Tanken ohne zu Bezahlen
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<strong>Tanken</strong> <strong>ohne</strong> <strong>zu</strong> <strong>Bezahlen</strong><br />
<br />
Strafbarkeit des A<br />
A. Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB am Benzin (-)<br />
B. Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB (-)<br />
C. Versuchter Betrug gemäß §§ 263 Abs. 2, 22, 23 StGB (-)<br />
<br />
D. Unterschlagung am Benzin gemäß § 246 StGB<br />
- Wenn man bereits Fremdheit des Benzins verneint, verbleibt auch für die<br />
Annahme einer Unterschlagung kein Raum (s.o.)<br />
- Folgt man hingegen der anderen Ansicht, wonach die Fremdheit des<br />
Benzins <strong>zu</strong> bejahen ist, so liegt eine Unterschlagung am Benzin vor