Beginn: 19.30 Uhr - Gemeinde Münchwilen
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F. Streitigkeiten<br />
Streitigkeiten § 49<br />
Für alle aus diesen Statuten entstehenden Streitigkeiten<br />
zwischen dem Verband und den Partnern oder zwischen<br />
den Partnern ist das Verwaltungsgericht des Kantons<br />
Thurgau als einzige Instanz im Sinne von Art. 64 Ziff. 1<br />
VRG zuständig.<br />
G. Schlussbestimmungen<br />
Inkrafttreten § 50<br />
Diese Statuten ersetzen das Organisationsreglement vom<br />
1. Juni 1994 und tritt nach seiner Annahme durch die Partner<br />
mit der Genehmigung durch den Regierungsrat auf den<br />
1. Januar 2010 in Kraft.<br />
<strong>Gemeinde</strong>- § 51 Im Falle des Zusammenschlusses oder der Aufteilung von<br />
reorganisation<br />
<strong>Gemeinde</strong> (<strong>Gemeinde</strong>reorganisation) im Gebiete des Verbandes,<br />
beschliesst die DV die Änderung der Statuten.<br />
Genehmigungsvermerke<br />
Die vorliegenden Statuten wurde angenommen<br />
am DD.MM.JJJJ durch die politische <strong>Gemeinde</strong> Eschlikon<br />
am DD.MM.JJJJ durch die politische <strong>Gemeinde</strong> Münchwilen<br />
am DD.MM.JJJJ durch die politische <strong>Gemeinde</strong> Sirnach<br />
am DD.MM.JJJJ durch die politische <strong>Gemeinde</strong> Wängi<br />
Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau<br />
am 17. Februar 2009 mit Beschluss Nr. 134<br />
Antrag:<br />
Wir bitten Sie, den neuen Statuten der Regionalen Wasserversorgung Hinterthurgau zuzustimmen, damit die<br />
Arbeit der Organe wieder auf den aktuellen politischen und rechtlichen Grundlagen abstützen kann.