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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Dies wird ermöglicht durch das Schreiben der Abteilung, Bildung, Jugend<br />

und Sport vom 23. März 2004, aus dem hervorgeht, dass unser<br />

Vorhaben unterstützt wird.<br />

Baumeister Sturm hat die Grobkostenschätzung erstellt und wurde dafür<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand beauftragt. Für die Beaufragung der Planungs,<br />

Bauleitungs- und örtlichen Bauaufsichtsarbeiten (einschl. der<br />

Baustellenkoordination) ist nun aufgrund der Auftragshöhe der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zuständig.<br />

Diese Kosten werden auf rd. € 18.000,-- geschätzt.<br />

Auswahl des Vergabeverfahrens:<br />

Es könnten die Arbeiten als Direktauftrag vergeben werden. Besser ist<br />

aber, wenn das<br />

„nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung“ gewählt wird.<br />

Es sollen mind. drei Angebote eingeholt werden. Der Auftrag wird dann<br />

nach dem Bestbieterprinzip vergeben. Die Entscheidung behält sich der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat in der nächsten Sitzung vor.<br />

Dieser Auftrag ist eine „Prioritäre Dienstleitung“ und unterliegt somit den<br />

strengen Regeln des Bundesvergabegesetzes (CPC-Referenz Nr. 867)<br />

Antrag von <strong>GR</strong>. Ing. Nestler: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

möge den Beschluss fassen, die Arbeiten für die Planung- Bauleitung<br />

und örtl. Bauaufsicht einschl. der Baustellenkoordination für die<br />

Errichtung von Hort-Räumlichkeiten auszuschreiben. Dabei ist das „Nicht<br />

offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ anzuwenden.“<br />

Wortmeldungen:<br />

<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: „Wenn wir heuer den Auftrag über die Planungs- und<br />

Bauaufsichtsarbeiten vergeben, heißt das ja auch, dass wir heuer noch<br />

zu bauen beginnen?<br />

Bei der zweiten Frage geht es um die Kosten der rd. € 18.000,--: Sind<br />

diese <strong>im</strong> Budget 2004 vorgesehen?“<br />

Dazu AL. Schwödiauer: „Das sind Vorleistungen, die nur anfallen, wenn<br />

die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Verzögert sich der<br />

Baubeginn, brauchen auch die Ausgaben nicht getätigt werden. Zu den<br />

Kosten ist zu sagen, dass heuer kaum mehr welche anfallen werden. Die<br />

erste Abschlagszahlung wird ev. <strong>im</strong> Dezember gestellt und auch das ist<br />

noch ungewiss. Die Möglichkeit etwaige Kosten <strong>im</strong><br />

Nachtragsvoranschlag zu berücksichtigen besteht ja auch noch.“<br />

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