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Fall Nr.6

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Begriff und Funktion<br />

5<br />

Beispielsfall<br />

V verkauft, übergibt und übereignet K ein Notebook. K ficht<br />

den Kaufvertrag wegen Irrtums an und weigert sich, den<br />

Kaufpreis zu zahlen. Er weigert sich aber auch, das<br />

Notebook zurückzugeben. Er, K, habe ja nur den<br />

Kaufvertrag, nicht aber die Eigentumsübertragung<br />

angefochten (§ 929 Satz 1). Daher stehe V auch kein<br />

Herausgabeanspruch zu.<br />

• V gegen K auf Herausgabe des Notebooks gem. § 985<br />

• Nein!<br />

• V gegen K auf Herausgabe des Notebooks gem. § 812 Abs.1<br />

• Ja!

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