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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Von der Familie Preining wurde ja bekanntlich (am 6.5.2002) ein<br />

Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes eingereicht, wobei unter<br />

anderem eine zweigeschossige Baubaubarkeit beantragt wurde.<br />

In zahlreichen Raumordnungsausschusssitzungen wurden die Vor- und<br />

Nachteile besprochen, es wurden Sachverständigengutachten eingeholt<br />

und die Fachabteilung des Landes Oberösterreich mit dieser Thematik<br />

befasst.<br />

Das offizielle Verfahren zum Thema „Preining“ ist aber schon<br />

abgeschlossen.<br />

Letztendlich den Ausschlag für den heutigen Änderungsantrag hat aber<br />

die Raumordnungsausschusssitzung am 29. Jänner 2004 gegeben, bei<br />

dem ein völlig unbeeinflusster Raumplaner (DI. Lueger) die Situation<br />

neuerlich erörterte. Dabei wurde auch die Thematik „Preining“ noch<br />

einmal aufgerollt. Alle Fraktionen waren vertreten und sich einig, dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat den Änderungsantrag wie folgt vorzuschlagen:<br />

Be<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 14 „Aigner Kreuz“ soll die<br />

Übermauerungshöhe von derzeit 1,20m auf max. 1,50m ermöglicht<br />

werden.<br />

Antrag von Vzbgm. Nöbauer:<br />

„Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Grundsatzbeschluss<br />

für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Aigner Kreuz“ wie<br />

vorhin vorgetragen fassen.“<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: St<strong>im</strong>menthaltung: Ing.<br />

Eduard Haböck<br />

Alle anderen: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP. 6) Dauerkleingartensiedlung – Grundsatzbeschluss über die<br />

Änderung der Verordnung<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Ursprünglich regelte die Bebaubarkeit von Dauerkleingartenanlagen das<br />

sog. „Dauerkleingartengesetz“. Darin war festgeschrieben, dass<br />

Gartenhütten einschließlich Dachvorsprünge nicht größer als 35 m² sein<br />

dürfen.<br />

Dieses Dauerkleingartengesetz wird aber bis zum Jahr 2008<br />

aufgelassen und es haben die <strong>Gemeinde</strong>n eigene<br />

Dauerkleingartenverordnungen zu erlassen. Uns kam das nicht<br />

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