung zuhanden der DV<br />
h) Ausgaben im Rahmen der Kreditbeschlüsse der Partner,<br />
des Voranschlages sowie der erteilten Nachtragskredite<br />
und Beschlussfassung über neue einmalige<br />
Ausgaben. Diese dürfen pro Jahr im Einzelfall<br />
den Bruttobetrag von Fr. 100'000 nicht übersteigen.<br />
Bei jährlich wiederkehrenden Ausgaben dürfen sie<br />
Fr. 20'000 brutto im Einzelfall nicht übersteigen. Von<br />
der Kreditbegrenzung sind dringliche, unaufschiebbare<br />
Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes<br />
notwendig sind, ausgenommen. Die DV ist<br />
davon in Kenntnis zu setzen<br />
i) Festlegung der Besoldungen und Entschädigungen<br />
j) Prüfung von Bauabrechnungen<br />
4.<br />
Zusammensetzung § 24<br />
Die Rechnungsprüfungskommission<br />
Die Rechnungsprüfungskommission (nachfolgend RPK<br />
genannt) besteht aus 2 Mitgliedern sowie einem Ersatzmitglied,<br />
die weder der Betriebskommission, dem Aktuariat<br />
oder der Rechnungsführung angehören dürfen.<br />
Kein Partner darf durch mehr als mit 1 Mitglied vertreten<br />
sein.<br />
Die DV kann die RPK für den Einzelfall oder dauernd ermächtigen<br />
oder beauftragen, eine vom Verband unabhängige<br />
Prüfungsstelle bei zu ziehen.<br />
Aufgaben § 25 Die Rechnungsprüfung umfasst die formelle und materielle<br />
Kontrolle der Verbandsrechnung.<br />
Die RPK erstattet der DV schriftlich Bericht und stellt Antrag.<br />
D. Kostentragung und Finanzierung<br />
I.<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Verband § 26 Die Bau- und Betriebskosten gehen unmittelbar zu Lasten<br />
des Verbandes.<br />
Mittelbeschaffung § 27<br />
Partnervorschüsse § 28<br />
Der Verband beschafft die für die Erfüllung des Verbandszweckes<br />
erforderlichen Geldmittel gemäss § 34, § 35, § 39.<br />
Beiträge des Feuerschutzamtes für die Verbandsanlagen<br />
fallen dem Verband zu.<br />
Durch Beschluss der DV können die Partner angehalten<br />
werden, dem Verband an die Bau- und Betriebskosten<br />
angemessene unverzinsliche Vorschüsse zu leisten.