11.06.2014 Aufrufe

Tanken ohne zu Bezahlen

Tanken ohne zu Bezahlen

Tanken ohne zu Bezahlen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Tanken</strong> <strong>ohne</strong> <strong>zu</strong> <strong>Bezahlen</strong><br />

<br />

Strafbarkeit des A<br />

A. Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB am Benzin (-)<br />

B. Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB (-)<br />

C. Versuchter Betrug gemäß´§ 263 Abs. 2, 22, 23 StGB (-)<br />

C. Unterschlagung am Benzin gemäß § 246 StGB (+)<br />

<br />

D. Automatenmissbrauch § 265a Abs. 1 !. Alt. StGB<br />

- P: Tankanlage stellt eine Warenautomaten dar, der nicht unter<br />

den Anwendungsbereich von § 265a StGB fällt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!