Fall Nr.6
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Fall Nr.6
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Saldotheorie<br />
50<br />
BGH, NJW 2000, 3064<br />
"Bei der Abwicklung eines nichtigen gegenseitigen<br />
Vertrags ... nach den Vorschriften über die<br />
ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 Abs.1 Satz 1,<br />
818 Abs.1-3) begründen die beiderseitigen<br />
Vermögensverschiebungen (grds) keine eigenständigen<br />
Herausgabeansprüche. Es besteht vielmehr von<br />
vornherein nur ein einheitlicher Anspruch auf<br />
Herausgabe des Überschusses der Aktiv- über die<br />
Passivposten, der dem Teil zusteht, zu dessen Gunsten<br />
sich ein Saldo errechnet.