Fall Nr.6
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Fall Nr.6
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Begriff und Funktion<br />
5<br />
Beispielsfall<br />
V verkauft, übergibt und übereignet K ein Notebook. K ficht<br />
den Kaufvertrag wegen Irrtums an und weigert sich, den<br />
Kaufpreis zu zahlen. Er weigert sich aber auch, das<br />
Notebook zurückzugeben. Er, K, habe ja nur den<br />
Kaufvertrag, nicht aber die Eigentumsübertragung<br />
angefochten (§ 929 Satz 1). Daher stehe V auch kein<br />
Herausgabeanspruch zu.<br />
• V gegen K auf Herausgabe des Notebooks gem. § 985<br />
• Nein!<br />
• V gegen K auf Herausgabe des Notebooks gem. § 812 Abs.1<br />
• Ja!