GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> keine Belastung einer<br />
unbeweglichen Sache erfolgt.<br />
III.<br />
Die Entleiher werden nunmehr ab dem Tag der Unterfertigung dieses<br />
Vertrages berechtigt, die vertragsgegenständliche Grundfläche zu<br />
benützen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> ist berechtigt, das<br />
gegenständliche Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von<br />
Gründen durch einseitige Erklärung aufzulösen. Die Entleiher haben in<br />
diesem Falle die Anlage auf ihre Kosten zu entfernen und den Urzustand<br />
wieder herzustellen.<br />
IV.<br />
Die Verleiherin haftet weder für eine best<strong>im</strong>mte Beschaffenheit noch für<br />
ein genau best<strong>im</strong>mtes Flächenmaß der vertragsgegenständlichen<br />
Grundfläche.<br />
V.<br />
Sämtliche mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und<br />
allfällige Gebühren tragen die Entleiher alleine.<br />
VI.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet.<br />
TOP. 15) Allfälliges<br />
a) Bericht der Prüfungsausschusses<br />
Bürgermeister Lachmair ersucht den Obmann-Stellvertreter der<br />
Prüfungsausschusses, Herrn <strong>GR</strong>. Luckeneder Gerhard um seine<br />
Berichte. Dieser berichtet:<br />
„Ich habe über zwei Sitzungungen zu berichten. Eine fand am 9.<br />
Dezember 2003 statt und die andere am 1. März 2004.<br />
Zur Sitzung am 9.12.2003:<br />
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