11.06.2014 Aufrufe

Tanken ohne zu Bezahlen

Tanken ohne zu Bezahlen

Tanken ohne zu Bezahlen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Tanken</strong> <strong>ohne</strong> <strong>zu</strong> <strong>Bezahlen</strong><br />

<br />

<br />

Strafbarkeit des A<br />

A. Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB am Benzin<br />

1. TB<br />

a) obj.<br />

Benzin = fremde bewegliche Sache?<br />

P: Fremdheit des Benzins<br />

e.A.: Eigentum geht beim <strong>Tanken</strong> bereits auf Kunden über<br />

Abnehmen des Zapfhahnes = Angebot<br />

Annahme durch Gestattung der Selbstbedienung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!