GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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ungelegen, weil wir in dieser Verordnung Erleichterungen unterbringen<br />
konnten. So wurde in der Verordnung fixiert, dass die Gartenhütte eine<br />
bebaute Fläche von 35m² haben durften, zuzüglich 1 m Dachvorsprung.<br />
Diese Verordnung beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am<br />
14.10.1999.<br />
Mittlerweile sind mehr als 4 Jahre vergangen und es wurden einige<br />
„Hütten“ neu gebaut. Dabei wurde festgestellt, dass die Verordnung von<br />
den Grundstücksbesitzern in vielen Fällen anders ausgelegt wurde, als<br />
sie vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wurde.<br />
Wir haben daher mit Raumplaner DI. Lueger den gesamten<br />
Anlagenbereich neu aufgenommen und wurde der Verordnungstext mit<br />
Planbeilage erarbeitet. In seiner Begründung zur Änderung argumentiert<br />
Lueger, dass es bei der Anwendung der Verordnung Interpretations- und<br />
Umsetzungsprobleme gibt.<br />
Insbesondere sollen Differenzierungen zwischen<br />
Kleingartenhauptgebäuden, Kleingartennebengebäuden und<br />
Geräteschuppen sowie überdeckten Terrassen, Dachvorsprüngen und<br />
von Überdachungen der Außentreppenanlagen klare nachvollziehbare<br />
Aussagen getroffen werden.<br />
Lueger hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der heute beschlossen<br />
werden soll.<br />
Antrag von Bgm. Lachmair: Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge die Verordnung für die Dauerkleingartensiedlung in vorliegender<br />
Form beschließen.<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Eduard Haböck: „Hätte man von vorn herein einen größeren<br />
Gestaltungsfreiraum zugelassen, müsste die Verordnung nicht schon<br />
wieder geändert werden.“<br />
Dazu Bgm. Lachmair: „Wir haben den Besitzern den größtmöglichen<br />
Gestaltungsfreiraum gelassen. Mehr war aufgrund des gesetzlichen<br />
Rahmens nicht möglich. Nachdem es sich hier um eine „Holschuld“ der<br />
Kleingartler handelt, bzw. Elias nicht die richtigen Auskünfte erteilt hat,<br />
wurde oftmals entgegen der Verordnung gebaut. Da kann man nicht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> den Vorwurf machen, sie hätte die Verordnung zu eng<br />
ausgelegt.“<br />
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